Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Assistenzbedarf ermöglichen

In der Pflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Damit verfügen die Betroffenen auch über ein Wunsch- und Wahlrecht ihrer Wohnform, wie Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung. Gleichzeitig steht ihnen die Wahl der Hilfeform, beispielsweise Leistungen eines Pflegedienstes, Nachbarschaftshilfe oder persönliches Budget als Unterstützung, frei. Menschen mit Assistenzbedarf werden seitens der Leistungsträger*innen allerdings immer wieder unter Druck gesetzt, die jeweils kostengünstigste Form zu wählen. Der Wechsel aus einem Heim in ein selbstbestimmtes Leben mit eigener Wohnung und persönlicher Assistenz ist daher die Ausnahme, während der Wechsel ins Heim begünstigt und teilweise sogar erzwungen wird.

Wie werden Sie in der kommenden Legislaturperiode sicherstellen, dass sich Menschen mit Assistenzbedarf frei für die Wohnform, wie Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung, und die Hilfeform, beispielsweise Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe oder persönliches Budget, entscheiden können?

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Die Stärkung der der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen ist uns ein wichtiges Anliegen, welche durch die von Ihnen angesprochenen Themen erreicht werden kann. Wir wollen darauf hinwirken, dass mehr Menschen mit Behinderung diese in Anspruch nehmen können.

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Paragraph 50 der Sächsischen Bauordnung schreibt Barrierefreiheit vor. Diese Regelung ist wichtig, doch sie reicht nicht. Barrierefreie Wohnungen sind zu knapp. Vor allem müssen sie bezahlbar sein. Menschen mit Behinderung haben zum Teil keine hohe Rente und sind auf preiswerten Wohnraum angewiesen. Deshalb setzt sich die SPD für sozialen Wohnungsbau ein, vor allem in Städten, wo die Wohnungen knapp sind. Die SPD hat mit dem Bundesteilhabegesetz dafür gesorgt, dass niemand gezwungen werden kann, im Heim zu leben. Man kann nun wählen. Für diese Wahlfreiheit brauchen wir aber genügend persönliche Assistenten. Die sichern das Wohnen außerhalb von Wohnstätten ab, z.B. in WGs. Wir setzen uns dafür ein, dass in Sachsen persönliche Assistenz einheitlich bezahlt wird. Denn derzeit läuft das über den Kostenträger und variiert in Sachsen zum Teil stark, weshalb es in einigen Regionen zu wenig Assistenz gibt.

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Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ein. Menschen mit Assistenzbedarf sollen selbstbestimmt ihre Wohn- und Hilfeform wählen können. Mit dem Wohnteilhabegesetz wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung für Menschen mit Assistenzbedarf gemacht. Gemeinschaftliche Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften wurden gestärkt, um den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Menschen gerecht zu werden und ein Mehr an Selbstständigkeit und Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Barrierefreiheit ist eine grundlegende Voraussetzung, damit Menschen mit Assistenzbedarf selbstbestimmt und unabhängig leben können. Deshalb wollen wir die Regelungen für barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen verbessern und eine angemessene Quote einführen. Wir brauchen ein umfassendes Umdenken in der Planung und beim Bau von Wohnraum: Barrierefreiheit muss immer von Anfang an mitgedacht werden. Auch bei Sanierung oder Modernisierung von Bestandsbauten muss Barrierefreiheit eingeplant werden. Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch private Bauherrinnen und Bauherren angehen müssen.

Um sicherzustellen, dass Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen fundierte Entscheidungen über Wohn- und Hilfeformen treffen können, müssen sie leicht Zugang zu Informationen und Beratung haben. Mit dem Wohnteilhabegesetz wurden Informations- und Beratungspflichten der Heimaufsichtsbehörde erweitert. Wir setzen uns zudem dafür ein, Angebote der Nachbarschaftshilfe auszubauen und zu fördern. Durch Nachbarschaftsinitiativen und lokale Hilfsnetzwerke sollen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld unterstützt und eingebunden werden.

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Wir wollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen über ihren Wohnort und notwendige Hilfen selbst bestimmen können. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und des neuen Wohnteilhabegesetzes müssen dabei kritisch evaluiert und gezielt nachgebessert werden. Die Voraussetzung für eine freie Wahl ist, dass es genügend bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum und ausreichend Assistenz- und Pflegekräfte gibt. Deshalb wollen wir die Sächsische Bauordnung so anpassen, dass Barrierefreiheit bei jedem Neubau gegeben ist. Das wollen wir auch In den Ausbildungs- und Studienordnungen von Bauberufen verankern. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit kann hier beraten und prüfen. Die Förderung für Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Bestand durch den Freistaat wollen wir absichern und erhöhen.

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Wir setzen uns dafür ein, dass hinsichtlich der unterschiedlichen Assistenzleistungen neue Berufsbilder konzipiert und implementiert werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Beeinträchtigung sollte dabei oberste Priorität haben. Darin sehen wir den ersten entscheidenden Schritt. Ebenso sollten wir den Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch im Bereich der Eingliederungshilfe priorisieren und einen Paradigmenwechsel einleiten.