Berlin 2021

Strukturförderung für die Berliner Roma-Organisationen

Berlin hat eine besonders vielfältige Landschaft von Roma-Selbstorganisationen, welche die politischen Prozesse und Entscheidungen mit ihrer Expertise begleiten und die diversen Roma-Gemeinschaften repräsentieren. Um diese Perspektive nachhaltig zu verankern, ist der mit dem Partizipationsgesetz beschlossene Roma-Beirat ein erster wichtiger Schritt. Die verschiedenen Organisationen sind jedoch bisher bei weitem nicht alle ausreichend gefördert und ihre Förderung auf Landesebene basiert vor allem auf einzelnen Projekten, deren Fortsetzung jedes Jahr neu beantragt werden muss. Dringend nötig wäre eine verlässliche Strukturförderung, mit der etwa Mietkosten, die Buchhaltung und Geschäftsführung langfristig und unbürokratisch finanziert werden können – so wie es auf Bundesebene etwa beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma der Fall ist.

  1. Werden Sie eine nachhaltige Strukturförderung für die Berliner Roma-Organisationen einführen, um die selbstbestimmten Interessenvertretungen und die Wahrnehmung der Vielfalt der Roma-Gemeinschaften langfristig zu sichern und zu stärken?

Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und werden im engen Austausch eine gemeinsame Lösung erarbeiten, die den Anliegen der Roma-Gemeinschaften gerecht wird.

Ja. Sinti:zze und Rom:nja sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Selbstverständlichkeit muss sich auch in den Förderprogrammen des Landes, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur, widerspiegeln. Um die Sichtbarkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Sinti:zze und Rom:nja in Berlin zu fördern, müssen wir Antiziganismus im öffentlichen Raum systematisch bekämpfen und antiziganistische Gewalt besser dokumentieren und strafrechtlich verfolgen. Berliner Organisationen und Strukturen der Selbstvertretung von Sinti:zze und Rom:nja wollen wir zukünftig stärker fördern und ihre Arbeit nachhaltig sichern.

Wir werden uns – wie auch schon in der aktuellen Wahlperiode – weiterhin dafür einsetzen, dass die Mittel des „Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma“ erhalten bleiben. Damit ist den Projekten eine gewisse Sicherheit gegeben. Einer Strukturförderung und damit die Umstellung der bisherigen Fördersystematik stehen wir positiv gegenüber. Wir befürworten das für viele Organisationen, die de facto seit Jahren eine unverzichtbare und qualitativ gute Arbeit für die Stadt und verschiedene Communities machen, sich aber immer wieder neu um Mittel bewerben müssen. Um der Veränderung der Förderstruktur eine rechtliche Grundlage zu geben, wollen wir ein Demokratiefördergesetz für Berlin. Überdies setzen wir uns dafür ein, dass alle Zuwendungsprojekte, die sich im Bereich Antidiskriminierung und Empowerment engagieren, eine Overhead- bzw. Gemeinkostenpauschale erhalten.

Wir wollen den »Aktionsplan Roma« weiterentwickeln und den Schwerpunkt dabei auf die Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der Rom:nja- und Sinti:zze-Communities legen.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die Vernetzung der heterogenen Communities der Rom:nja ohne deutsche Staatsbürgerschaft und der Rom:nja und Sinti:zze mit deutscher Staatsbürgerschaft unterstützt wird. Mit der Einrichtung des »Beirats für Angelegenheiten der Roma und Sinti« bei der Beauftragten für Migration und Partizipation ist unser Anliegen verbunden, die Expertise dieser Rom:nja und Sinti:zze einzuholen und sie bei für diese Communitys betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Damit verknüpft ist für uns, dass die Perspektiven der Community als Expert:innen in eigener Sache in die Weiterentwicklung des Aktionsplanes Roma einfließen.

Die andauernde alltägliche Diskriminierung von Sinti und Roma muss ein Ende finden. In unserer Gesellschaft gibt es keinen Platz für die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Gruppenzugehörigkeit. Sinti und Roma gehören seit mehr als 600 Jahren zur Kultur in Deutschland. Gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Romani Rose hat Bundesinnenminister Horst Seehofer einen Bericht zum Antiziganismus vorgelegt und einen Staatsvertrag vorgeschlagen. Wenn es dem Land Berlin unter den obwaltenden Zwängen der Pandemiebewältigung nicht gelingt, die in Berlin vorhandenen Selbstorganisationsstrukturen unter Beteiligung der Betroffenen zu entwickeln, zu stärken oder (auch institutionell) zu fördern, muss der Senat dafür eintreten, die Regelungen des Staatsvertrages entsprechend zu gestalten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.