Laut § 50 SächsBO müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Damit ist es beispielsweise bereits ausreichend, in einem 13-geschössigen Neubau eine Etage barrierefrei zugänglich zu bauen. Diese Regelung ist bei weitem nicht ausreichend, um den stetig wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Sachsen zu decken.
Werden Sie das sächsische Baurecht dahingehend reformieren, dass der Pflichtanteil von barrierefreien Wohnungen im Neubau erhöht wird?