Femizide erkennen, benennen, erfassen und verhindern

Femizide, also die Morde an Frauen und weiblich gelesenen Menschen, stellen die Spitze misogyner und häuslicher Gewalt dar.

  1. Wie werden Sie Femizide und Filizide in Sachsen zukünftig verhindern? Welche Präventionsangebote sollen in diesem Zusammenhang gefördert werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sachsen- und bundesweit so genannte „Trennungstötungen“ von Justiz, Verwaltung bis hin zu den Medien, als Femizide anerkannt werden?
  3. Wird Ihre Partei ein landesweites Monitoring von Femiziden einführen?
  4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, wie Hebammen, Allgemeinärzt*innen oder das Personal der Notaufnahmen, für das Thema Häusliche Gewalt und ihre Folgen zu sensibilisieren?
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1) Wir werden uns für härtere Strafen bei Vergewaltigung und häuslicher Gewalt einsetzen, denn viele Frauen in Sachsen erfahren unterschiedliche Formen der Gewalt.

Der Staat hat aufgrund seiner Schutzpflicht den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber alles Erforderliche zu tun, um Morde jeglicher Art zu verhindern. Wir setzen dabei auf einen starken Staat. Täter, die mit Blick auf häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen straffällig werden, müssen harte Strafen erfahren. Hierfür setzen wir uns ein.

2) Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Insbesondere werden wir als Sächsische Union keine Maßnahmen gegenüber Medien ergreifen, die den Anschein einer staatlichen Einflussnahme auf die Medienberichterstattung erwecken könnten.

3) Es wird neben der Polizeilichen Kriminalstatistik bereits ein Lagebild „Straftaten der Häuslichen Gewalt“ sowie „Nachstellung im Freistaat Sachsen“ erstellt. Daher ist ein solches Monitoring nicht beabsichtigt.

4) Es wird erwogen, den Handlungsleitfaden zur medizinischen Soforthilfe bei häuslicher Gewalt um den Themenkomplex Gewalt(prävention) in der Pflege zu erweitern. Darüber hinaus kann die Sensibilisierung durch weitere Schulungen erfolgen, deren Bedarf sich aber an den Adressaten orientieren muss. Eventuell erforderliche Sachmittel stehen wegen der angespannten Haushaltslage unter Haushaltsvorbehalt.

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1) Frauen und Mädchen sollen in Sachsen künftig besseren Schutz erhalten. Im Rahmen der Polizeiarbeit werden (versuchte) Femizide und Filizide verstärkt in Fallkonferenzen aufgearbeitet und die gewonnenen Erkenntnisse für die künftige Praxis nutzbar gemacht. Wir wollen die die Rahmenkonzeption zum Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking im Freistaat Sachsen evaluieren und weiterentwickeln. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die sächsische Polizei hierbei verstärkt mit Frauenschutzverbänden zusammenarbeitet. Auch möchten wir Weiterbildungsangebote für Justiz und Polizei verstärken und bspw. die regelmäßige Weiterbildung der Opferschutzbeauftragten der Polizei fortführen. In jeder Polizeidirektion sollen künftig mindestens zwei Beamte als Opferschutzbeauftragte eingesetzt und so eine beständige Erreichbarkeit für die betroffenen Frauen abgesichert werden.

Darüber hinaus werden wir Beratungs- und Betreuungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen sowie die Plätze in Gewaltschutzeinrichtungen ausbauen. Im Bereich der Präventionsarbeit verstärken wir gerade auch Angebote zur Täterarbeit, um die Gewaltspirale zu durchbrechen.

2) Um ein gesamtgesellschaftliches Umdenken anstoßen zu können, braucht es ein größeres Bewusstsein für das Thema und eine entsprechende Forschung sowie eine gute Datenbasis. Denn aus fundierten Statistiken lassen sich Handlungsempfehlungen bspw. für rechtliche Anpassungen und weitere, vertiefende Forschung ableiten. Forschungsprojekte, wie die Studie „Femizide in Deutschland“ des KFN e. V., an denen sich der Freistaat Sachsen beteiligt, führen wir fort und stehen neuen Forschungsbeteiligungen offen gegenüber. Um Medienvertrer:innen stärker für Femizide und Filizide zu sensibilisieren, möchten wir Gesprächsforen mit Medienverbänden initiieren und Handreichungen entwickeln. So wirken wir darauf hin, dass bestehende Narrative aufgebrochen werden und sich die Berichterstattung zu Femiziden verändert.

