Ein Grundleitsatz des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist die Einbeziehung der Betroffenen. Unter anderem in Artikel 4 wird betont, dass die Organisationen der Selbstvertretenden bei Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften aktiv einbezogen werden sollen. Der UN-Fachausschuss kritisierte bei der letzten Staatenprüfung im August 2023, dass Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland weder systematisch noch institutionalisiert in alle sie betreffenden Prozesse einbezogen werden.
Wie werden Sie Selbstvertretende und ihre Organisationen in alle Prozesse, die Menschen mit Behinderungen betreffen, einbeziehen?