Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung

Beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) gehen regelmäßig Fälle von unzureichender finanzieller Bedarfsermittlung durch Träger der Eingliederungshilfe wie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) ein, beispielsweise bei Beantragung des Persönlichen Budget. Durch die daraus resultierende geringere Bereitstellung finanzieller Mittel bleibt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung unter ihren Möglichkeiten. Es wurde zwar beim Beauftragten für Inklusion eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe eingereicht werden können, diese reicht jedoch nicht aus.

Oft werden der Bedarf an Teilhabeleistungen und Maßnahmen der Eingliederungshilfe wie das Persönliche Budget falsch ermittelt und unzureichende Leistungen bewilligt. Planen Sie eine Fachaufsicht für Träger der Eingliederungshilfe wie dem KSV? Falls ja, wie würden Sie diese gestalten?

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Mit der Einführung des §10 a Abs. 1 im Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch wurden in Sachsen die Grundlagen für eine Clearingstelle geschaffen, welche beim Landesbeauftragten für Inklusion eingerichtet wurde und als Beschwerdestelle über einen Träger der Eingliederungshilfe dient. Im aktuellen Bericht des Beauftragten wird deutlich, dass die Inanspruchnahme der Stelle zugenommen hat und sie eine wichtige Entlastungsfunktion wahrnimmt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der Fachaufsicht nicht vorgesehen.

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Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Behinderte Menschen sollen dadurch selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Laut Teilhabeverfahrensbericht, der ersten trägerübergreifenden Statistik zum Leistungsgeschehen im Reha- und Teilhabebereich, wurde die Mehrheit der Anträge auf ein Persönliches Budget bewilligt. Bei Schwierigkeiten können sich Betroffene an die Clearingstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen wenden. Dort können Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe (ein Sozialamt oder der Kommunale Sozialverband Sachsen) eingereicht werden. Eine Fachaufsicht für den Kommunalen Sozialverband Sachsen planen wir nicht, da es bereits eine Fachaufsichtsbehörde gibt. Diese ist das fachlich zuständige Staatsministerium – aktuell das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Es ist wichtig, dass Teilhabeleistungen und Maßnahmen der Eingliederungshilfe zeitnah und richtig ermittelt werden. Die bestehenden Problemlagen wollen wir beseitigen, damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert wird. Dafür ist ein fortlaufender Dialog zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendig. Ziel muss es sein, dass Prozesse verbessert, Anträge leicht verständlich und zugänglich sowie genügend Fachkräfte vorhanden sind.

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Uns sind Beschwerden über die Leistungsbewilligung durch den KSV bekannt. Durch die fehlende Fachaufsicht des Sozialministeriums über den KSV gibt es für Abgeordnete wenig Möglichkeiten, Einblick in diese Entscheidungsprozesse zu bekommen (z.B. durch kleine Anfragen). So ist es schwer, systematische Probleme transparent zu machen. Wir befürworten daher eine Umstrukturierung und wollen Möglichkeiten dafür im fachpolitischen Austausch prüfen.

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Das Problem wurde uns schon vermehrt gespiegelt und wir halten es zunächst für angebracht, eine entsprechende unabhängige Beschwerdestelle zu implementieren. Des Weiteren erachten wir es als unerlässlich, dass es in den zukünftigen Haushaltsverhandlungen auch um eine entsprechende auskömmliche Finanzierung gehen muss. Denn nur so gelingt uns auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

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Wir Freie Demokraten kennen die Problematik und wollen dabei vor allem durch Schulung und Weiterbildung der Fachbearbeiter die Situation verbessern Ob dafür eine Fachaufsicht erforderlich ist, werden wir gemeinsam mit den Betroffenen und den Fachgremien prüfen.