Bezahlbaren Wohnraum im Zentrum und am Stadtrand sicherstellen: soziale Spaltung und Ghettoisierung verhindern

Auf dem Wohnungsmarkt in den sächsischen Großstädten werden zwei Probleme immer drängender:

Erstens wächst der Mangel an Wohnraum im niedrigpreisigen Segment. Das bestehende Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW) ist ein unzureichendes Instrument, um diesem Defizit zu begegnen. Die finanziellen Anreize sind zu gering und die Preisbindung mit 15 Jahren zu kurz. Darüber hinaus ist die mit dem Programm geförderte Grundmiete zu teuer. Seit Beginn des Programms 2017 ist die Zahl der Sozialwohnungen in Sachsen nur leicht angestiegen, es fehlen noch ca. 50 000.
Zweitens schreitet die sozialräumliche Segregation in Sachsens Städten weiter voran: Stadtviertel entmischen sich verstärkt nach Einkommen und Vermögen. Arme Menschen werden dabei aus den Zentren in die Randgebiete verdrängt und haben es immer schwerer adäquaten Wohnraum zu finden.

Wie werden Sie das „Förderprogramm für mietpreisgebunden Wohnraum“ ausbauen, um der weiter voranschreitenden sozialen Segregation in den sächsischen Großstädten erfolgreich entgegenzuwirken?

 

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Seit Juli 2017 fördert der Freistaat Sachsen nach der Richtlinie »Wohnraumanpassung« den barrierefreien Umbau von Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses durch Ausreichung von Zuschüssen bis zu 80%.
Der maximale Zuschuss beträgt 8.000 Euro, er erhöht sich bei einem rollstuhlgerechten Umbau auf 20.000 Euro. Ist der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden. Bis Ende 2020 sind fast 3.000 Bewilligungen im Umfang von über 19 Mio. Euro erfolgt. Die Förderung des selbstgenutzten Eigentums wurde weiterentwickelt. Die aktuelle Förderrichtlinie Familienwohnen vom 10. März 2021 enthält nun einen zusätzlichen Förderbaustein für Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied. Das Förderdarlehen erhöht sich in diesem Fall um 15.000 Euro.

Beratungsleistungen zum barrierefreien Bauen und Planen bieten die »Kompetenz- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen« in Trägerschaft des Selbsthilfenetzwerks Sachsen,198 der Behindertenverband Leipzig e. V. und der Sozialverband VdK Sachsen e.V. in Chemnitz. Im Jahr 2018 gründeten der Sozialverband VdK und die Architektenkammer Sachsen das »Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen«. Das Beratungszentrum bietet Beratung und Weiterbildungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Fachplanerinnen und Fachpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen oder Vereinen kostenlos an.

Im Januar 2023 wurde die Förderrichtlinie nochmals geändert. Damit reagierte der Freistaat auf die geänderten Marktbedingungen, die derzeit für sehr große Zurückhaltung der Wohnungsbauunternehmen bei Investitionen sorgen. Um die stark gestiegenen Kosten ausgleichen zu können, wird der Fördersatz von bislang 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben. Noch stärker wird der maximale Zuschuss je Quadratmeter erhöht, von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter. Das heißt, die Zuwendung beträgt künftig in der
Regel 40 Prozent, maximal 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Vor diesem Hintergrund sehen wir als Sächsische Union aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. Vielmehr fordern wir die Bundesregierung dazu auf, neue steuerliche Anreize zu schaffen und die Bau- und Baunebenkosten zu senken. Damit werden Investoren angeregt, wieder zu bauen und preisgünstige Wohnungen auf den Markt zu bringen.

