Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

Logo der CDU

Zu 1) Die Kulturförderung im Freistaat Sachsen in all ihren Facetten und Möglichkeiten ist auf kulturelle Vielfalt ausgerichtet. Insofern können entsprechende Mittel für Projekte, sofern sie den rechtlichen und fördertechnischen Vorgaben entsprechen, bereits heute beantragt werden.

Zu 2) Die Entwicklung der Personalstrukturen von Kulturinstitutionen ist Aufgabe der jeweiligen Institution und der in ihr dafür zuständigen Gremien. Eine Einflussnahme des Freistaates Sachsen schließen wir an dieser Stelle auch mit Verweis auf die jeweilige fachliche und gesellschaftliche Kompetenz in den Institutionen aus.

Logo der SPD

Zu 1) Wir fördern Kunst und Kultur, ohne ihre freie Entfaltung zu behindern. Wir würdigen Kunst und Kultur im Hinblick auf ihre Funktion, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Gerade in Zeiten, die von Wandel besonders intensiv geprägt sind. Vielfältige Perspektiven im Kulturbereich möchten wir bei der Förderung künftig stärker berücksichtigt wissen. Wir werden daher darauf hinarbeiten, dass Auswahlgremien im Bereich der Kulturförderung diverser besetzt sind und Diversität als Querschnittsaufgabe in der Zielsetzung der Kulturförderung definiert wird.

Zu 2) Inklusion im kulturellen Bereich ist uns ein Herzensanliegen. Dabei geht es uns nicht nur um die Barrierefreiheit von kulturellen Angeboten, sondern auch darum, Kultur- und Medienschaffende mit Behinderungen zum selbstverständlichen Bestandteil unserer sächsischen Kultur- und Medienlandschaft zu machen. Entsprechende inklusionsfördernde Maßnahmen fördern wir weiter dauerhaft, so etwa die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich beim Landesverband Soziokultur, und halten daran fest, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen auch im Kulturbereich weiterhin umgesetzt wird.

Für die Ausarbeitung einer landesweiten und langfristig angelegten Kulturentwicklungsplanung möchten wir ein Expert:innengremium oder eine parlamentarische Enquete-Kommission einsetzen. In diesen Prozess werden wir Akteur:innen aus der Freien Kultur, den Landeskulturverbänden und dem Kultursenat genauso wie Vertreter:innen der Kulturräume sowie der Städte und Gemeinden einbinden und uns auf Ziele und Prioritäten für Sachsen verständigen – gemeinsam entscheiden wir also, wie wir die vielfältige Kulturlandschaft Sachsens nicht nur erhalten, sondern auch zeitgemäß weiterentwickeln können. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei Themen wie Barrierefreiheit, Diversität und Nachhaltigkeit.

Logo von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu 1) Mit der spartenbezogenen und spartenübergreifenden Kulturförderung des Freistaates und der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen werden regelmäßig auch Projekte und Träger gefördert, die sich den genannten Inhalten widmen. Um das Potenzial von Kunst und Kultur für die Stärkung einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft und einer kulturellen Teilhabe für alle herauszustellen, werden Beiträge beispielsweise zum Thema Inklusion beim sächsischen Inklusionspreis ausgezeichnet. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür, dass Kulturbeiträge mit der genannten Ausrichtung möglichst alltäglich im Kulturbetrieb entwickelt werden, verbessern. Dies soll u.a. dadurch geschehen, indem wir Kultureinrichtungen und -initiativen unterstützen, zum Beispiel Menschen mit Behinderung oder mit Zuwanderungsgeschichte besser einzubeziehen und ihre Programme stärker diversitätsorientiert umzusetzen (siehe Frage 10). Dabei geht es sowohl um Teilhabe (z.B. vor, auf und hinter der Bühne), als auch um die inhaltliche Auseinandersetzung mit Inklusion, Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen. Damit in Sachsen weiterhin vielfältige Kulturprojekte stattfinden können, wollen wir die Förderbudgets den Kostensteigerungen entsprechend erhöhen. Zudem wollen wir gezielte strategische Förderimpulse setzen, etwa mit der Förderung von Festivals und anderen Kulturangeboten von und mit zugewanderten Menschen.

Zu 2) Wir BÜNDNISGRÜNE wollen Inklusion als Ziel in der sächsischen Kulturförderung verankern, barrierefreie kulturelle Angebote, die Beteiligung an und Gestaltung von Kulturangeboten durch Menschen mit Behinderung sowie das Empowerment von Künstler*innen mit Behinderungen unterstützen. Dafür wollen wir verstärkt inklusive Koordinations- und Beratungsangebote sowie Investitionen unterstützen. Die „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“ sensibilisiert, berät, qualifiziert und vernetzt Kultureinrichtungen aller Kultursparten in Sachsen zum Thema Barrierefreiheit und soll mehr finanzielle Unterstützung erhalten. Die Kulturstaatsbetriebe sollen Inklusion im Rahmen eigener Handlungskonzepte und Personalstrategien fortentwickeln. Dabei sind Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache aktiv zu beteiligen. Wir werden für die Förderrichtlinie „Inklusion“ in Zukunft wieder mehr Mittel in den Haushalt einstellen, damit z. B. Filmfestivals, Webseiten oder Führungen barrierefrei umgesetzt werden können. Wir wollen auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gleichberechtigte Teilhabe an Kultur und kulturellem Schaffen ermöglichen. Dafür werden wir eine Landeskonzeption zur transkulturellen Öffnung des Kulturbereichs erarbeiten und die Vernetzung transkultureller Initiativen fördern.

Logo der Partei DIE LINKE

Zu 1) Ja. Gerade Kulturangebote sind sehr gut geeignet gesellschaftliche Themen kritisch aufzugreifen und zu reflektieren.

Zu 2) In allen Bereichen muss sichergestellt werden, dass marginalisierte Bevölkerungsgruppen repräsentiert sind, das muss sich auch im Personal widerspiegeln. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind hier eine Möglichkeit, gängige Denkmuster zu durchbrechen. Kulturangebote müssen immerfort auf mögliche Zugangshürden hin überprüft werden. Wenn welche bestehen, muss nach Wegen gefunden werden, diese abzubauen.

Logo der FDP

Zu 1 und 2) Wir Freie Demokraten wollen in der Kulturförderung die inhaltliche Ausgestaltung den Kulturschaffenden überlassen. Dazu gehört auch, wie sie gesellschaftspolitische Fragestellungen aufgreifen und diese in ihre Arbeiten einfließen lassen oder wie sie sich selbst organisieren.