Hasskriminalität und Queerfeindlichkeit erkennen, vorbeugen und bekämpfen
Es gibt ein flächendeckendes Netzwerk an Opferhilfeeinrichtungen zur umfassenden Unterstützung und Begleitung der Geschädigten von Straftaten. Hier werden Opfer von Straftaten, Personen, die diese bezeugen sowie Angehörige und Vertrauenspersonen der Geschädigten kostenlos durch speziell geschulte Fachkräfte beraten. Auch kann eine psychosoziale Prozessbegleitung im Sinne des § 406g Strafprozessordnung (StPO) über die Opferhilfen gewährleistet werden. Wir werden auch künftig die Arbeit der Opferhilfeeinrichtungen finanziell absichern.
Weil Rassismus, Nationalismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht nur das gesellschaftliche Klima vergiften, sondern für betroffene Menschen auch eine große Gefahr für Leib und Leben sind, stehen wir für die Förderung von Präventionsarbeit und eine konsequente Strafverfolgung ein.
Um die Anzeigebereitschaft zu erhöhen, möchten wir das Vertrauensverhältnis zwischen lsbtiq* Personen und der Polizei weiter verbessern. Im Rahmen der sächsischen Polizeiarbeit haben wir dafür gesorgt, dass Ansprechpersonen für lsbtiq* Personen in der Polizei Sachsen etabliert wurden, die sich verantwortlich fühlen und dafür qualifiziert sind. Außerdem können Hasskommentare nun leichter und schneller über die Online-Wache angezeigt werden. Betroffene können sich u.a. an die spezialisierte Zentrale Ansprechstelle für Opfer (rechts-)extremistischer Bedrohungen (ZASTEX) wenden und dort Hilfe erwarten.
Wie bei der Polizei, so möchten wir auch bei der Staatsanwaltschaft Ansprechpersonen für lsbtiq* Personen einsetzen und weiten das bei der Leipziger und Dresdner Staatsanwaltschaft bestehende Pilotprojekt auf alle sächsischen Staatsanwaltschaften aus. Wir machen uns zudem stark für die Einführung von verpflichtenden Weiterbildungen von Richter:innen und Staatsanwält:innen in
diesem Bereich sowie in Rechtsbereichen, in denen sich durch neue Rechtsentwicklungen wie das Selbstbestimmungsgesetz Veränderungen ergeben. Mit ZORA, der zentralen Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus, bieten wir zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Ziel von extremistischen Anfeindungen oder Gewalt geworden sind, direkte Ansprechpartner bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und stärken durch Beratungs- und Unterstützungsangebote den Opferschutz.
Wir BÜNDNISGRÜNE treten dafür ein, dass die Arbeit von Polizei, Justiz, aber auch kommunaler Behörden, sensibilisiert werden muss: Mit der eingesetzten Ansprechperson für LSBTIAQ+ bei der Staatsanwaltschaft Leipzig sowie durch Kooperationen und Projekte gemeinsam mit der sächsischen Polizei sind uns erste wichtige Schritte gelungen. Diese müssen nun in den folgenden Jahren strukturell ausgebaut werden, um Hemmnisse, sich bei Polizei und Justiz zu melden, weiter abzubauen und Vertrauen herzustellen. Zudem sehen wir enormes Potenzial hinsichtlich einer Steigerung der Anzeigebereitschaft, in der Sensibilisierung der Opferhilfe und der Stärkung von Anti-Gewalt-Projekten.
Ja. Beschäftigte in Justiz und Polizei sollen regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote zum Thema Antidiskriminierung wahrnehmen. Laut aktuellem Sachen Monitor steigt die Queerfeindlichkeit in Sachsen sogar an, daher muss darauf ein besonderer Fokus gelegt werden.
Weiterhin wollen wir eine unabhängige Melde- und Beratungsstelle nach dem Berliner Vorbild Maneo einrichten.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Straftaten ernst genommen und zur Anzeige gebracht werden müssen. Wenn sich lsbtiq* Personen nicht trauen, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, dann ist das ein Problem für eine offenen Gesellschaft. Wir sind bereit daran mitzuwirken, dass es ein stärkeres Problembewusstsein bei den Sächsischen Behörden gibt, um die Fälle von Gewalt, Mobbing und Diskriminierung massiv zu senken.
Von der FDP haben wir bisher keine Antwort auf diesen Wahlprüfstein erhalten.