Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Sachsen wurden seit 2017 entsprechende Beratungsstrukturen aufgebaut und etabliert. An den Standorten und in den angrenzenden Landkreisen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind diese verlässliche Anlaufstellen für von Diskriminierung betroffene Menschen in Sachsen. Die Antidiskriminierungsberatung wird über die Förderrichtlinie Chancengleichheit finanziert.

Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung zukünftig politisch und strukturell fördern, unterstützen und hinsichtlich der Wirkung in die Fläche erweitern? Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

Logo der CDU

In Anbetracht der schwierigen haushalterischen Lage des Freistaates Sachsen müssen alle politischen Förderziele dahingehend neu bewertet werden, ob eine Förderung weiter finanzierbar ist.

Logo der SPD

Die SPD Sachsen setzt sich für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsstrukturen ein, damit Betroffene sowohl in den Städten als auch auf dem Land wohnortnah Unterstützung finden können. Mit den Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen möchten wir weitere bedarfsgerechte Angebote entwickeln, auch für den digitalen Raum.

Zur finanziellen Ausstattung des nächsten Landeshaushaltes können wir zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Aussage treffen, da die Landtagswahlen und die Regierungsbildung noch ausstehen. Wir setzen uns jedoch auch in Zukunft für eine Finanzierung ein, die eine bedarfsgerechte Antidiskriminierungsarbeit erlaubt – und die langfristig verlässlich ist.

Logo von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir wollen die Antidiskriminierungsberatung im Freistaat Sachsen weiter ausbauen. Dazu gehört der weitere Ausbau der Mittel für die bereits bestehenden Büros z.B. des Antidiskriminierungsbüro Sachsen in den drei großen Städten Sachsens, ebenso wie für deren mobilen Beratungen in den Landkreisen. Mittelfristig hoffen wir auch Beratungsangebote in den Landkreisen selbst fördern zu können. Außerdem sehen wir es als notwendig an, auch spezielle Beratungsangebote, wie die queerer Träger oder RIAS Sachsen e. V. weiter zu fördern, da diese sehr zielgruppenspezifisch arbeiten können. Dazu notwendig ist ein weiterer Mittelaufwuchs in den entsprechenden Richtlinien im nächsten Doppelhaushalt sowie die Prüfung institutioneller Förderung bei landesweit agierenden Trägern.

Logo der Partei DIE LINKE

Die bestehenden Antidiskriminierungsbüros wollen wir insbesondere im ländlichen Raum ausbauen. Zudem wollen wir Träger und Vereine, die in den Bereichen der Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, finanziell besser ausstatten. Auch die Vernetzungs- und Demokratiearbeit der Vereine muss in Förderrichtlinien verankert werden.

Die Förderungen sollen zudem langfristig ausgelegt sein, um Verlässlichkeit für die Beschäftigten ebenso wie für die Ratsuchenden sicher zu stellen.

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Vom BSW haben wir keine individuellen Antworten auf unsere Fragen erhalten, sondern eine allgemeine Stellungnahme. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Logo der FDP

Wir werden zunächst die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsberatung evaluieren und bei Bedarf nach den Ergebnissen eine Anpassung vornehmen