Barrierefreien Wohnraum schaffen: Förderung ausweiten

In Sachsen herrscht eklatanter Mangel an barrierefreiem Wohnraum. Momentan geht das Staatsministerium des Inneren von einem Defizit von 74 000 Wohnungen aus. Infolge des demografischen Wandels wird dieser Bedarf in den kommenden Jahren weiter steigen, da hohes Lebensalter mit einem erhöhten Bedarf an Barrierefreiheit, wie einer ebenerdigen Dusche mit Duschstuhl, einhergeht. Die bereits bestehenden Förderprogramme zur Wohnraumanpassung und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind an das Vorhandensein einer Behinderung oder eines Pflegegrades geknüpft. Durch die Bindung der Förderung an Einzelpersonen kann der massive Bedarf an barrierefreien Wohnungen perspektivisch nicht gedeckt werden. Neu- und Umbau vollziehen sich dadurch zu langsam.

Werden Sie in der kommenden Legislatur eine Richtlinie ausarbeiten und verabschieden, die unabhängig von einer Behinderung oder dem Pflegegrad den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen fördert, um dem steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum effektiv zu begegnen?

 

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Maßnahmen der Staatsregierung zur Förderung barrierefreier Umbauten für Mieterinnen und Mieter und selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sehen erhöhte Förderbeträge für Menschen mit Behinderungen vor. Insoweit bedarf es keiner weiteren Richtlinie. Man kann sich aber darüber unterhalten, ob die angedachte Förderung wirkt und welche Defizite bestehen, die beseitigt werden müssen. Insoweit stehen wir als Gesprächspartner gern zur Verfügung.

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Wir werden das Programm zum barrierefreien Umbau von Wohnungen fortsetzen und angemessen ausstatten. Wir setzen uns dafür ein, dass gemeinschaftliches Wohnen von Menschen mit Behinderungen besser in die bestehenden Möglichkeiten der Wohnungsförderung einbezogen wird. Wir unterstützen die vom „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ angeregte Definition für einen Mindeststandard für den Neubau von Wohnungen, sodass neu gebaute Wohnungen im Bedarfsfall schnell barrierefrei umgerüstet werden können. In diesem Rahmen wird auch eine Reform der Musterbauordnungen sowie der Landesbauordnungen hinsichtlich der Anzahl der barrierefreien und mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen pro Gebäude oder der Einbau eines Fahrstuhls diskutiert, was wir ebenfalls unterstützen. Wir wollen feststellen lassen, wie sich die Bedarfe an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Sachsen weiterentwickelt haben und noch weiterentwickeln werden und wie dies auch zukünftig über bestehende Förderprogramme abgedeckt werden kann.

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Wir wollen Förderrichtlinien bündeln und nicht weiter ausfächern, da die Vielzahl an verschiedenen Förderprogrammen verwirrend ist und gleichzeitig höhere Verwaltungskosten erzeugt. Eine Wohnraumförderrichtlinie, die alle Notwendigkeiten, darunter selbstverständlich auch die Barrierefreiheit, im Blick hat, ist dabei unser Ziel. Dabei liegt die Priorität für barrierefreie Umbauten auf Haushalten, die einen tatsächlich eingetretenen Bedarf haben und bereits lange Zeit darauf warten. Für die Vorsorge sollte Barrierefreiheit jedoch immer mit umgesetzt werden, wenn Bauvorhaben realisiert werden. Unser Fokus liegt darin, die große Zahl an Bestandsgebäuden in jeder Hinsicht fit für die Zukunft zu machen.

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Wir wollen uns sowohl für den barrierefreien Neubau als auch den Umbau im Bestand einsetzen. Für den Neubau wollen wir die Sächsische Bauordnung anpassen und so die DIN 18040 zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen in das Baurecht überführen. Mithilfe einer im Sächsischen Inklusionsgesetz verankerten Landesfachstelle für Barrierefreiheit wollen wir entsprechende Gutachterstellen und Beratungsmöglichkeiten schaffen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Barrierefreiheit verpflichtender Bestandteil der Ausbildung von Bauberufen wird, denn es ist wichtig, dies in der Planungsphase von Anfang an mitzudenken. Die Mehrkosten im Neubau belaufen sich dann laut Studien nur auf ein Prozent der Gesamtkosten, was deutlich günstiger ist als aufwendige Umbaumaßnahmen. Da durch den Neubau allein der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum nicht gedeckt werden kann, fordern wir zusätzlich Förderprogramme, die personenunabhängig den barrierefreien Umbau von Wohnraum finanziell unterstützen.

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Anreize zum Schaffen von barrierefreien Wohnungen mittels einer Richtlinie sind denkbar. Hier gilt es gemeinsam mit den Krankenkassen und Vermietern  eine praktikable Lösung zu finden. Hier gibt es erst gut Ansätze, die wir sicher noch optimieren können.

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Wir Freie Demokraten werden den Ausbaugrad barrierefreier Wohnungen erhöhen und dabei sowohl individuelle Förderung als auch pauschale Anreize einsetzen. Wir werden zudem eine kritische Prüfung von Vorschriften und Regeln durchführen, um nachhaltig die Kosten für barrierefreies Wohnen zu senken.