Die Studie „Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ von 2023 hat gezeigt, dass jede zweite Person im Freistaat in den letzten zwei Jahren Diskriminierung erlebt hat. Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.
- Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden, wie es in der Studie „Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ von 2023 empfohlen wird? Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
- Wie werden Sie bei der Erarbeitung des LADG die Ergebnisse der Evaluationen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe, beispielsweise Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste und einheitliches Schutzniveau, berücksichtigen?
- Wenn Sie kein LADG planen: Welche Landesgesetze wollen Sie ändern, um einen vergleichbaren rechtlichen Schutz vor Diskriminierung sicherzustellen und inwiefern werden Sie hierbei die Ergebnisse des interdisziplinären Gutachtens von 2024 zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes berücksichtigen?
Unsere Bewertung der Antworten:
Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.