Auf Bundesebene werden wir uns darüber hinaus für die Einführung des Straftatbestandes des Femizids einsetzen und stehen dazu in einem regelmäßigen Austausch mit der SPDBundestagsfraktion.

3) Schon heute werden statistische Daten im Bereich von Justiz und Polizei zu Gewalt im sozialen Nahbereich erhoben. Im Rahmen des LAP Istanbul-Konvention wurde sich darauf verständigt, Datenerhebungen zu verstetigen und weiter auszubauen. Diese Maßnahmen unterstützen wir. Für uns ist es zudem wichtig, bei der anstehenden Evaluation der Rahmenkonzeption zum Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking im Freistaat Sachsen ein Augenmerk darauf zu legen, welche Daten und Informationen künftig erfasst werden müssen, um das Monitoring grundsätzlich zu verbessern. Zur Bündelung und gezielten Auswertung bereits vorhandener Datensätze in diesem Bereich kann zudem auch der periodische Sicherheitsbericht des Freistaates Sachsen ein Instrument sein.

4) Gewalt gegen Frauen muss immer bekämpft werden, selbstverständlich auch im Gesundheitsbereich und insbesondere in der Geburtshilfe. Daher ist es eines der Ziele des gerade verabschiedeten Landesaktionsplans des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention schwangere Frauen und Mütter von Säuglingen über die Formen von Gewalt während der Geburt aufzuklären. Neben der Bereitstellung von Informationsmaterialien für betroffene Frauen setzt der Freistaat Sachsen (SMS) künftig auch auf die Abstimmung mit der Sächsischen Landesärztekammer, damit bei Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte das Thema Gewaltschutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt künftig eine größere Rolle spielt.

Das Leipziger Pilotprojekt zur vertraulichen Spurensicherung inklusive Schulungen von medizinischem Personal zum sicheren Umgang mit Patient:innen nach sexualisierter und häuslicher Gewalt überführen wir in Regelstrukturen und bauen es zudem sachsenweit aus.

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1) Wir setzen uns für ein Landesgewaltschutzgesetz ein, welches landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Gewaltschutz schafft. Dadurch soll Gewalt in all ihren Formen wirksam bekämpft und den Betroffenen ein bedarfsgerechter Schutz geboten werden. Wir wollen die Schutzplätze gemäß Istanbul Konvention weiter ausbauen, um Aufnahmestopps und Abweisungen zu verhindern, sowie den Personalschlüssel bedarfsgerecht anpassen, um so auch eine bessere Betreuung und Unterstützung vor Ort von besonders schutzbedürftigen Gruppen zu gewährleisten. Desweiteren setzen wir uns für eine steigende Finanzierung der Beratungsstellen ein, um hier Überlastung zu vermeiden und eine ausreichende Personalstruktur sicher zu stellen.
Personal, das mit Betroffenen und Täter*innen geschlechtsspezifischer Gewalt in Kontakt kommt, soll ausreichend systematisch und obligatorisch geschult werden, um entsprechende Anzeichen frühzeitig zu erkennen und frühstmöglich an die notwendigen Hilfsangebote zu vermitteln. Darüber hinaus soll die Beratungsinfrastruktur und die Angebote psychosozialer Hilfe für Gewalttäter*innen ausgebaut werden.

Die Bewertung von Gefährdungslagen muss kontinuierlich verbessert werden, um die Betroffenen besser vor Gewalttaten gegen Leib und Leben zu schützen. Hochrisikofälle müssen durch ein funktionierendes Hochrisikomanagement entsprechend beleuchtet und in Fallkonferenzen aufgearbeitet werden. Durch die strukturelle Aufarbeitung von (versuchten) Femiziden sollen strukturelle Fehlstellen oder Handlungsoptionen erkannt und verbessert werden.

