Berlin 2021

Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger:innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen sowie die Form, in der Landesbetriebe arbeiten, haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei implementieren, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger:innen sicherzustellen?
  2. Werden Sie Beschwerdemanagementsysteme für Diskriminierung in allen Landes- und Bezirksverwaltungen sowie in den Landesbetrieben einführen?
  3. Auf welche Weise werden Sie sicherstellen, dass dort qualifizierte Ansprechpartner:innen zur Verfügung stehen und alle Bürger:innen von diesen Angeboten Kenntnis erhalten?

Diskriminierungserfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen nehmen wir sehr ernst und werden die aktuellen Strukturen vor diesem Hintergrund evaluieren. Das Potenzial für Verbesserungen werden wir im engen Austausch mit Betroffenen und den Personalvertretungen nutzen.

Mit uns wird Berlin auch in Zukunft seine Willkommenskultur und Weltoffenheit in allen Bereichen der Stadtgesellschaft vorleben. Mit unserer Politik wollen wir zu einer Vielfalt wertschätzenden Stadtkultur beitragen und den Diskriminierungsschutz beständig weiterentwickeln. Hierbei werden wir dafür sorgen, dass insbesondere die Berliner Verwaltungsstrukturen mitziehen. Denn der öffentliche Dienst soll Vorbild und Impulsgeber sein. Wir wollen unsere Vorreiterrolle hier weiter ausbauen und mit einer Diversitätsoffensive die Berliner Verwaltung weiterentwickeln und modernisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Migrationsgeschichte gemäß ihres Anteils an der Berliner Bevölkerung im öffentlichen Dienst auf allen Ebenen beschäftigt werden, um ihren Anteil auf allen beruflichen Ebenen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins abzubilden.

Wir möchten die Berliner Verwaltung konsequent für die Diversität der Stadtgesellschaft öffnen und ihre Organisationsstrukturen diskriminierungskritisch weiterentwickeln. Teilhabehürden, institutioneller Rassismus und andere strukturelle Diskriminierung müssen identifiziert und abgebaut werden. Dazu gehört auch, die Verwaltung mehrsprachig auszurichten. Deshalb wollen wir für Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Kundenkontakt verstärkt Sprachkurse anbieten. Damit das Landesantidiskriminierungsgesetz seine Wirkung zeigen kann, werden wir die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf dieses Gesetz schulen und zu rassismus- und diskriminierungskritischen Kompetenzen fortbilden. Aufbauend auf dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wollen wir Aktivitäten für Vielfalt und Weltoffenheit und gegen Diskriminierung in der Berliner Verwaltung umsetzen. Wir wollen eine strukturelle und einheitliche Verankerung von Antidiskriminierungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Landes und der Bezirke. Dazu gehören unabhängige diskriminierungskritische Untersuchungen der internen Organisationsstrukturen und -abläufe, die Entwicklung von verbindlichen Beschwerdeverfahren und -stellen bei Rassismus und Diskriminierung sowie die Implementierung von Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien in allen Verwaltungen.

Angelehnt an den sogenannten „Gender-Check“ wollen wir zukünftig einen „Diversitäts-Check“ in der Verwaltung einführen. Im Sinne eines modernen Diversity-Mainstreamings sollen alle Maßnahmen des Senats vorab auch auf potentiell diskriminierende bzw. diversitätsfördernde Wirkungen hin untersucht werden.

Landeseigene Unternehmen sollen künftig eine noch größere Vorbildfunktion für eine Unternehmenskultur einnehmen, die unserer diversen Stadtgesellschaft entspricht. Gemeinsam mit ihnen werden wir daher verbindliche Standards bezüglich einer diversitätsorientierten Organisations- und Personalentwicklung und eines diskriminierungskritischen Beschwerdemanagements für Mitarbeiter*innen und Kund*innen festlegen.

Zu 1. Bereits jetzt ist diskriminierungssensible Kommunikation und gesellschaftliche Vielfalt fester Bestandteil in der Aus- und Fortbildung der Berliner Verwaltung. Das Handeln der Berliner Verwaltung orientiert sich an einer gleichberechtigten Behandlung aller Gegenüberstehenden. Wir werden weiterhin daran arbeiten, Hindernisse oder auch indirekt diskriminierende Umstände in Verwaltungsabläufen zu identifizieren und zu beseitigen.

Zu 2 und 3. Zunächst einmal muss die Wirkung der durch das LADG geschaffenen Institutionen ausgewertet werden. Danach können weitere Schritte entschieden werden.

Selbstverständlich ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin der öffentlichen Verwaltung verpflichtet, den Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern frei von Diskriminierung zu gestalten. Die bestehenden Beschwerdesysteme sind zu nutzen und ggf. stärker bekannt zu machen. Die Verwaltung muss ihrer Vorbildfunktion in der Wertschätzung von Diversität gerecht werden und Beschwerdemanagementsysteme im Bürgerdialog als Ressource kostenloser Beratung bei der Prozessoptimierung begreifen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.