Besonders vulnerable Gruppen, die aktuell durch das Hilfenetz fallen, sind beispielsweise von Gewalt betroffene Frauen mit Suchterkrankung oder psychischen Erkrankungen. Ihre Erkrankungen sind Ausschlussgründe für die Aufnahme in einem Schutzhaus – Gleichzeitig sind Kliniken und Suchtberatungen voll ausgelastet, so dass die Frauen auch hinsichtlich ihrer Erkrankung nicht die erforderliche Hilfe erhalten.
Werden Sie für von Gewalt betroffene suchtkranke und psychisch kranke Frauen in der kommenden Legislatur ein auf ihren Bedarf angepasstes Hilfenetz schaffen, damit auch sie versorgt werden können? Wenn ja, wie?