Beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) gehen regelmäßig Fälle von unzureichender finanzieller Bedarfsermittlung durch Träger der Eingliederungshilfe wie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) ein, beispielsweise bei Beantragung des Persönlichen Budget. Durch die daraus resultierende geringere Bereitstellung finanzieller Mittel bleibt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung unter ihren Möglichkeiten. Es wurde zwar beim Beauftragten für Inklusion eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe eingereicht werden können, diese reicht jedoch nicht aus.
Oft werden der Bedarf an Teilhabeleistungen und Maßnahmen der Eingliederungshilfe wie das Persönliche Budget falsch ermittelt und unzureichende Leistungen bewilligt. Planen Sie eine Fachaufsicht für Träger der Eingliederungshilfe wie dem KSV? Falls ja, wie würden Sie diese gestalten?