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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft verhindern bzw. zu dessen Abbau beitragen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeiliches Handeln hat nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen zu erfolgen. Diese Grundsätze sind in den Lehrplänen der Polizeianwärterinnen und Anwärter fest verankert. Es wird bereits in der Ausbildung auch anhand von praxisrelevanten Sachverhalten vermittelt, dass polizeiliche Maßnahmen nur verhaltensbasiert und bei Vorliegen besonderer Zusatzkriterien wie beispielsweise aufgrund des Antrefforts und besonderer Handlungen erfolgen dürfen und niemals aufgrund von ethnischen Kriterien. Die Polizei Hamburg wertet in diesem Zusammenhang regelmäßig die aktuellen Rechtsprechungen regelmäßig aus, bewertet sie und setzt die Ergebnisse in Aus- und Fortbildung sowie Praxis um.

Die Polizei muss nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen handeln, dabei dürfen die Herkunft und/oder die Hautfarbe von Personen keine Kriterien für polizeiliches Einschreiten bilden. Um „Racial Profiling“ auch in der Praxis zu verhindern, müssen wir in der der Aus- und Fortbildung der Polizeikräfte noch stärker auf Sensibilisierung und aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen dringen. Gegen solche Verhaltensweisen helfen nur gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen und Führungskräfte, die keine Grauzonen zulassen, sondern die Einhaltung der rechtstaatlichen Regeln durchsetzen.

DIE LINKE fordert ein Ende des „racial profiling“. Positive Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass Polizeikräfte sensibilisiert und Kontrollmechanismen (z.B. Dokumentationspflichten) verankert werden müssen, um die illegale Praxis einzudämmen. Schon vor Jahren hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte das Handbuch „Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ herausgegeben. Es enthält eine Reihe von Fallstudien, wie dieser diskriminierenden Praxis entgegengearbeitet werden kann. Sie sollten in die Aus- und Weiterbildung der Hamburger Polizei einbezogen und in ihrer täglichen Arbeit umgesetzt werden.
Eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle, wie unter 4.2. angesprochen, ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um „Racial Profiling“ bzw. „Ethnic Profiling“ zu bekämpfen. Sie kann einerseits Anlaufstelle für Betroffene sein, andererseits sicherstellen, dass die für rassistisches polizeiliches Handeln Verantwortlichen sanktioniert werden, um so künftig Schutz vor Diskriminierungen durch die Polizei zu bieten.
„Racial profiling“ muss im Polizeigesetz explizit verboten werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen (wie sie an sog. „gefährlichen Orten“ und im Rahmen der „gezielten Kontrolle“ möglich sind) als Einfallstore einer rassistischen Kontrollpolitik gehören abgeschafft.

Wir als FDP setzen uns dafür ein, dass zwar eine effektive Strafverfolgung gewährleistet wird, dabei aber freiheitswahrende Methoden zum Tragen kommen. Sollen Methoden verwandt werden, die auch nur im Ansatz das von Ihnen beschriebene ethnic bzw. racial profiling zum Gegenstand haben, so sehen wir es als unsere Aufgabe an, diese Missstände zu adressieren und dem entgegenzuwirken. Siehe dazu etwa Artikel der Welt vom 5.11.2019 zur geplanten erweiterten DNA-Fahndung oder unsere Position zur effektiven Strafverfolgung zum Schutz von Minderheiten aus unserem Antrag „Antisemitismus entschieden bekämpfen – Unsere Demokratie braucht Freiheit, Toleranz und Vielfalt“, Drs. 21/18769 vom 23.10.2019.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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