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Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle

Antidiskriminierung braucht eine institutionelle Verankerung in der Verwaltung, um Themen zu setzen, Aktivitäten zu bündeln und Prozesse zu koordinieren. Anders als beispielsweise in Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein und 5 weiteren Ländern gibt es in der Hansestadt Hamburg keine Landesantidiskriminierungsstelle.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislatur eine Landesantidiskriminierungsstelle einrichten?
  2. Wird diese unabhängig sein oder wird sie bei einer Fachbehörde angesiedelt werden? Wenn letzteres: bei welcher?
  3. Welche personelle Ausstattung und welches Mandat werden Sie der Stelle geben? Wie werden Sie sicherstellen, dass ein diversitätssensibles Bewerbungsverfahren durchgeführt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Derzeit haben wir die Stabsstelle für Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, die bei der Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung angesiedelt ist. Mit der Frage der Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle haben wir uns noch nicht auseinandergesetzt.

Die derzeitige Verteilung der Kompetenzen auf mehrere Fachbehörden hat sich in den vergangenen Jahren als klares Hindernis für einen aktiven und effektiven Umgang mit dem Thema Antidiskriminierung in Hamburg erwiesen. Deshalb wollen wir eine zentrale Antidiskriminierungsstelle innerhalb der Landesverwaltung einrichten, in der die Federführung für die verschiedenen Aktivitäten des Senats gebündelt wird, die neue fachliche Impulse für die Hamburger Antidiskriminierungsarbeit liefern und diese öffentlichkeitswirksam begleiten soll. Eine angemessene Ausstattung dieser Stelle halten wir hierbei für unerlässlich.

Wir werden dazu verschiedene politische Aktivitäten vornehmen um darauf hinzuwirken. Ob wir sie einrichten können hängt von den Mehrheiten in der Bürgerschaft ab und unseren Wahlergebnissen.
Es soll eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene von Diskriminierungen geschaffen werden, die Stellungnahmen von Behörden abfragt und deren Umsetzung prüft.
Die Finanzierung einer solchen Stelle muss langfristig gesichert werden. Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten dass Personen eingestellt werden, die selbst von einer oder mehreren Diskriminierungen bzw. von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind und darauf in der Ausschreibung hingewiesen werden, dass diese bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Die Stelle sollte auf Augenhöhe Bürgerschaft, Senat und Behörden zu Fragen der Antidiskriminierung und Sensibilisierung für Diskriminierungen aufgrund von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten und Maßnahmen, Richtlinien und Gesetzgebungsverfahren zum Themenkomplex beeinflussen können.

1, 2 und 3: Antidiskriminierungspolitik ist auf vielfältige Weise bereits in Verwaltung und Behörden verankert. Uns liegen keine konkreten Hinweise auf weitere Bedarfe vor. Eine zentrale Stelle ist daher nicht notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Aktuell gibt es in Hamburg unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Religion Geschlecht und sexuelle Identität. Diese Angebote sind projektbasiert, decken nicht alle Diskriminierungsdimensionen ab (Behinderung und Alter fehlt) und können mit zusammengenommen knapp 2,5 Personalstellen den Bedarf nicht decken. Das Beratungsangebot muss verstetigt und ausgebaut werden.

  1. Wie werden Sie die Lücken in der Beratungs- und Unterstützungsstruktur schließen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Beratungsstellen Amira (zugeschriebene Herkunft und Religion), read (Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen) und Empower (Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) leisten aus Sicht der SPD eine gute Arbeit, die fortgeführt werden soll. Die SPD hat die Beratungsstelle amira zuletzt für den Haushalt 2019/20 noch einmal mit jeweils 60.000 Euro finanziell gestärkt. Die Beratungsstelle read berät auch zu Fragen von Krankheit und Behinderung. Die Fortschreibung der dezentralen Antidiskriminierungsstrategie des Senats hat die SPD mehrfach eingefordert. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird durch das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HambBGG) gerade neu gefasst. Für Menschen mit Behinderung gibt es angefangen von der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung vielfältige Möglichkeiten, ihre Rechte nach dem AGG und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzufordern. Bezogen auf das Leistungsrecht wurde mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Unabhängige Teilhabeberatung geschaffen. Für die barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung ist bei der Senatskanzlei eine Ombudsstelle geschaffen worden. Die SPD hat sich zudem für die Schaffung einer Schiedsstelle für HmbBGG-Ansprüche stark gemacht. Zudem erhalten die Verbände der Menschen mit Behinderung selbst ebenfalls eine Förderung, auch um ihre Mitglieder entsprechend zu beraten. Für das Alter gibt es das Seniorenmitwirkungsgesetz und die verschiedenen Seniorenbeiräte. Auch hier ist ein eigenes System von Ansprechstellen etabliert. In der Novelle zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) wurde der Gewaltschutz ebenso verankert, wie die UN-BRK. In Wohneinrichtungen für z.B. ältere Menschen sind nun „die vielfältigen individuellen Lebenshintergründe und Bedürfnisse“ zu berücksichtigen, „(…)welche auch durch Kultur, Religion, Sprache sowie geschlechtlicher und sexueller Identität beeinflusst sind.“

In unserem Regierungsprogramm für die Bürgerschaftswahl fordern wir die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für alle Formen von Diskriminierung – auch solche, die vom derzeitigen Merkmalskatalog des AGG nicht erfasst werden. Diese Beratungsstelle muss mit angemessen personellen Ressourcen ausgestattet werden, um in allen Fällen eine niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung anbieten zu können. In Fachbereichen mit besonderen Problemlagen – z.B. beim Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – wollen wir darüber hinaus die Einrichtung spezialisierter Fach- und Beratungsstellen prüfen.

