Bezahlbare und barrierefreie Wohnungen: Bedarf mit neuer Förderung decken

Ein Großteil der Menschen mit Behinderung bezieht Sozialleistungen und ist auf mietpreisgebundenen Wohnraum, also Sozialwohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird, oder solchen im niedrigpreisigen Segment angewiesen. Gerade in diesem Bereich ist der Mangel an barrierefreiem Wohnraum am größten. Ohne passenden Wohnraum ist eine selbstbestimmte Lebensführung außerhalb einer besonderen Wohnform wie Wohnheimen nicht möglich.

Was werden Sie tun, um den großen Bedarf an barrierefreien Sozialwohnungen zu decken? Werden Sie in einer neuen Richtlinie die Förderung von mietpreisgebundenem und barrierefreiem Wohnraum kombinieren?

 

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Seit Juli 2017 fördert der Freistaat Sachsen nach der Richtlinie »Wohnraumanpassung« den barrierefreien Umbau von Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses durch Ausreichung von Zuschüssen bis zu 80%. Der maximale Zuschuss beträgt 8.000 Euro, er erhöht sich bei einem rollstuhlgerechten Umbau auf 20.000 Euro. Ist der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden. Bis Ende 2020 sind fast 3.000 Bewilligungen im Umfang von über 19 Mio. Euro erfolgt. Die Förderung des selbstgenutzten Eigentums wurde weiterentwickelt. Die aktuelle Förderrichtlinie Familienwohnen vom 10. März 2021 enthält nun einen zusätzlichen Förderbaustein für Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied. Das Förderdarlehen erhöht sich in diesem Fall um 15.000 Euro. Beratungsleistungen zum barrierefreien Bauen und Planen bieten die »Kompetenz- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen« in Trägerschaft des Selbsthilfenetzwerks Sachsen,198 der Behindertenverband Leipzig e. V. und der Sozialverband VdK Sachsen e.V. in Chemnitz.

Im Jahr 2018 gründeten der Sozialverband VdK und die Architektenkammer Sachsen das »Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen«. Das Beratungszentrum bietet Beratung und Weiterbildungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Fachplanerinnen und Fachpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen oder Vereinen kostenlos an.

Im Januar 2023 wurde die Förderrichtlinie nochmals geändert. Damit reagierte der Freistaat auf die geänderten Marktbedingungen, die derzeit für sehr große Zurückhaltung der Wohnungsbauunternehmen bei Investitionen sorgen. Um die stark gestiegenen Kosten ausgleichen zu können, wird der Fördersatz von bislang 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben. Noch stärker wird der maximale Zuschuss je Quadratmeter erhöht, von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter. Das heißt, die Zuwendung beträgt künftig in der Regel 40 Prozent, maximal 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Vor diesem Hintergrund sehen wir als Sächsische Union aktuell keinen weiteren

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Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch Belange der Barrierefreiheit oder -armut besser in die Programme des sozialen Wohnungsbaus und der sozialen Wohnraumsanierung integriert werden.

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Eine gebündelte Wohnraumförderrichtlinie, wie zum vorigen Punkt bereits ausgeführt, umfasst unserer Auffassung nach auch den Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Der Freistaat Sachsen fördert in erheblichem Umfang auch die Eigentumsbildung von Familien. Aus unserer Sicht sind die Fördermittel für den Wohnungsbau jedoch vorrangig für die Bevölkerungsgruppen zu verwenden, die bereits auf dem Mietmarkt finanzielle Unterstützung benötigen, es ist selbstverständlich, dass hier vorrangig auch auf mehr Barrierefreiheit geachtet werden muss. Wir können uns zudem vorstellen, Kommunen zu unterstützen, die größere Projekte für barrierefreies Sozialwohnen planen.

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Neugebaute Wohnungen sollen grundsätzlich barrierefrei sein, was wir in der Sächsischen Bauordnung verankern wollen. Menschen mit Behinderungen sind häufiger armutsgefährdet und auch die steigende Altersarmutsquote gebietet es, eine ausreichende Anzahl an bezahlbaren barrierefreien Sozialwohnungen vorzuhalten. Für den Sozialwohnungsbau gilt also umso mehr, dass er barrierefrei angelegt werden muss. Wir werden die Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum – FRL gMW) so überarbeiten, dass Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden sollen.

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Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es nicht nur Sozialwohnungen geben sollte, die Barrierefreiheit bieten müssen. Sie sprechen ja auch Menschen mit Pflegegraden an. Diese sind  auch in anderen Wohnungen zu Hause. Auch diesen Menschen muss es ermöglicht werden, so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben zu können.

Vielleicht sollte man aus diesem Grund die mögliche Förderung nicht unbedingt in einer Richtlinie oder einem Fördertopf zusammenfassen?

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Wir werden bei allen Wohnungen den Ausbaugrad der Barrierefreiheit erhöhen. Eine Kombination werden wir auf ihre Wirksamkeit prüfen und gegebenenfalls umsetzen.