Prävention muss zusätzlich durch verstärkte Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit erreicht werden. Dies kann durch erhöhte Öffentlichkeitsarbeit wie Kampagnen zu den Hilfsangeboten erreicht werden.

2) Geschlechtsspezifische Gewalt muss anerkannt werden, als das was es ist: eine strukturelle Gewalt aufgrund des Geschlechts. Wir alle sind in der Pflicht, diese nicht weiter zu bagatelliseren, sondern die Ernsthaftigkeit und die Notwendigkeit politischen Handelns zu erkennen und Femizide auch als solche zu benennen. Daher wollen wir eine genaue und gesondert ausgewiesene Erfassung von geschlechtsspezifischer Gewalt (Femizide, häusliche Gewalt), in der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik, um damit das Problembewusstsein zu stärken. Gleichzeitig sind wir deswegen auch zurückhaltend bei einer pauschalen Erfassung aller Trennungstötungen als Femizide. Wir haben die Sorge, dass aufgrund einer fehlenden Legaldefinition durch die einheitliche Erfassung der Besonderheiten und Komplexität der einzelnen Fälle nicht ausreichend Rechnung getragen würde und somit der gewünschte Effekt nicht erzielt würde. Daher scheint es uns zielführender, die Sensibilisierung der beteiligten Behörden in diesen Fällen durch verpflichtende Aus- und Fortbildungen zu verstärken, damit die Strafzumessungsregel in § 46 angemessen berücksichtigt wird.

3) Die Erhebung von Dunkelfeldstudien hat geholfen, belastbare Zahlen zur Situation von gewaltbetroffenen Frauen in Sachsen zu erheben. Wir wollen dafür sorgen, dass insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt
(Femizide, häusliche Gewalt) in der jährlich erscheinen polizeilichen Kriminalstatistik immer gesondert ausgewiesen werden, um damit das Problembewusstsein zu stärken und durch Aufklärung Femiziden vorzubeugen. Wir Grünen haben in Sachsen den Periodischen Sicherheitsbericht eingeführt. Damit haben wir erstmalig die Grundlage geschaffen, dass Kriminalität auch sozialwissenschaftlich für die Sicherheitsbehörden untersucht wird. Das ist eine wichtige Grundlage, um eben auch Femizide als solche auch in der offiziellen Statistik zu erfassen und sichtbar zu machen.

4) Zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt muss sichergestellt werden, dass alle Personengruppen – insbesondere auch in den Gesundheitsberufen – entsprechend geschult sind, um Betroffenen zu helfen. Deshalb haben wir uns in dieser Legislaturperiode dafür eingesetzt, die Mittel für Weiterbildungen im Bereich anonyme Spurensicherung und Umgang mit Betroffenen sexualisisierter und häuslicher Gewalt zu erhöhen. Menschen in Gesundheitsberufen brauchen Sicherheit im Umgang mit Betroffenen. Sie müssen Risiken und Folgen erkennen – und an ein geeignetes Hilfsnetzwerk verweisen können. Deshalb setzen wir uns weiterhin für Schulungen im Bereich sexualisierte Gewalt ein, um Fachpersonal im Umgang mit Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt entsprechend weiterzubilden. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Häusliche Gewalt«, die seit dem Frühjahr 2000 den Rahmen zur Zusammenarbeit bildet, muss sich Sachsen weiterhin für bessere Standards für die Aus- und Fortbildung zum Thema häusliche Gewalt, insbesondere zum Gewaltschutzgesetz für verschiedene betroffene Berufsgruppen einsetzen.

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1) Zunächst müssen Feminizide und Filizide überhaupt als solche erkannt und in der Statistik aufgeführt werden. Um diese Taten zu verhindern, bedarf es der Sensibilisierung bei Polizei und den Beschäftigten in der Justiz. Weiterhin müssen Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden, um zu verhindern, dass Menschen nicht zu Tätern* werden.

2) Ja. Nicht selten werden solche Taten oft als „Familiendrama“ verharmlost, obwohl es sich um Morde an Frauen* handelt. Mord muss als Mord bezeichnet werden, um eine dahinterstehende Systematik erkennen zu können.

