Bedarfsermittlung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch eine unabhängige Behörde durchführen lassen

In Sachsen erfolgen die Feststellung des Unterstützungsbedarfs in der Eingliederungshilfe und die Finanzierung der Leistungen durch die gleichen Institutionen.
Der Weg von der Bedarfsermittlung bis zur Kostenübernahme beinhaltet in vielen Fällen Aushandlungen zwischen Kostenträger und Antragsteller*in, Widerspruchsschleifen und auch Gerichtsverfahren. Diese Prozesse können große Belastungen bis hin zu existentiellen Krisen für die Antragsteller*innen mit sich bringen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Eingliederungshilfe so zu strukturieren, dass die Bedarfsermittlung zu einem bedarfsgerechten Ergebnis führt? Planen Sie die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Bedarfsermittlung ähnlich dem Medizinischen Dienst?

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Wir Freie Demokraten werden die Bedarfsermittlung der Eingliederungshilfe so strukturieren, dass sie unkomplizierter und Praxisorientierter funktioniert und so zu einem bedarfsgerechterem Ergebnis führt. Einer unabhängigen Stelle zur Bedarfsermittlung ähnlich zum Medizinischen Dienst stehen wir offen gegenüber.