Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Aktuell beinhaltet das Sächsische Schulgesetz kein Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Lediglich für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik wird per Verordnung ein Zulassungsverfahren festgelegt, wobei in den Kriterien diskriminierende Inhalte nicht explizit als Ablehnungskriterium genannt werden. Auch die in § 60 des Schulgesetzes genannten Vorgaben bleiben zu vage, um Lernmittel mit diskriminierenden Inhalten umfänglich auszuschließen.

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

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Lehr- und Lernmittel in sächsischen Schulen sind bereits heute diskriminierungsfrei. Die Kultusverwaltung achtet auch im Rahmen der Auswahl und Empfehlungen auf entsprechende Vorgaben. Daher sehen wir zu diesem Schritt keine Veranlassung.

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Schon heute ist in Paragraph 1 des Sächsischen Schulgesetzes, dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule, in verschiedenen Facetten ein Diskriminierungsverbot verankert. Es heißt unter anderem:

„Die Schüler sollen insbesondere lernen, … eigene Meinungen zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen, diese zu vertreten und den Meinungen und Entscheidungen anderer Verständnis und Achtung entgegenzubringen, … allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten …“

Die Auswahl der Lehr- und Lernmittel soll bereits heute in „Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften [sowie in] Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans sowie angemessene didaktische Aufbereitung der Stoffe“ erfolgen. Mit Blick auf den normierten Erziehungs- und Bildungsauftrag besteht eine gesetzliche Regelung zur Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes. Es braucht daher eher eine Begleitung und Unterstützung beim Auswahlprozess.

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In Sachsen sind lediglich die Druckwerke für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik zulassungspflichtig, Lehr-/Lernmittel für alle weiteren Fächer sind zulassungsfrei. Jedoch gehören die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz zu den Zulassungskriterien. Wir BÜNDNISGRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch ist, dass es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei diskriminierenden Inhalten in Lehr-/Lernmitteln bisher nicht funktioniert. Es ist aus unserer Sicht nicht notwendig, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen, jedoch sollte eine Stelle in der Schulaufsicht einschreiten, wenn diskriminierende Inhalte identifiziert werden. Eine solche Stelle sollte auch anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüfen und bei Verstößen aus dem Verkehr ziehen können.

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Hinsichtlich der inklusiven Schule für alle sind Diskriminierungsfreiheit und Diversität in den Lernmitteln wichtige Bausteine, um Lerninhalte für die gesamte Schulgemeinschaft attraktiv und ansprechend zu gestalten. Die Lernförderung der Kinder und Jugendlichen ist an ihren individuellen Voraussetzungen und Interessen zu orientieren. Diese Orientierung auf anderen Ebenen zu institutionalisieren ist eine Konsequenz eines inklusiven Schulgesetzes.

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Diskriminierung ist schon durch andere Gesetze verboten. Wir werden bei den Lern- und Lehrmitteln darauf achten, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Eine weitere bürokratische Regelung ist dafür nicht notwendig.