In Sachsen herrscht eklatanter Mangel an barrierefreiem Wohnraum. Momentan geht das Staatsministerium des Inneren von einem Defizit von 74 000 Wohnungen aus. Infolge des demografischen Wandels wird dieser Bedarf in den kommenden Jahren weiter steigen, da hohes Lebensalter mit einem erhöhten Bedarf an Barrierefreiheit, wie einer ebenerdigen Dusche mit Duschstuhl, einhergeht. Die bereits bestehenden Förderprogramme zur Wohnraumanpassung und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind an das Vorhandensein einer Behinderung oder eines Pflegegrades geknüpft. Durch die Bindung der Förderung an Einzelpersonen kann der massive Bedarf an barrierefreien Wohnungen perspektivisch nicht gedeckt werden. Neu- und Umbau vollziehen sich dadurch zu langsam.
Werden Sie in der kommenden Legislatur eine Richtlinie ausarbeiten und verabschieden, die unabhängig von einer Behinderung oder dem Pflegegrad den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen fördert, um dem steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum effektiv zu begegnen?