Den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten

In Artikel 27 fordert das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Anerkennung des Rechts von behinderten Menschen auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld. Dabei steht vor allem die freie Wahl ohne jegliche Diskriminierung aufgrund der Behinderung im Vordergrund. Mit der Ratifikation des Übereinkommens, also der formellen Bestätigung und Annahme,  hat sich die Bundesrepublik Deutschland und somit auch der Freistaat Sachsen darüber hinaus zu einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor verpflichtet; die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen soll ebenfalls gefördert werden.

Wie werden Sie sicherstellen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an allgemein zugänglichen Arbeitsplätzen am ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden, ohne dass diese gleichzeitig eine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren?

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Die Bedeutung von Artikel 27 der UN-BRK ist uns bewusst und wir streben eine höhere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt an. Um dies zu erreichen, bedarf es einer Vielzahl von Ansätzen, die sich an verschiedene Akteure richtet. Dies betrifft u.a. den Freistaat als Arbeitgeber, wie aber auch die freie Wirtschaft, welche bestehende Instrumente, die eine Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt ermöglichen, stärker nutzen sollten. Diese Instrumente sollten stärker bekannt gemacht und bspw. wie das Budget für Arbeit bietet mehr genutzt werden. Für dieses wie auch für die weiteren Maßnahmen im Aktionsplans 2023 im Siebten Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen werden wir uns einsatzen.

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Der Freistaat unterstützt mit dem Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und Menschen mit Behinderungen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen, mit jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro. Damit sollen 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen mit Pauschalen von bis zu 5.000  Euro gefördert werden. Auch das Landesprogramm „Spurwechsel“ unterstützt den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Programme setzen wir fort. Die Zusammenarbeit mit der Allianz Arbeit + Behinderung werden wir intensivieren.

Wir stellen dem Budget für Arbeit eine Förderung bei Sachinvestitionen an die Seite, um mehr Inklusion möglich zu machen. Denn das Budget für Arbeit wird in Sachsen nach wie vor sehr zurückhaltend genutzt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Sei es die Angst der Betroffenen, die Anbindung an die Werkstatt als Ort der Begegnung und des Miteinanders zu verlieren, seien es nicht ausreichende Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten oder eine nicht ausreichende Begleitung von Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher werden wir Informationsangebote für Werkstattbeschäftigte zum Budget für Arbeit und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Wir setzen uns zudem dafür ein, Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht oder nur gering erfüllen, hat der Bund die Ausgleichsabgabe zum Jahr 2024 deutlich erhöht. Die Mittel dieser Ausgleichsabgabe werden von den Integrationsämtern verwaltet und dürfen ausschließlich zur Finanzierung besonderer Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt werden. Auch Inklusionsfirmen werden aus diesem Topf finanziell unterstützt, ergänzt um das Förderprogramm des Bundes „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“. Wir werden uns im Bund dafür stark machen, dass diese Förderung gestärkt wird.

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Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Rechte auf dem Arbeitsmarkt wahrnehmen können. Unser Ziel ist es, Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedingungen für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie alle und sollen ihre Arbeit frei wählen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen können. Deshalb setzen wir uns für eine bessere Beratung und Berufsorientierung für Menschen mit Behinderung durch Arbeitsagenturen, Schulen und Berufsschulen ein. Dies umfasst auch berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten und individuelle Begleitung durch Jobcoaches, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, für sie passende Arbeitsplätze zu finden. Wenn möglich soll Peer-Beratung berücksichtigt werden.

Wir fördern die Gründung von Inklusionsfirmen und -betrieben und setzen uns dafür ein, dass das sächsische Vergaberecht Kriterien erhält, die gute Inklusion belohnen. Um den Übergang von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, befürworten wir eine begleitende Betreuung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte und fordern eine faire Entlohnung für eine gute Absicherung im Alter.

Wir wollen, dass der Freistaat Vorbild für eine inklusive Beschäftigung ist. Deshalb setzen wir uns für eine inklusive Verwaltung und einen öffentlichen Dienst ein, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können. Unser Ziel ist die Erhöhung der Quote für die Einstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst von 5 auf 10 Prozent. Wir fordern die Umwandlung von noch vorhandenen Außenarbeitsplätzen in Festanstellungen. Die öffentliche Hand soll hier mit gutem Beispiel vorangehen.

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Die Etablierung eines inklusiven Arbeitsmarktes ist eine umfassende politische Aufgabe, die ressortübergreifend und konzertiert auf allen politischen Ebenen bewältigt werden muss. Die hier angesprochenen Sozial- und Rentenversicherungsfragen müssen im Rahmen einer grundlegenden Werkstattreform auf Bundesebene verhandelt werden. Diese muss nach Erscheinen der Entgeltstudie im September 2023 zügig realisiert werden. Für die Umsetzung einer Reform auf Landesebene wollen wir ein Gremium einsetzen, in dem Perspektiven aller betroffenen Akteurinnen und Akteure abgebildet sind – eine „Werkstatt für Werkstätten“. Wir wollen deutlich mehr Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ermöglichen, dafür bedarf es aber eines flexiblen Übergangsmanagements. Bestehende Arbeitsmarktprogramme und -instrumente wollen wir überprüfen und effektiver gestalten. Alternativen zur Werkstatttätigkeit, wie Inklusionsbetriebe oder andere Leistungsanbieter, wollen wir stärker fördern. Auch im öffentlichen Dienst müssen mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden – schließlich sinkt ihr Anteil an allen Beschäftigten seit einigen Jahren kontinuierlich und droht unter die gesetzliche Pflichtquote zu sinken.

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Wir werden uns für den Ausbau des Budgets für Arbeit einsetzen, um die Schaffung von inklusiven Arbeitsplätzen voranzubringen.