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Um eine soziale Segregation in den sächsischen Großstädten zu vermeiden, kommen mehrere Förderprogramme zum Tragen, welche alle aus Bundes- und Landesmitteln oder auch aus EU-Mitteln finanziert werden: die Städtebauförderung, die soziale Wohnraumförderung oder die EFRE-Förderungfür eine nachhaltige Stadtentwicklung. Der soziale Wohnungsbau (RL preisgebundener
Mietwohnraum) ist Teil der sozialen Wohnraumförderung. Die Kommunen wirken negativen sozialen Auswirkungen mit integrierten Stadtentwicklungs- sowie wohnungspolitischen Konzepten entgegen. Beim sozialen Wohnungsbau und der sozialen Wohnraumsanierung wollen wir dafür sorgen, dass möglichst alle Bundesmittel abgenommen und vom Freistaat kofinanziert werden. Wir wollen den Ankauf von Belegungsrechten nutzen und die Belegungsbindung von Sozialwohnungen verlängern. Wir sehen es als großen Hebel, wenn der Staat wieder selbst in die Errichtung von Sozialwohnungen einsteigt.

Daher wollen wir eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründen und den Bau von bezahlbarem Wohnraum vorantreiben.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen Wohnberechtigungsschein wurde bereits in der laufenden Legislatur ausgeweitet.

Logo von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns für die ausreichende Mitfinanzierung der Bundesfördermittel durch den Freistaat Sachsen ein. Gleichzeitig wollen wir die Förderbedingungen laufend so anpassen, dass die Fördermittel auch tatsächlich angenommen werden können. Die Bindungsfrist für Sozialwohnungen, die derzeit 15 Jahre beträgt, wollen wir auf mindestens 20 Jahre verlängern. Gleichzeitig muss die stetige Steigerung der Mietpreise begrenzt werden, auch außerhalb des kleinen Sektors des sozialen Wohnungsbaus. Dafür setzen wir uns für die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbremse in Sachsen und auf Bundesebene ein. Auch die Zweckentfremdung von Wohnraum in Ballungszentren und angespannter Wohnraumsituation wollen wir weiterhin einschränken.
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Bereits in der aktuellen Wahlperiode hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag immer wieder Vereinfachungen der Richtlinie und eine deutlich höhere Finanzausstattung eingefordert und so Druck gemacht. Das werden wir auch in der kommenden Wahlperiode beibehalten. Es braucht gerade in der aktuellen Phase der schwächelnden Bautätigkeit deutlich höhere Landesinvestitionen in die Schaffung von Sozialwohnungen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungslaufzeiten müssen verlängert werden. Wir setzen uns für Modellprojekte mit dauerhaften Bindungen ein: Eine Sozialwohnung muss möglichst lange und am besten für immer eine Sozialwohnung bleiben. Bisher werden private Anbieter mit dauerhafter Wirkung dafür bezuschusst, dass sie eine befristete soziale Zwischennutzung zulassen.
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Unsere Bedenken gehen in die Richtung, ob der Ausbau des Förderprogramms tatsächlich die Lösung gegen die Segregation wirksam wäre. Würde diese nicht damit verstärkt? Sollte nicht angedacht werden, dass sämtliche Sanierungen in Richtung barrierefrei gehen, wenn es die Bausubstanz erlaubt? Eine solche „Förderung“ könnte allen Vermietern in jedem Stadtviertel eine Möglichkeit geben, diese Barrierefreiheit zu schaffen.

Behindertengerechten Wohnraum zu gestalten bzw. zu schaffen müsste man extra betrachten. Aber auch in diesem Bereich ist es sicher nicht in ihrem Interesse, wenn es Neubauten gebe, wo eben nur solche Wohnungen gebaut werden würden.

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Wir Freie Demokraten wollen Bauen insgesamt fördern und vereinfachen, da nicht nur im Segment Sozialwohnungen ein großer Bedarf herrscht, sondern gerade in den Ballungsräumen in jedem Segment mehr gebaut werden muss. Dafür wollen wir neben einer effizienten Förderstruktur vor allem den Bausektor von unnötigen Standard befreien und die überbordende Bürokratie eindämmen. Zudem setzen wir auf die Vorteile der Digitalisierung, die bei Bauverfahren erheblich Zeit sparen kann.