Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter/Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestanden bis zur Einführung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in die Zuständigkeit des Landes fielen, wie Verwaltung, Bildung, Polizei und Justiz. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz setzt als erstes seiner Art seit 2020 bundesweit den Maßstab und sollte in engem Austausch mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt werden.
- Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) evaluieren?
- Welchen Stellenwert hat dabei der Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Akteur:innen für Ihre Partei? Auf welche Weise werden Sie sie einbinden, um Lücken zu identifizieren und zu beseitigen?
- Wie werden Sie die Ergebnisse der Evaluation und die Verbesserungsbedarfe berücksichtigen, beispielsweise in Bezug auf Fristen, Ombudsstelle, Verbandsklagerecht, einen offenen Merkmalskatalog und positive Maßnahmen?






