Ein rechtlicher Schutz vor Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung ist stark verbreitet – auch in Sachsen. Das hat erst kürzlich wieder die Studie „Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ gezeigt, trotzdem gibt es bisher keinen rechtlichen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung. Falls die neue Landesregierung ein Landesantidiskriminierungsgesetz ausarbeitet, könnte „Körpergewicht“ als eine Diskriminierungskategorie in das Gesetz aufgenommen werden.

Viele Menschen in Sachsen sind nach aktueller Studienlage von Gewichtsdiskriminierung betroffen. Werden Sie einen rechtlichen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung schaffen, indem Sie z.B. ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und die Diskriminierungskategorie „Körpergewicht“ aufnehmen?

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Als SPD stehen wir für eine Gesellschaft, in der sich jede Person frei entfalten kann, ohne Sorge vor Ausgrenzung haben zu müssen. Wir sehen die Menschen als Ganzes und nicht reduziert auf einzelne Merkmale, die zum Ziel von Benachteiligung gemacht werden können. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann ein Mittel sein, gegen Diskriminierung vorzugehen. Ein Bekenntnis zur Vielfalt Sachsens, ob verschiedener Herkunft, Religion, sexueller Identität, Geschlecht oder Körperlichkeit, braucht aber auch eine starke Zivilgesellschaft, die sich für Pluralität und Diversität engagiert, sowie gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen, dort wo Hilfe gebraucht wird. Dabei unterscheidet sich der Unterstützungsbedarf je nach individueller Situation. Es ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich, ob Empowerment und Coaching, medizinische/psychologische Ansprechpartner:innen, Ernährungsberatung oder Sportangebote benötigt werden.

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Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass in der nächsten Legislatur ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird. Deshalb haben wir in dieser Legislatur die Durchführung von Studien unterstützt, die Diskriminierungserfahrungen in Sachsen sichtbar machen. Außerdem hat das Staatsministerium der Justiz für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) ein „Interdisziplinäre Gutachten zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes entlang der Merkmale des AGG in Hinblick auf landesgesetzliche Zuständigkeiten in Sachsen“ in Auftrag gegeben. Dies sind gute Grundlagen für die Erarbeitung eines Sächsischen Landesantidiskriminierungsgesetzes in der nächsten Legislatur.
Wichtig ist uns, dass der Gesetzesentwurf unter Einbeziehung von Selbstvertretungsorganisationen und Antidiskriminierungsberatungsstellen erarbeitet wird, um mögliche Lücken im Diskriminierungsschutz frühzeitig zu erkennen und diese schließen zu können.

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