Einrichtung einer Fachstelle Barrierefreiheit

Bei neuen Bauvorhaben muss die Barrierefreiheit von Beginn an mitgedacht und zwingend mitgeplant werden. Fachstellen für Barrierefreiheit gibt es bisher auf der Bundesebene und in acht Bundesländern. Sachsen gehört nicht zu diesen acht Ländern. Mit der Kompetenz- und Beratungsstelle Barrierefreies Planen und Bauen existiert zwar bereits ein Beratungsangebot, das allerdings nicht verpflichtend genutzt werden muss.

Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode eine Fachstelle Barrierefreiheit für Sachsen einrichten und wenn ja, wo wird diese angesiedelt sein?

 

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Dies ist aktuell nicht vorgesehen. Barrierefreiheit wollen wir entschieden vorantreiben.

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Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bündelt das Wissen von Expertinnen und Experten im Bereich der digitalen und baulichen Barrierefreiheit und kann öffentliche Stellen, die Wirtschaft und Verbände beraten und unterstützen. In Sachsen fördern wir aktuell das „Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen“ der Architektenkammer Sachsen und des Sozialverbands VdK Sachsen. Es ist sinnvoll, dieses Beratungsangebot auszubauen. Eine entsprechende Fachstelle ist eine Möglichkeit, um die Barrierefreiheit im Freistaat voranzubringen.

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Wir unterstützen die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK zu begleiten. Eine Fachstelle Barrierefreiheit sollte ministeriumsübergreifend tätig sein und ähnlich dem Landesinklusionsbeauftragten in der Staatskanzlei angebunden sein. Sie soll als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um Barrierefreiheit dienen und Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit dienen.

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Ja, Die Linke wird eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einrichten, in der verschiedene Kompetenzen gebündelt und der Abbau der Barrieren damit effektiver vorangetrieben wird. Sie wird multiprofessionell besetzt und kann so die in den verschiedensten Themenfeldern wie Bauen, Mobilität, Digitales, Information oder Kommunikation tätig sein. Die Stelle sollte demnach keinem Ressort zugeordnet werden, sondern in unabhängiger Trägerschaft stehen. Wichtig ist auch, dass sich ein Beratungsauftrag nicht nur auf öffentliche Einrichtungen, sondern gezielt auch auf private Akteure bezieht. Schließlich gibt es in diesem Bereich großen Nachholbedarf infolge gesetzlicher Lücken, langer Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen.

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Wir setzen uns für eine unabhängige Landesfachstelle Barrierefreiheit ein, die sowohl die öffentliche Verwaltung als auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft berät und begleitet, um eine gezielte Herstellung von Barrierefreiheit zu ermöglichen.