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Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle

Antidiskriminierung braucht eine institutionelle Verankerung in der Verwaltung, um Themen zu setzen, Aktivitäten zu bündeln und Prozesse zu koordinieren. Anders als beispielsweise in Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein und 5 weiteren Ländern gibt es in der Hansestadt Hamburg keine Landesantidiskriminierungsstelle.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislatur eine Landesantidiskriminierungsstelle einrichten?
  2. Wird diese unabhängig sein oder wird sie bei einer Fachbehörde angesiedelt werden? Wenn letzteres: bei welcher?
  3. Welche personelle Ausstattung und welches Mandat werden Sie der Stelle geben? Wie werden Sie sicherstellen, dass ein diversitätssensibles Bewerbungsverfahren durchgeführt wird?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Derzeit haben wir die Stabsstelle für Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, die bei der Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung angesiedelt ist. Mit der Frage der Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle haben wir uns noch nicht auseinandergesetzt.

Die derzeitige Verteilung der Kompetenzen auf mehrere Fachbehörden hat sich in den vergangenen Jahren als klares Hindernis für einen aktiven und effektiven Umgang mit dem Thema Antidiskriminierung in Hamburg erwiesen. Deshalb wollen wir eine zentrale Antidiskriminierungsstelle innerhalb der Landesverwaltung einrichten, in der die Federführung für die verschiedenen Aktivitäten des Senats gebündelt wird, die neue fachliche Impulse für die Hamburger Antidiskriminierungsarbeit liefern und diese öffentlichkeitswirksam begleiten soll. Eine angemessene Ausstattung dieser Stelle halten wir hierbei für unerlässlich.

Wir werden dazu verschiedene politische Aktivitäten vornehmen um darauf hinzuwirken. Ob wir sie einrichten können hängt von den Mehrheiten in der Bürgerschaft ab und unseren Wahlergebnissen.
Es soll eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene von Diskriminierungen geschaffen werden, die Stellungnahmen von Behörden abfragt und deren Umsetzung prüft.
Die Finanzierung einer solchen Stelle muss langfristig gesichert werden. Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten dass Personen eingestellt werden, die selbst von einer oder mehreren Diskriminierungen bzw. von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind und darauf in der Ausschreibung hingewiesen werden, dass diese bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Die Stelle sollte auf Augenhöhe Bürgerschaft, Senat und Behörden zu Fragen der Antidiskriminierung und Sensibilisierung für Diskriminierungen aufgrund von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten und Maßnahmen, Richtlinien und Gesetzgebungsverfahren zum Themenkomplex beeinflussen können.

1, 2 und 3: Antidiskriminierungspolitik ist auf vielfältige Weise bereits in Verwaltung und Behörden verankert. Uns liegen keine konkreten Hinweise auf weitere Bedarfe vor. Eine zentrale Stelle ist daher nicht notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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