1. DIE LINKE will zivilgesellschaftliche Projekte und Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt und menschenfeindlicher Hetze stärken, die Finanzierung dafür ausbauen und langfristig sichern. Im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen, werden wir bei verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsstellen die aktuellen Bedarfe abfragen und in die Haushaltsberatungen mit dem Ziel einbringen, die Finanzierung langfristig und umfassend zu sichern. Die Ombudsstelle für Diskriminierungbetroffene (siehe Abschnitt…) könnte zudem eine sinnvolle Ergänzung bieten. Neben der Forderung der umfassenden und langfristigen Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsstellen, setzten wir uns vor allem für die Schaffung und Etablierung neuer Beratungsstellen ein (etwa eine eigene Anlaufstelle/Beauftragte_n für Antisemitismus und das jüdische Leben).

1, 2 und 3: Durch die Seniorenberatung und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen / Inklusionsbüro Hamburg sind die genannten „Lücken“ bereits abgedeckt. Ein weiterer Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsstruktur ist daher auf institutioneller Seite vorerst nicht notwendig. Der Fokus sollte nun auf Verbesserungen der Qualität und einen besseren Zugang zu den Beratungsangeboten gelegt werden. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen die im Bereich Antidiskriminierung unterstützen und zu dem Thema beraten sollen weiterhin unterstützt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Diskriminierungsfreier Umgang sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern gehört zum Selbstverständnis der FHH unter dem jetzigen Senat. Hierzu tragen in die Ausbildung integrierte Maßnahmen sowie die zahlreichen zentralen und dezentralen Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bei. Diesen Weg wollen wir konsequent fortsetzen. Hierzu gehört sowohl die kritische Begleitung sowie auch der externe Blick von Menschen außerhalb der Verwaltung. Im Bereich der Interkulturalität sind hierbei insbesondere der Integrationsbeirat, die Integrationszentren und viele weitere Interessensvertretungen wichtige Begleiter, mit denen ein intensiver Austausch erforderlich ist. Daneben ist es von großer Bedeutung, dass konkreten Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Zu den von uns unterstützten zentralen Ansätzen des Senates in der Antidiskriminierungsstrategie gehören daher ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement sowie die Sicherstellung unabhängiger Beratungsangebote. Bei der seit 2014 von der BASFI finanzierten unabhängigen Antidiskriminierungsstelle „amira“ können sich Menschen mit einer Diskriminierungserfahrung beraten lassen und werden bei Beschwerden, rechtlichen Schritten oder anderen Interventionen unterstützt. Probleme und Diskriminierungsfälle sollen dort aufgegriffen und bearbeitet werden, wo sie geschehen. Die Behörden sind verpflichtet, Diskriminierungsfällen jeglicher Art vorzubeugen, ggf. zu intervenieren und im Einzelfall an die zuständige Stelle zu verweisen.

Bei Führungskräften und Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Bürger*innen in Kontakt stehen, werden schon intensiv heute in den Bereichen zu Interkulturelle Kompetenz und Antidiskriminierung sensibilisiert und qualifiziert. Die Behörden sind verpflichtet, ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement vorzuhalten und Diskriminierungsvermutungen nachzugehen. Diesen Ansatz wollen wir weiterführen und durch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle erweitern. Darüber hinaus wollen mit der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen im Kontakt mit öffentlichen Stellen effektiv zur Wehr zu setzen.

Als Opposition kann DIE LINKE das nicht selbst sicherstellen. Aber sie wird den Senat weiter dazu drängen und versuchen, Öffentlichkeit für dieses Anliegen zu schaffen. Dabei sind wir immer für Einzelpersonen oder Gruppen ansprechbar und werden auf ihre Hinweise hin aktiv. Andererseits prüfen wir weiterhin selbstständig die Verwaltung und ihre Abläufe darauf, ob sie barriere- und diskriminierungsfrei arbeiten. Unsere Arbeitsgemeinschaften „Queer“, „Inklusion“ und „Migration“ arbeiten seit langem kontinuierlich zu Diskriminierung, Solidarität und Empowerment. Dank ihrer Vernetzungen können wir auch in Zukunft die Interessen der von Diskriminierung betroffenen Menschen gemeinsam mit ihnen vertreten.
Konkret stellen wir immer wieder Schwierigkeiten und Widerstände bei der Umsetzung von Vorgaben fest, bspw. wenn Menschen den Eintrag zu ihrem Personenstand im Bürgeramt ändern wollen. Zwar ist insgesamt eine gewachsene Akzeptanz von Schwulen und Lesben feststellbar, aber wir erfahren immer wieder von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt z.B. gegen Trans- und Interpersonen oder HIV-positive Menschen. Hier werden wir weiterhin Einzelfälle, sowie strukturelle Probleme aufklären, öffentlich machen und ggf. eine parlamentarische Debatte anstoßen.
Einführen können wir ein Beschwerdemanagement als absehbare Oppositionspartei nicht. Andererseits unterliegen wir dafür nicht vorgeschobenen, oft nur vermeintlichen Sachzwängen. Deshalb können wir viel enger und unbefangener als Regierungsparteien mit von Diskriminierung betroffenen Menschen und ihren Organisationen zusammenarbeiten und deren Wünsche und Vorschläge aufnehmen. Daraus kann ein Konzept für ein Beschwerdemanagement entstehen, das den Bedürfnissen der Betroffenen tatsächlich entspricht und das DIE LINKE dann in den parlamentarischen Prozess einbringen kann.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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