Seit Juli 2017 fördert der Freistaat Sachsen nach der Richtlinie »Wohnraumanpassung« den barrierefreien Umbau von Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses durch Ausreichung von Zuschüssen bis zu 80%. Der maximale Zuschuss beträgt 8.000 Euro, er erhöht sich bei einem rollstuhlgerechten Umbau auf 20.000 Euro. Ist der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden. Bis Ende 2020 sind fast 3.000 Bewilligungen im Umfang von über 19 Mio. Euro erfolgt. Die Förderung des selbstgenutzten Eigentums wurde weiterentwickelt. Die aktuelle Förderrichtlinie Familienwohnen vom 10. März 2021 enthält nun einen zusätzlichen Förderbaustein für Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied. Das Förderdarlehen erhöht sich in diesem Fall um 15.000 Euro. Beratungsleistungen zum barrierefreien Bauen und Planen bieten die »Kompetenz- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen« in Trägerschaft des Selbsthilfenetzwerks Sachsen,198 der Behindertenverband Leipzig e. V. und der Sozialverband VdK Sachsen e.V. in Chemnitz.
Im Jahr 2018 gründeten der Sozialverband VdK und die Architektenkammer Sachsen das »Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen«. Das Beratungszentrum bietet Beratung und Weiterbildungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Fachplanerinnen und Fachpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen oder Vereinen kostenlos an.
Im Januar 2023 wurde die Förderrichtlinie nochmals geändert. Damit reagierte der Freistaat auf die geänderten Marktbedingungen, die derzeit für sehr große Zurückhaltung der Wohnungsbauunternehmen bei Investitionen sorgen. Um die stark gestiegenen Kosten ausgleichen zu können, wird der Fördersatz von bislang 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben. Noch stärker wird der maximale Zuschuss je Quadratmeter erhöht, von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter. Das heißt, die Zuwendung beträgt künftig in der Regel 40 Prozent, maximal 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat.
Vor diesem Hintergrund sehen wir als Sächsische Union aktuell keinen weiteren