Menschen mit Behinderungen brauchen oft Hilfe, um am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Diese Hilfe nennt man Assistenz. Dafür wird ein Antrag zum Beispiel beim Sozialamt gestellt. Das Sozialamt kommt dann und bespricht, welche Hilfe, wann gebraucht wird. Das nennt sich Bedarfsermittlung. In Sachsen gibt es dafür ein tolles Hilfsmittel – den ITP – Integrierter Teilhabe Plan. Leider wird der ITP zu selten verwendet. Das hat zur Folge, dass der Bedarf von Menschen mit Behinderungen nicht umfassend besprochen wird. Darum erhalten Sie oft keine bedarfsgerechten Bescheide auf ihre Anträge und damit nicht die nötige Hilfe.
Wie wird Ihre Partei dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die Assistenz bekommen, die sie benötigen und dass der Integrierter Teilhabe Plan (ITP) standardmäßig angewandt wird?