Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen? Wie werden Sie dafür sorgen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?

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Im ganzen Land haben die Menschen das Bedürfnis nach guter Mobilität und Verkehrskonzepten, die ganzheitlich gedacht sind. Dazu gehören ein gut ausgebauter und bezahlbarer ÖPNV, in der Stadt wie auf dem Land, sowie die richtige Infrastruktur. Die SPD setzt sich dafür ein, dass Barrierefreiheit umfassend gedacht wird und die Belange der Nutzer:innen von Mobilitätsangeboten stets berücksichtigt werden. Es müssen aber auch genügend Kapazitäten überall zur Verfügung stehen. Wir wollen die Sächsische Mobilitätsgesellschaft gründen, die eine große Chance für den Öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen darstellt. Damit verpflichten sich die Landkreise als Aufgabenträger gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen dazu, einen verbindlichen Landesnahverkehrsplan zu entwickeln und umzusetzen. Wir wollen zukünftig die Bahn- und überregionalen Busverkehre in Landesverantwortung besser planen. Wir wollen dabei auch die Beförderungsstandards vereinheitlichen, das Tarifsystem weiter vereinfachen und die Preise weiter bezahlbar halten.

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Barrierefreiheit hat viele Dimensionen. Daher fördern wir BÜNDNISGRÜNE entschlossen eine inklusive Gesellschaft in Sachsen, in der Vielfalt und Barrierefreiheit selbstverständlich sind. Eine umfassende Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen, damit die Teilhabe für alle Bürger*innen gewährleistet ist. Deshalb setzen wir uns für einen beschleunigten Ausbau und die Erweiterung der barrierefreien Infrastruktur ein. Im Rahmen der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes und bei der Aufstellung des Landesnahverkehrsplans werden wir darauf hinwirken, dass auf die Belange von mobilitätseingeschränkten aber auch hochgewichtigen Personen ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Die Teilhabe von hochgewichtigen Menschen am Bus- und Bahnverkehr ist auch bei der Fahrzeugbeschaffung zu berücksichtigen. Eine entsprechende Nennung der zu berücksichtigenden Personengruppen und konkrete Zielvorgaben zur barrierefreien Gestaltung soll dies gewährleisten und in der Folge auch in den Nahverkehrsplänen und in den Förderrichtlinien des Landes (Förderrichtlinie RL Bus und Landesinvestitionsprogramm (LIP)) Eingang finden.

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