Die realen Lebensumstände von Menschen mit Behinderung erfassen und vermitteln

Menschen mit Behinderung verbringen oft einen großen Teil ihres Lebens in „Parallelwelten“ wie Förderschulen, Heimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Vorurteile, Unkenntnis über Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung und Ungleichbehandlungen werden dadurch verstärkt und Teilhabe und Teilgabe in allen Lebensbereichen erschwert.

Was werden Sie konkret tun, um strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlungen von Menschen mit Behinderung aufzudecken und zu bekämpfen? Werden Sie z. B. eine Studie wie die „Lebenslagen LSBTIQ“ für das Merkmal Behinderungen in Auftrag geben?

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Unser Fokus liegt auf die Fortführung der bisherigen Maßnahmen (wie sie sich bspw. aus dem 7. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen und dem Aktionsplan 2023 ergeben) zum Abbau von Ungleichbehandlungen in allen Lebensbereichen. Diese werden wir fortschreiben und ggf. anpassen.

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Gesellschaftliche Teilhabe für alle ist eine wichtige Grundbedingung für eine stabile Demokratie. Sie muss integrativ und inklusiv sein und dabei alle Anstrengungen unternehmen, damit diese Teilhabe barrierefrei und bürokratiearm möglich wird. Dies unterstützen wir unter anderem mit dem Programm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ und einer weiteren Anhebung der Nachteilsausgleiche im Landesblindengeldgesetz weiter. Denn Menschen müssen am Leben teilhaben können. Jeder und jede hat etwas in die Gesellschaft einzubringen. Das wertzuschätzen und an den richtigen Stellen dafür zu unterstützen, ist eine Aufgabe für alle Bürger:innen und alle staatlichen Stellen gleichermaßen. Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderung hat zudem die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Sächsischen Inklusionsgesetzes umgesetzt werden. Er ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und arbeitet ministeriumsübergreifend. Seine Arbeit werden wir weiter stärken.

Eine separate Studie halten wir indes nicht für notwendig. Denn der mittlerweile Siebte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen liefert einmal pro Legislaturperiode einen sehr detaillierten Überblick zum Leben von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus finden sich darin Informationen zu geplanten Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft sowie der aktuelle Stand der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention.

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Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein. Dazu gehören:

  1. Sensibilisierung und Weiterbildung: Wir wollen, dass alle Beschäftigten in der Verwaltung verpflichtende Schulungen zu den Themen Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus erhalten. So soll das Bewusstsein für Diskriminierung gestärkt werden.
  2. Landesantidiskriminierungsgesetz: Wir setzen uns für ein Gesetz in Sachsen ein, das Diskriminierung besser verhindert und Betroffene unterstützt. Dabei soll auch ausdrücklich auf Ableismus eingegangen werden.
  3. Ausbau der Geschäftsstelle Antidiskriminierung: Diese wichtige Einrichtung soll weiter gestärkt und finanziell unterstützt werden, um Diskriminierungsschutz in Sachsen noch besser zu machen.
  4. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen: Dieser Bericht gibt einen guten Überblick über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Wir wollen diesen Bericht weiter nutzen, um notwendige Maßnahmen zu erkennen und umzusetzen. In Zukunft sollen Menschen mit Behinderungen stärker einbezogen und ihre Erfahrungen durch Befragungen besser erfasst werden.

Indem wir diese Maßnahmen umsetzen, wollen wir strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlungen aufdecken und bekämpfen. Eine spezielle Studie wie die „Lebenslagen LSBTIQ“ für Menschen mit Behinderungen halten wir ebenfalls für wichtig und wollen uns dafür einsetzen.

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Zu Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen erscheint in jeder Legislaturperiode der entsprechende Bericht der Staatsregierung. Aus unserer Sicht besteht hier weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Umsetzungsproblem. Wir setzen uns gegen Ableismus in allen Lebensbereichen ein und wollen die gesetzlichen Grundlagen nachschärfen. Neben der Novellierung des Sächsischen Inklusionsgesetzes wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz einführen, in dem das Merkmal Behinderungen verankert ist. Außerdem wollen wir die praktische Antidiskriminierungsarbeit fördern, besonders im ländlichen Raum.

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Wir setzen uns ein für eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben. Zudem wollen den Paradigmenwechsel zu einem personenzentrierten Leistungssystem vorantreiben. Daher ist es für uns selbstverständlich uns mit der aktuellen Lebensrealität von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und Ihnen eine Stimme zu geben. Nur so können wir unser Ziel auch realisieren, und die bestehende Ungleichbehandlung abbauen. Eine Studie zu den tatsächlichen Lebenslagen von Menschen mit Behinderung erscheint uns daher unerlässlich und sollte im Rahmen der Evaluierung des Aktionsplanes für Menschen mit Behinderung initiiert werden.

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Für uns Freie Demokraten ist es wichtig die Belange aller Menschen möglichst gut zu erkennen, deshalb stehen wir der Intention einer wissenschaftlichen Studie positiv gegenüber. Um als Partei die strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlungen nachzuvollziehen, sind wir als Partei regelmäßig mit Selbstvertretern in Kontakt.