3) Ja. Diese Forderung hat unsere Landtagsfraktion bereits in Parlamentarischen Initiativen erhoben. Ein Monitoring ist notwendig, um die Aufmerksamkeit auf das Phänomen zu lenken, um Entwicklungen feststellen zu können und um Strukturen und Systematiken zu erkennen.

4) Auch in diesen Berufsgruppen sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen notwendig. Menschen können vor allem dann vor (wiederkehrender) häuslicher Gewalt geschützt werden, wenn das gesamte Umfeld aufmerksam und geschult darin ist, entsprechende Signale zu erkennen und einzuordnen. Wichtig erscheint uns, dass Häusliche Gewalt viel mehr zur Anzeige kommt, weil es eben kein „Kavaliersdelikt“ ist.

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1) Im Namen der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht möchten wir unsere Position zur Verhinderung von Femiziden und Filiziden in Sachsen darlegen. Die Verhinderung dieser extremen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein zentrales Anliegen unserer Partei. Wir setzen auf eine umfassende Strategie, die sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen umfasst, um effektiv gegen Femizide und Filizide vorzugehen. Unsere Maßnahmen umfassen:

  • Sensibilisierung und Bildung: Ein grundlegender Aspekt der Prävention ist die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Thematik. Wir setzen uns für umfassende Bildungsprogramme in Schulen und öffentlichen Einrichtungen ein, die Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Respekt und gewaltfreie Konfliktlösung vermitteln. Zudem sollen Kampagnen zur Aufklärung über die Hintergründe und Folgen von geschlechtsspezifischer Gewalt gefördert werden.
  • Stärkung des Opferschutzes: Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, müssen effektiven Schutz und Unterstützung erhalten. Wir fordern den Ausbau von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und spezialisierten Beratungsstellen, die rund um die Uhr erreichbar sind. Diese Einrichtungen müssen ausreichend finanziert und personell ausgestattet werden, um den Bedarf zu decken.
  • Verschärfung der Strafverfolgung: Wir setzen uns für eine konsequente Strafverfolgung von Tätern ein. Dies umfasst eine bessere Schulung von Polizei und Justiz im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, um sicherzustellen, dass Anzeigen ernst genommen und Täter konsequent verfolgt und bestraft werden. Zudem fordern wir eine strengere Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen Schutzanordnungen.
  • Intervention und Früherkennung: Frühzeitige Interventionen sind entscheidend, um Gewalt zu verhindern. Wir fördern den Ausbau von Hilfesystemen, die eine frühzeitige Erkennung von Gewalt und Bedrohungssituationen ermöglichen. Dazu gehört die Schulung von Fachkräften in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, um Warnsignale zu erkennen und betroffene Frauen und Mädchen frühzeitig zu unterstützen.
  • Multidisziplinäre Zusammenarbeit: Effektive Prävention erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Polizei, Justiz, Sozialdiensten, Gesundheitswesen und Bildungseinrichtungen. Wir unterstützen die Einrichtung von multidisziplinären Netzwerken und Koordinationsstellen, die einen ganzheitlichen Ansatz zur Prävention und Bekämpfung von Femiziden und Filiziden ermöglichen.
  • Forschung und Datenanalyse: Um die Ursachen und Muster von Femiziden und Filiziden besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen entwickeln zu können, setzen wir uns für eine verstärkte Forschung und Datenanalyse ein. Dies beinhaltet die systematische Erfassung und Auswertung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Unterstützung von Studien und Forschungsprojekten in diesem Bereich.
  • Förderung von Präventionsprogrammen: Wir befürworten die Förderung spezifischer Präventionsprogramme, die sich an gefährdete Gruppen richten. Dazu gehören unter anderem Programme zur Stärkung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen sowie Angebote zur Arbeit mit gewaltbereiten Männern, um gewalttätiges Verhalten zu verhindern.
  • Gesetzliche Maßnahmen: Wir setzen uns für gesetzliche Maßnahmen ein, die den Schutz von Frauen und Mädchen verbessern. Dies umfasst die Überprüfung und Anpassung bestehender Gesetze sowie die Einführung neuer Regelungen, die einen besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bieten.

Durch diese umfassenden Maßnahmen wollen wir in Sachsen ein Umfeld schaffen, in dem Femizide und Filizide effektiv verhindert werden können. Es ist unser Ziel, eine Gesellschaft zu fördern, in der Frauen und Mädchen sicher und gleichberechtigt leben können.

