Zu 1) Im Bereich Gleichstellung und Antidiskriminierung macht es einen Unterschied, ob Bündnisgrüne mitentscheiden – unser politisches Wirken findet sich in verschiedenen Bereichen wieder: Mit der Hochschulgesetznovelle 2023 haben wir beispielsweise die Beauftragten für Gleichstellung und Antidiskriminierung gestärkt und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Studium sowie eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit als Aufgabe der Hochschulen gesetzlich verankert. Daneben findet das AGG auch auf alle Mitglieder und Angehörigen Anwendung, die keine Beschäftigten sind. Es ist gesetzliche Aufgabe der Hochschulen, die Diskriminierungsfreiheit in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend umzusetzen und bestehende Nachteile abzubauen. Aus der Aufgabe folgt die Verpflichtung: Beschwerdestrukturen und Ansprechpersonen müssen auf transparente, übersichtliche sowie einfach zugängliche und barrierefreie Art und Weise identifizierbar und hochschulweit zentral einsehbar sein. Soweit weiterhin Schutzlücken bestehen, wollen wir diese identifizieren und schließen.
Im Schulbereich konnten wir 2022 auf BÜNDNISGRÜNE Initiative hin eine Ombudsperson gegen Diskriminierung an Schulen im Freistaat Sachsen berufen. Wir sind überzeugt: Wer Diskriminierung erlebt, braucht Beratung und Unterstützung. Innerhalb des Systems, in dem die Diskriminierungserfahrung gemacht wurde, kommt man da mitunter an Grenzen. Zwar stehen Vertrauens- und Beratungslehrer*innen, weitere Lehrkräfte, die Schulleitung oder Schulkonferenz als Ansprechpartner*innen bereit. Dennoch ist es aus unserer Sicht wichtig, eine externe, unabhängige Anlaufstelle vorzuhalten, an die sich Betroffene wenden können. Daneben sollten Netzwerke wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder „Schule der Vielfalt“ gefördert und ausgeweitet werden; vorhandenes Material, wie der Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“, müssen verbreitet und bekannter gemacht werden. Neben der Ombudsstelle müssen auch schulinterne und schulverwaltungsinterne Beschwerdestrukturen für Betroffene transparent und niedrigschwellig sein. Dabei dürfen die einzelnen Schulen nicht mit einer Konzepterstellung alleine gelassen werden, sondern sollten von o.g. Netzwerken, Leitfäden und Best-Practice-Beispielen profitieren.
Zu 2) Die Berufung einer Ombudsperson gegen Diskriminierung an Schulen im Freistaat Sachsen ist ein BÜNDNISGRÜNER Erfolg unserer ersten Regierungsbeteiligung. Wir haben das gegen Widerstände durchgesetzt. Es ist uns damit gelungen, erstmals eine zentrale Anlaufstelle außerhalb des Systems Schule zu schaffen, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Diskriminierungserfahrungen machen. Die Ombudsstelle berät und unterstützt alle an Schule Beteiligten unabhängig. Jedoch ist die Stelle bisher als Ehrenamt ausgestaltet und die unterstützende Geschäftsstelle umfasst nur eine halbe Stelle (gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Beauftragten für das Jüdische Leben). Im Gespräch wurde uns gespiegelt, dass man sich hier insbesondere im administrativen Bereich eine Verstärkung wünscht. Dem wollen wir BÜNDNISGRÜNE entsprechen. Zudem sind wir bestrebt, bei Problemanzeigen und Vorfällen an Schulen, die an uns herangetragen werden, auf die Ombudsstelle hinzuweisen, um sie bekannter zu machen und die Sichtbarkeit zu erhöhen. Das eingerichtete Online-Portal zur Meldung von Diskriminierungsfällen erachten wir als guten und niedrigschwelligen Zugangsweg. Wichtig ist aber auch anzuerkennen, dass die Ombudsstelle nicht bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vermitteln kann und die schulinternen und schulverwaltungsinternen Beschwerdestrukturen nicht ersetzen kann und soll.