Barrierefreiheit im sozialen Wohnungsbau erhöhen

Menschen mit Behinderungen sind oftmals Geringverdiener*innen oder nicht erwerbsfähig und dadurch auf Sozialleistungen angewiesen. Viele Wohnungen, in denen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen wohnen, sind nicht barrierefrei. Etwa 88 Prozent der bezogenen Mietobjekte erfüllen die Kriterien der Barrierefreiheit nicht oder nur teilweise. Bei etwa 74.000 Wohnungen besteht Schätzungen zufolge Anpassungsbedarf. Dieser wird bis zum Jahr 2030 auf 77.000 Wohnungen steigen.

Der Anteil barrierefreier Wohnungen zu gering, so dass Menschen mit Behinderung oft Kompromisse machen müssen.  Durch welche gezielten Maßnahmen wird Ihre Partei dem entgegenwirken? Werden Sie Veränderungen beim Baurecht vornehmen?

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Passgenauer Wohnraum, eine gute Wohnqualität und ein inklusiver, barrierefrei zugänglicher Sozialraum sind wichtige Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung. Menschen mit Behinderungen habe das Recht, selbstbestimmt zu leben und zu wohnen. Dabei kommt der Anpassung bestehenden Wohnraums an die Bedarfe und Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen besondere Bedeutung zu. Bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist grundsätzlich verstärkt auf Barrierefreiheit zu achten.

Darüber hinaus wurde durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung darauf großen Wert gelegt, die Schaffung von barrierefreien Wohnraum finanziell zu unterstützen. Zuschüsse gibt es zur Anpassung des Wohnraums an die Mobilitätseinschränkung und damit für einen möglichst langen Verbleib in dem eigengenutzten Wohnraum. Dabei werden sowohl Eigentümer als auch die Mieter, unabhängig vom Alter, gefördert.

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Wir betrachten das selbstbestimmte Wohnen als wesentlichen Teil einer modernen und auf alle Menschen ausgerichteten Wohnungsbaupolitik. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen oder Behinderungen sollen so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben können. Wir wollen weiterhin die Schaffung von altersgerechten, barrierefreien und barrierearmen Wohnungen fördern und bestehende Programm ausweiten. Früher setzen wir mit der Förderung von Mehrgenerationenhäusern an: Wohngemeinschaften über Generationen hinweg erleichtern Haushalt, Kinderbetreuung, Nachhilfe, Einkäufe und einfache Hilfestellungen der Pflege. Wir wollen den Bau von bezahlbaren Wohnungen in Sachsen steigern und unterstützen gemeinschaftliche Bauund Wohnprojekte, auch generationenübergreifend.

Wir unterstützen die vom „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ angeregte Definition für einen Mindeststandard für den Neubau von Wohnungen, sodass neu gebaute Wohnungen im Bedarfsfall schnell barrierefrei umgerüstet werden können. In diesem Rahmen wird auch eine Reform der Musterbauordnungen sowie der Landesbauordnungen hinsichtlich der Anzahl der barrierefreien und mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen pro Gebäude oder der Einbau eines Fahrstuhls diskutiert, was wir ebenfalls unterstützen.

Wir wollen feststellen lassen, wie sich die Bedarfe an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Sachsen weiterentwickelt haben und noch weiterentwickeln werden und ob dies über bestehende Förderprogramme abgedeckt werden kann. Die Vorschriften für bauliche Umsetzungen zu Barrierefragen sind meist DIN-Normen, im Fall von Wohnungen ist DIN 18040-2 einschlägig. Hier werden wir prüfen, welche Regelungen dieser DIN-Norm bei Anwendung der technischen Bauvorschriften bislang zum Tragen kommen und ob dies ohne größeren Aufwand im Sinne der Barrierefreiheit geändert werden kann.

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Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ein – dafür braucht es mehr erschwinglichen und barrierefreien Wohnraum in Sachsen. Deshalb wollen wir die Regelungen für barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen verbessern und eine angemessene Quote einführen. Wir brauchen ein umfassendes Umdenken in der Planung und beim Bau von Wohnraum: Barrierefreiheit muss immer von Anfang an mitgedacht werden. Auch bei Sanierung oder Modernisierung von Bestandsbauten muss Barrierefreiheit eingeplant werden. Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch private Bauherrinnen und Bauherren angehen müssen. Wir wollen Nachrüstungen in denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern. Bauherr*innen sollen durch verbesserte Beratung entsprechend unterstützt ermutigt werden, barrierefrei zu bauen. Wir wollen in Sachsen ein Monitoring für barrierefreie Wohnungen, damit wir gezielte Maßnahmen zur bedarfsgerechten Förderung von barrierefreiem Wohnraum weiterentwickeln können. Die bereits vorhandene Förderung soll auf mindestens gleichem Niveau beibehalten werden.

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Ja, wir setzen uns für die Schaffung von deutlich mehr barrierefreiem Wohnraum und inklusiven Wohnformen ein. Zunächst muss sichergestellt werden, dass Barrierefreiheit grundsätzlich bei jedem Neubau berücksichtigt wird. Wir wollen dazu die Sächsische Bauordnung entsprechend anpassen. Außerdem wollen wir eine multiprofessionelle Landesfachstelle für Barrierefreiheit schaffen, die bei Bauvorhaben frühzeitig, also schon in der Planungsphase, konsultiert werden kann. So werden auch Kosten für nachfolgende Umbaumaßnahmen, die in der Regel deutlich höher ausfallen, vermieden. Ferner wollen wir dafür sorgen, dass Barrierefreiheit ein verpflichtender Bestandteil bei der Ausbildung von Bauberufen wird und von Anfang an mitgedacht werden kann. Den barrierefreien sowie alters- oder pflegegerechten Umbau von Wohnraum wollen wir weiter fördern und die Landesmittel dafür entsprechend des steigenden Bedarfs deutlich aufstocken.

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Wir setzen uns ein für eine flächendeckende Förderung des barrierefreien und sozialen Wohnungsbaus. Denn wir brauchen nicht nur barrierefreien Wohnraum, dieser muss vor allem auch bezahlbar sein. Des Weiteren würden wir schauen, dass die entsprechenden Förderprogramme so ausgestaltet sind bzw. werden, dass eine Abrufung der Mittel unbürokratisch und zeitnah erfolgen kann.

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Wir Freie Demokraten werden das Problem des geringen Angebots an Wohnraum durch mehr Bauen lösen. Dafür müssen insbesondere überflüssige Bauvorschriften abgeschafft werden.