2) Ja.

3) Wir halten ein solches Monitoring für sehr wichtig und werden und dafür einsetzen.

4)

Im Namen der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht möchten wir unsere geplanten Maßnahmen zur Sensibilisierung von Menschen in Gesundheitsberufen für das Thema häusliche Gewalt und ihre Folgen darlegen. Die Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften im Gesundheitswesen sind essenziell, um betroffene Personen frühzeitig zu erkennen und ihnen angemessene Hilfe zu bieten. Unsere Maßnahmen umfassen folgende Aspekte:

  • Verpflichtende Fortbildungen: Wir setzen uns für die Einführung verpflichtender Fortbildungen und Schulungen zum Thema häusliche Gewalt für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen ein. Diese Schulungen sollen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten vermitteln, um Anzeichen häuslicher Gewalt zu erkennen, angemessen zu reagieren und Betroffene zu unterstützen.
  • Integration in die Ausbildung: Das Thema häusliche Gewalt und ihre Folgen soll fester Bestandteil der Ausbildung in Gesundheitsberufen werden. Dies gilt für Medizinstudiengänge, Pflegeausbildungen, Hebammenausbildungen und andere Gesundheitsberufe. Studierende und Auszubildende sollen umfassend über die Erkennung, Ansprache und Unterstützung von Gewaltopfern informiert werden.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Wir fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen wie Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Recht. Multidisziplinäre Teams und regelmäßige Fallkonferenzen können dazu beitragen, dass betroffene Patienten ganzheitlich und effektiv betreut werden.
  • Sensibilisierungskampagnen: Öffentliche Sensibilisierungskampagnen sollen das Bewusstsein für häusliche Gewalt in der gesamten Gesellschaft erhöhen. Spezifische Kampagnen, die sich an Fachkräfte im Gesundheitswesen richten, können die Aufmerksamkeit auf die Rolle des Gesundheitspersonals bei der Identifikation und Unterstützung von Gewaltopfern lenken.
  • Bereitstellung von Ressourcen und Materialien: Wir setzen uns dafür ein, dass Gesundheitsberufe Zugang zu umfassenden Ressourcen und Materialien haben, die ihnen helfen, häusliche Gewalt zu erkennen und darauf zu reagieren. Dies umfasst Leitfäden, Checklisten, Informationsbroschüren und Online-Ressourcen.
  • Etablierung von Ansprechpersonen: In Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen sollten spezialisierte Ansprechpersonen für das Thema häusliche Gewalt benannt werden. Diese Personen können als erste Kontaktstelle für betroffene Patienten dienen und als Vermittler zu weiteren Hilfsangeboten fungieren.
  • Schaffung sicherer Meldewege: Wir setzen uns für die Schaffung sicherer und vertraulicher Meldewege in Gesundheitseinrichtungen ein. Fachkräfte sollen klare Protokolle und Verfahren haben, wie sie Verdachtsfälle von häuslicher Gewalt melden und weiterverfolgen können, ohne die Betroffenen zu gefährden.
  • Unterstützung durch spezialisierte Dienste: Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Diensten und Organisationen, die sich auf häusliche Gewalt spezialisiert haben, soll gefördert werden. Gesundheitsberufe sollen leicht auf Netzwerke von Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Unterstützungsangeboten zugreifen können.
  • Regelmäßige Evaluierung und Anpassung: Die Effektivität der Maßnahmen zur Sensibilisierung für häusliche Gewalt soll regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst werden. Feedback von Fachkräften im Gesundheitswesen und betroffenen Patienten soll genutzt werden, um Schulungs- und Unterstützungsangebote kontinuierlich zu verbessern.

Durch diese umfassenden Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass Menschen in Gesundheitsberufen für das Thema häusliche Gewalt sensibilisiert sind und in der Lage sind, betroffene Personen effektiv zu unterstützen. Es ist unser Ziel, das Gesundheitspersonal zu befähigen, eine Schlüsselrolle im Kampf gegen häusliche Gewalt einzunehmen und dazu beizutragen, die Gesundheit und Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.