In Artikel 27 fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Anerkennung des Rechts von behinderten Menschen auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld. Dabei steht vor allem die freie Wahl ohne jegliche Diskriminierung aufgrund der Behinderung im Vordergrund. Mit der Ratifikation des Übereinkommens, also der formellen Bestätigung und Annahme, hat sich die Bundesrepublik Deutschland und somit auch der Freistaat Sachsen darüber hinaus zu einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor verpflichtet; die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen soll ebenfalls gefördert werden.
Wie werden Sie sicherstellen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an allgemein zugänglichen Arbeitsplätzen am ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden, ohne dass diese gleichzeitig eine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren?