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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Aktuell gibt es in Hamburg unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Religion Geschlecht und sexuelle Identität. Diese Angebote sind projektbasiert, decken nicht alle Diskriminierungsdimensionen ab (Behinderung und Alter fehlt) und können mit zusammengenommen knapp 2,5 Personalstellen den Bedarf nicht decken. Das Beratungsangebot muss verstetigt und ausgebaut werden.

  1. Wie werden Sie die Lücken in der Beratungs- und Unterstützungsstruktur schließen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Beratungsstellen Amira (zugeschriebene Herkunft und Religion), read (Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen) und Empower (Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) leisten aus Sicht der SPD eine gute Arbeit, die fortgeführt werden soll. Die SPD hat die Beratungsstelle amira zuletzt für den Haushalt 2019/20 noch einmal mit jeweils 60.000 Euro finanziell gestärkt. Die Beratungsstelle read berät auch zu Fragen von Krankheit und Behinderung. Die Fortschreibung der dezentralen Antidiskriminierungsstrategie des Senats hat die SPD mehrfach eingefordert. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird durch das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HambBGG) gerade neu gefasst. Für Menschen mit Behinderung gibt es angefangen von der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung vielfältige Möglichkeiten, ihre Rechte nach dem AGG und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzufordern. Bezogen auf das Leistungsrecht wurde mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Unabhängige Teilhabeberatung geschaffen. Für die barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung ist bei der Senatskanzlei eine Ombudsstelle geschaffen worden. Die SPD hat sich zudem für die Schaffung einer Schiedsstelle für HmbBGG-Ansprüche stark gemacht. Zudem erhalten die Verbände der Menschen mit Behinderung selbst ebenfalls eine Förderung, auch um ihre Mitglieder entsprechend zu beraten. Für das Alter gibt es das Seniorenmitwirkungsgesetz und die verschiedenen Seniorenbeiräte. Auch hier ist ein eigenes System von Ansprechstellen etabliert. In der Novelle zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) wurde der Gewaltschutz ebenso verankert, wie die UN-BRK. In Wohneinrichtungen für z.B. ältere Menschen sind nun „die vielfältigen individuellen Lebenshintergründe und Bedürfnisse“ zu berücksichtigen, „(…)welche auch durch Kultur, Religion, Sprache sowie geschlechtlicher und sexueller Identität beeinflusst sind.“

In unserem Regierungsprogramm für die Bürgerschaftswahl fordern wir die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für alle Formen von Diskriminierung – auch solche, die vom derzeitigen Merkmalskatalog des AGG nicht erfasst werden. Diese Beratungsstelle muss mit angemessen personellen Ressourcen ausgestattet werden, um in allen Fällen eine niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung anbieten zu können. In Fachbereichen mit besonderen Problemlagen – z.B. beim Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – wollen wir darüber hinaus die Einrichtung spezialisierter Fach- und Beratungsstellen prüfen.

1. DIE LINKE will zivilgesellschaftliche Projekte und Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt und menschenfeindlicher Hetze stärken, die Finanzierung dafür ausbauen und langfristig sichern. Im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen, werden wir bei verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsstellen die aktuellen Bedarfe abfragen und in die Haushaltsberatungen mit dem Ziel einbringen, die Finanzierung langfristig und umfassend zu sichern. Die Ombudsstelle für Diskriminierungbetroffene (siehe Abschnitt…) könnte zudem eine sinnvolle Ergänzung bieten. Neben der Forderung der umfassenden und langfristigen Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsstellen, setzten wir uns vor allem für die Schaffung und Etablierung neuer Beratungsstellen ein (etwa eine eigene Anlaufstelle/Beauftragte_n für Antisemitismus und das jüdische Leben).

1, 2 und 3: Durch die Seniorenberatung und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen / Inklusionsbüro Hamburg sind die genannten „Lücken“ bereits abgedeckt. Ein weiterer Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsstruktur ist daher auf institutioneller Seite vorerst nicht notwendig. Der Fokus sollte nun auf Verbesserungen der Qualität und einen besseren Zugang zu den Beratungsangeboten gelegt werden. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen die im Bereich Antidiskriminierung unterstützen und zu dem Thema beraten sollen weiterhin unterstützt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Hamburg fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD ist der Ansicht, dass sich eine Ungleichbehandlung aufgrund des Gewichts schon mit Blick auf Art. 3 GG verbietet. Da wo Menschen wegen ihres Gewichts Opfer von Beleidigung oder Diskriminierung werden, können und sollten sie sich mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren.
Richtig ist, dass Menschen mit starkem Übergewicht im Alltag häufig vielfältige Nachteile haben, die sich teilweise aus den gesundheitlichen Folgen des Übergewichts ergeben. Diese versuchen wir durch ein gutes Gesundheitssystem und v.a. mit Angeboten zur Gesundheitsprävention entgegenzuwirken. Die Förderung von Bewegung und Sport sowie einer gesunden Ernährung gehören dazu. Adipositas ist eine erstzunehmende Erkrankung, für die es in Hamburg spezialisierte Versorgungsangebote bspw. im Universitätsklinikum Eppendorf gibt.
Zudem gibt in Hamburg viele Angebote der Gesundheitsprävention für Menschen mit Gewichtsproblemen. Grundsätzlich sehen wir auch Möglichkeiten, im Rahmen der Förderung von Selbsthilfegruppen. Die Politik der SPD hat bewirkt, dass für die Gesundheitsprävention und für Selbsthilfegruppen deutlich mehr Geld zur Verfügung steht. Von falschen Körperidealen, wie sie bspw. durch die Werbung gerne verbreitet werden, sollte sich aber kein Mensch in seinem Wohlbefinden stören lassen. Da wo dies in die eine oder andere Richtung (zu dünn, zu dick) trotzdem geschieht, bietet die Ernährungsberatung bis hin zu therapeutischen Maßnahmen Hilfen an.

Alle Menschen, die sich diskriminiert fühlen, brauchen einen Zugang zu qualifizierter Beratung. Deshalb setzen wir uns für die Einrichtung einer zentralen, merkmalsunabhängigen Beratungsstelle ein. Diese muss es auch zur Aufgabe haben, Expertise zu Diskriminierungsmerkmalen aufzubauen, die im AGG bislang nicht erfasst sind – etwa zum Bereich der Gewichtsdiskriminierung. Zudem müssen ausreichende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden, um das Angebot der Beratungsstelle auch bei neuen Zielgruppen bekannt zu machen.

Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch denjenigen Hilfen leisten, die aufgrund ihres Gewichts diskriminiert werden. Dafür setzen sich DIE LINKE ein. Natürlich begrüßen wir auch die Gründung von entsprechend spezialisierten Trägern, die die Interessen der Gruppe vertreten und dafür sensibilisieren.

1, 2 und 3: Wir gehen davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminierung jeden Fall offen aufnehmen und fachlich adäquat behandeln. Bisher zeichnet sich ein spezialisierter Bedarf im Bereich Gewichtsdiskriminierung nicht ab. Sollte es der Fall sein, dass die bestehenden Stellen in Bezug auf diese Form von Diskriminierung an Kompetenzgrenzen stoßen, müsste intern durch Fortbildungen nachgesteuert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Hamburger Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hamburger Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Förderung von Vielfalt und damit einhergehend der Schutz vor Diskriminierung bilden unter dem jetzigen Senat einen Schwerpunkt im Handeln der FHH als Arbeitgeberin.
So hat sich die FHH als Arbeitgeberin bereits seit vielen Jahren die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel gesetzt. Dies beinhaltet Strategien der Antidiskriminierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten in der Fortbildung und nicht zuletzt die Einstellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsgängen der Stadt. Die FHH befasst sich intensiv mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und hat auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes von 2015 die Themen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Veränderung der Dominanz von Geschlechtern in bestimmten Berufsgruppen und vor allem das Thema „Frauen in Führung“ neu akzentuiert und durch verbindliche Gleichstellungspläne in den Behörden und Ämtern vorangetrieben. Ebenso stehen die verschiedenen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung sowie unterschiedlichen Altersgruppen im Fokus. Der nächste wichtige Schritt in der Diversity-Politik der FHH wird es sein, weitere Diversity Dimensionen einzubeziehen, für den Nutzen eines ganzheitlichen Diversity-Ansatzes in den Behörden und Ämtern noch mehr Bewusstsein zu schaffen, konkrete Handlungsfelder zu erschließen und so noch mehr dazu beizutragen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe und freie Entfaltung haben. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und ausbauen. (vgl. auch Antwort 2.1; unabhängige Antidiskriminierungsstelle „amira“)

Mit der Erarbeitung einer Diversity-Mainstreaming-Strategie und durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen der Stadt Hamburg weiter steigern.

Auf dem Papier (bzw. im Intra-/Internet) gibt es einige gute Ansätze und Hinweise zu Erscheinungsformen von Diskriminierungen und zur Gegenwehr. Noch wichtiger ist die Beschäftigung mit dem Thema in den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten. Hier ist es Aufgabe der Verantwortlichen, sich selbst schlau zu machen und die Beschäftigten zu sensibilisieren und ggfs. auch bei diskriminierenden Äußerungen und/oder Taten einzuschreiten. Gemeinsam mit den Personalräten und Gewerkschaften sollten Handlungspläne entwickelt werden, soweit sie noch nicht vorhanden sind.
Da es bisher nur in einigen Behörden und Ämtern Beschwerdestellen nach dem AGG gibt, muss für alle Bereiche sichergestellt werden, dass die Beschäftigten sich direkt und auf kurzem Weg an eine Beschwerdestelle wenden können. Diese sollte möglichst in jedem Bereich vorhanden sein. Allerdings kann es im Einzelfall (z.B. bei kleinen Arbeitsbereichen) auch erforderlich sein, dass Beschäftigte sich im ersten Schritt an Stellen außerhalb ihres Bereiches wenden können.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Hamburger Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie die Schulbehörde und die Wissenschaftsbehörde anweisen, ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln?
  2. Wird die Einsetzung und Qualifizierung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n in jeder Schule und Universität verpflichtender Bestandteil des Beschwerdemanagements sein?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine Ansprechstelle existiert in Form des Fachreferenten des LI. Ebenso gibt es einen Beratungsdienst und Beratungslehrer, die in Fragen Antidiskriminierung geschult werden über die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrer_innenbildung und Schulentwicklung. Es gibt Opferschutzkräfte und mit der Gewaltpräventionsstelle eine Einrichtung, die die Schulen beraten. Darüber hinaus bestehen Unterrichtsmodule sowie Module im Rahmen des AGG. Hierzu wird auch mit außerschulische Kooperationspartner zusammengearbeitet. Zuletzt ist das Online-Programm „Gemeinsam Klasse sein“ gegen Mobbing an Schulen weiterentwickelt worden. Dieses bietet für die Jahrgangsstufen 5-7 digitale Lehrmaterialien an, um Mädchen und Jungen sowie Eltern und Lehrende für die Problematik zu sensibilisieren, um so Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei kommen Filmclips zum Einsatz, die an Hamburger Schulen erstellt wurden. Sie vermitteln die Merkmale von Mobbing und Cybermobbing und unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, Regeln für ein respektvolles Miteinander zu erarbeiten. Damit die Schulungsunterlagen von den Bildungseinrichtungen gut genutzt werden, müssen die Lehrkräfte im Vorfeld geschult werden. Auf Schulebene werden Lehrkräfte qualifiziert und Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte benannt, die bei Verdacht auf Mobbing zur Stelle sind. An allen Hamburgischen Hochschulen wird sich mit Antidiskriminierung auseinandergesetzt, Teilweise gibt es Beschwerdemechanismen an den Hochschulen wie an der Universität Hamburg für Studierende bei Verstößen gegen das AGG. Welche Weiterentwicklung in diesem Bereich sinnvoll ist, muss v.a. mit den Hochschulen geklärt werden. Wir können uns vorstellen, über aktuelle Entwicklungen und Bedarfe mit den Hochschulen ins Gespräch zu kommen.

Das wirksamste Beschwerdemanagement ist erst einmal die Prävention. Viele Hamburger Schulen haben hier erfolgreiche Konzepte entwickelt und setzen diese um. In ihrem jeweiligen Leitbild sind Richtlinien des Miteinanders formuliert, die explizit Diskriminierung sanktionieren. Jede Schulordnung beispielsweise kann konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote mit nach dem Schulrecht möglichen Sanktionen oder Ausgleichen für Benachteiligungen aufnehmen. Erfahrungsgemäß funktioniert die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Beratungsstellen weitgehend gut. Eine Stelle für Beschwerdemanagement haben wir aktuell nicht vorgesehen, sind aber gerne zu Gesprächen hierzu bereit.
Die praktische Umsetzung eines Beschwerdemanagements an den Hamburger Hochschulen läuft bereits bzw. ist auf der Agenda. So gibt es beispielsweise an der Uni Hamburg eine Richtlinie gegen geschlechterbezogene Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Diese ist die Arbeitsbasis für alle Verfahren und Regularien. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechperson, entsprechende Informationen sind für Betroffene zugänglich.

Die Beratungsstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – sind an den Hamburger Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Einrichtung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n an Hochschulen befürwortet DIE LINKE außerordentlich. Hier ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung aufgefordert Konzepte zu entwickeln und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Vielfalt und Antidiskriminierung in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen aufgenommen wird. Bildungseinrichtungen müssen natürlich ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen bewerben und offensiv anbieten.
Hinsichtlich des Beschwerdemanagements an Schulen hat DIE LINKE im Januar 2019 unter der Drucksachennummer 21/15857 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, sowohl Mobbing als Phänomen genauer zu erfassen – eine Maßnahme, die nach den erfassten Kriterien ausbaufähig ist – sowie eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch wenn die Bürgerschaft diesen Antrag abgelehnt hat, bleiben unsere Forderungen bestehen.

1 und 2: Aus unserer Sicht sind die bestehenden Beschwerde- und Beratungsstrukturen ausreichend.
3: In diesem Zusammenhang könnte an eine größere Informationskampagne gedacht werden. Auch spezielle Elternabende und Schülersprechstunden sind in diesem Kontext möglich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie Aufgabenstellungen

An Schulen und Hochschulen kommt es immer wieder zu diskriminierenden Aufgabenstellungen. Teilweise wird hier mit abwertenden Begrifflichkeiten und Bezeichnungen gearbeitet, teilweise werden Stereotype und Vorurteile in der Aufgabenstellung wiederholt und verfestigt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Personenkreise, die Prüfungsaufgaben erarbeiten, wie Fachreferent*innen und Aufgabensteller*innen, für Diskriminierungen sensibilisiert werden und entsprechende Weiterbildungen erhalten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine entsprechende Sensibilisierung erfolgt sowohl während des Studiums als auch in den Fortbildungen. Siehe dazu die Antworten oben.

Ja. Das tun wir bereits mit vielfältigen Fort- und Weiterbildungen am Institut für Schulentwicklung und Lehrerbildung. Auch die Verwaltung erhält hier im Rahmen der Diversity-Strategie Weiter- und Fortbildungen.

Natürlich sind Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität in der Hochschullehre unerlässlich. Personen, die in der Hochschullehre tätig sind, sollten deshalb unbedingt durch entsprechende Fort- und Weiterbildung sensibilisiert.
Wie auch in den Lernmitteln sollen in der inklusiven Schule die Aufgabenstellungen diskriminierungsfrei und an der Diversität der Schüler_innenschaft orientiert sein. Dahingehend die Beteiligten zu sensibilisieren, zu schulen und zu unterstützen ist selbstverständlich.

Bisher gibt es keine Berichte oder Beschwerden zu Aufgaben mit diskriminierenden Inhalten. Sollte es zu solchen Beschwerden kommen, müssten die Aufgaben geprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Handhabung von Diskriminierungsfällen an Schulen

Diskriminierungsfälle an Schulen bleiben für die Verursacher*innen fast immer folgenlos und erfahren keine Aufarbeitung. Betroffene bekommen in der Regel keine individuelle Unterstützung, sondern bestenfalls eine Entschuldigung seitens der Schulleitung.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass von Diskriminierung Betroffene eine Art „Täter-Opfer-Ausgleich“ erhalten?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Verursacher*innen sanktioniert werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Hamburger Schulgesetz sieht schon jetzt im § 49 eine Reihe an Ordnungsmaßnahmen vor: schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht oder Schulfahrt, Umsetzung in eine Parallelklasse und Überweisung in eine andere Schule beziehungsweise eine entsprechende Androhung dessen. Ergänzend hinzu können normverdeutlichende Gespräche, die Thematisierung des Konfliktes im Klassenrat, ein Täter-Opfer-Ausgleich, beispielsweise durch einen Entschuldigungsbrief, verpflichtende Beratungsgespräche sowie die Durchführung von Elterngesprächen durchgeführt werden. In besonders schlimmen Fällen kann auch der „Cop4you“ eingeschaltet werden und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Ja. Im Zuge der Diskussion zu einem Antidiskriminierungsgesetz wird auch der Schulbereich mitgedacht. Unser Augenmerk liegt aber weiter auf der Prävention. Also auf der Sensibilisierung im Vorwege, mit dem Ziel ein Schulklima zu erlangen, dass Diskriminierungen gar nicht erst entstehen lässt. Wenn es dennoch so weit gekommen ist, muss dies klar so benannt werden – gerade den beteiligten gegenüber.

Wir beantragten die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle im Januar 2019. Im Hinblick auf eine inklusive Schule stärken wir pädagogische Wege der Konfliktlösung. Wir sehen aber, dass für den Schutzraum, den Schule zur Persönlichkeitsentwicklung darstellt, es effektiven Schutz von Opfern geben muss. Wie Sanktionen konkret aussehen sollen, ist Teil eines Prozesses um die Handhabung von Diskriminierungsfällen. Die Verletzung der Werte des Grundgesetzes und des Paragraphen 2 des Hamburger Schulgesetzes, der die Erziehung zu Respekt, Toleranz, Humanität und Solidarität gebietet, sollen deutlich verfolgt werden.

1 und 2: Diskriminierung, insbesondere Mobbing, muss ernstgenommen werden. Es muss ganz genau hingeschaut werden, damit Mobbing gezielt mit wirksamer Prävention entgegengetreten werden kann. Vor der Sanktion muss immer an die Prävention gedacht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern

Sexualisierte Belästigung und Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz gehören noch immer zum Alltag. Auch die Hamburger Verwaltung stellt hierbei keine Ausnahme dar.

  1. Was werden Sie unternehmen, um für Betroffenen niedrigschwellige Beratungsangebote bereitzustellen?
  2. Welche Angebote der Beratung werden für Mitarbeitende in der Hamburger Verwaltung zur Verfügung gestellt?
  3. Welche strukturellen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sexuelle Übergriffe zu verhindern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Betroffene von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz können sich grundsätzlich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Es ist kostenlos, mehrsprachig und barrierefrei und auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Dieses vermittelt an weiterführende Hilfen in Hamburg. Betroffene Mitarbeitende der Verwaltung können sich aber auch an die Personalräte oder die Frauenbeauftragten wenden.

Auch im Zuge der #metoo-Debatte wurde erneut sichtbar, dass sexualisierte Belästigung an der Tagesordnung sind. Wir brauche unabhängige Beratung und Unterstützungsstrukturen innerhalb der Verwaltung. Diese wollen wir stärken und sichtbar machen. Gleichzeitig muss weiter Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dies stärkt das Betriebsklima und die Frauen. Außerdem: Je mehr Frauen in Führungspositionen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein diskriminierendes Klima verbreitet. Hier ist die Hamburger Verwaltung in den vergangenen Jahren vorangekommen.

Alle Dienststellen der Hamburger Verwaltung sollten über Gleichstellungs- bzw. Frauen*beauftragte oder über eine vergleichbare Beschwerdestelle verfügen. Diese sollten Betroffenen sexuellen Belästigung vertrauensvoll, unterstützend und beratend zur Seite stehen und Wissen über weiterführende Hilfsangebote zur Verfügung stellen.
Das Thema sexualisierte Gewalt muss in der Hamburger Verwaltung kontinuierlich Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Es bedarf der Etablierung einer solidarischen Kultur des Hinsehens, übergriffiges Verhalten darf weder am Arbeitsplatz noch sonst wo geduldet werden.

1. Niedrigschwellige Beratungsangebote bestehen bereits. Sollte Anlass bestehen, die Zugänglichkeit dieser Angebote anzuzweifeln, so muss schnellstens geprüft werden, wie bessere Zugänge geschaffen werden können.
2. Als Verwaltungsexterner kann diese Frage nicht umfassend beantwortet werden.
3. Absolute Sicherheit wird es nie geben, doch die Informations- und Präventionsarbeit und das Beschwerdemanagement müssen so aufgestellt sein, dass der Verhinderung von sexualisierter Belästigung und Gewalt immer eine hohe Sichtbarkeit und Priorität zukommt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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