Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Körpergewicht ist im AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen, und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

Beratungs- und Hilfsangebote für von Diskriminierung Betroffene sind in der Regel auf die in § 1 AGG genannten Diskriminierungskategorien ausgerichtet. Wie werden Sie dafür sorgen, dass auch von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen vergleichbare Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?

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Als SPD stehen wir für eine Gesellschaft, in der sich jede Person frei entfalten kann, ohne Sorge vor Ausgrenzung haben zu müssen. Wir sehen die Menschen als Ganzes und nicht reduziert auf einzelne Merkmale, die zum Ziel von Benachteiligung gemacht werden können. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann ein Mittel sein, gegen Diskriminierung vorzugehen. Ein Bekenntnis zur Vielfalt Sachsens, ob verschiedener Herkunft, Religion, sexueller Identität, Geschlecht oder Körperlichkeit, braucht aber auch eine starke Zivilgesellschaft, die sich für Pluralität und Diversität engagiert, sowie gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen, dort wo Hilfe gebraucht wird. Dabei unterscheidet sich der Unterstützungsbedarf je nach individueller Situation. Es ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich, ob Empowerment und Coaching, medizinische/psychologische Ansprechpartner:innen, Ernährungsberatung oder Sportangebote benötigt werden.

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Uns BÜNDNISGRÜNEN ist wichtig, dass das Beratungs- und Hilfsangebotenetz in Sachsen allen Betroffenen von Diskriminierung niedrigschwellig zur Verfügung steht. Wir setzen uns daher für eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen ein.

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