Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Sachsen wurden seit 2017 entsprechende Beratungsstrukturen aufgebaut und etabliert. An den Standorten und in den angrenzenden Landkreisen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind diese verlässliche Anlaufstellen für von Diskriminierung betroffene Menschen in Sachsen. Die Antidiskriminierungsberatung wird über die Förderrichtlinie Chancengleichheit finanziert.
Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung zukünftig politisch und strukturell fördern, unterstützen und hinsichtlich der Wirkung in die Fläche erweitern? Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
Unsere Bewertung der Antworten:
Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.