Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen.

Wie werden Sie Gewichtsdiskriminierung in Kita und Schule entgegenwirken und dafür Sorge tragen, dass Gewichtsvielfalt positiv thematisiert wird? Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?

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Der Gedanke zur Gleichwertigkeit aller Körper ist qua Gesetz festgeschrieben und findet sich demnach auch in den Lehrplänen bspw. Grundschule „Ethik“, Grundschule „Sachunterricht“ oder „Ethik“ und „Biologie“ an den weiterführenden Schulen wieder. Mit Blick auf eine Reform der Lehrpläne kann dieser Aspekt im Prozess durch die entsprechenden Lehrplankommissionen aufgegriffen werden.

Zusätzlich zur Persönlichkeitsbildung sind Ernährungsbildung, Gesundheitserziehung und Bewegungsförderung wichtige Aufgaben in den Bildungseinrichtungen. Denn wenn Kinder von Anfang an gesundheitsfördernde Verhaltensweisen einüben können, haben sie gute Chancen auf Lebenszufriedenheit auch im Erwachsenenalter. Auch deshalb unterstützen wir Kinderkrippen, Kindergärten, Tageseltern sowie Grund- und Förderschulen zukünftig bei der Teilnahme am EUSchulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Gerade in den ersten Lebensjahren hängen die körperliche und die kognitive Entwicklung sehr eng miteinander zusammen. Deshalb ist uns die spielerische Förderung von Bewegung und Motorik in den Bildungseinrichtungen sehr wichtig. Wir wollen alle sächsischen Grundschulen für eine Beteiligung am Programm „Bewegte Schule” gewinnen. Zu einer selbstbewussten Persönlichkeitsentwicklung gehört auch die Reflektion über idealisierte Körpervorstellungen und Rollenbilder dazu.

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Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen den Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen und schulischen Bildung. Ein Ziel der Ausbildung von Erzieher*innen ist es, Vielfalt und Individualität als Bereicherung und Normalität zu respektieren und ein inklusives Verständnis zu entwickeln. Dazu zählt auch der Umgang mit körperlicher Vielfalt. In den sächsischen Lehrplänen steht die Gesunderhaltung (des Körpers) im Mittelpunkt, die ausdrücklich auch psychische und soziale Aspekte umfasst, etwa durch Erfahrungen des Angenommenseins und der sozialen Anerkennung.

An Schulen setzen wir neben einem Diskriminierungsschutz im Schulgesetz auf eine offene, demokratische und partizipative Schulkultur sowie die Sensibilisierung aller an Schule Beteiligten für Diskriminierung. Pädagogische Fachkräfte sollen umfassend zum Thema Inklusion und Antidiskriminierung aus-, fort- und weitergebildet werden. Zudem haben wir BÜNDNISGRÜNE uns erfolgreich für die Einsetzung einer Ombudsperson gegen Diskriminierung an Schulen im Freistaat Sachsen eingesetzt. Es ist uns damit gelungen, eine zentrale Anlaufstelle außerhalb des Systems Schule zu schaffen, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Diskriminierungserfahrungen machen. Nun gilt es, die Stelle bekannter zu machen und deren Sichtbarkeit zu erhöhen.

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