Wir werden weiterhin konsequent gegen Diskriminierung vorgehen. Mit dem Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ unterstützen wir zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antiziganismus, anti-Schwarzen Rassismus, anti-muslimischen Rassismus und Antisemitismus. Wir werden diese Programme in den kommenden Jahren weiter ausbauen, neue Handlungsfelder erschließen, um Diskriminierung strukturell zu bekämpfen. Wir wollen das Engagement von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen – gerade im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, Demokratieförderung und des Empowerments – absichern und stärken – und zwar verlässlich, langfristig und mit weniger bürokratischem Aufwand. Deshalb wollen wir ein Demokratiefördergesetz für Berlin und eine Overhead- bzw. Gemeinkostenpauschale für alle Zuwendungsprojekte einführen. Die Tarifangleichungen für das Personal von NGOs und freien Trägern werden wir fortsetzen und die Eingruppierung von Projektstellen systematisieren und erhöhen. Auf Bundesebene werden wir uns zudem dafür einsetzen, dass das politische Engagement von Vereinen als gemeinnützig anerkannt wird. Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Räume, um sich entfalten zu können und für alle leicht erreichbar zu sein. Angesichts weiterhin steigender Konkurrenz um bezahlbaren Raum in der Stadt wollen wir zivilgesellschaftliche Räume vor Verdrängung schützen.
Wir möchten, dass Berlin sich weiterhin an der Umsetzung der „UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“ beteiligt. In enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft sollen Maßnahmen gegen anti-Schwarzen Rassismus umgesetzt werden, die im Kontext des Konsultationsprozesses erarbeitet worden sind. Wir unterstützen die Einrichtung eines Schwarzen Community-Zentrums. Präventions- und Antigewaltarbeit für LSBTIQ* werden wir weiter ausbauen und ein eigenes Beratungsangebot für trans-, inter- und nichtbinäre Betroffene von Queerfeindlichkeit einrichten. Der bisherigen Initiative Sexuelle Vielfalt haben wir neuen Schwung verliehen und sie zur „Initiative Geschlechtliche und Sexuelle Vielfalt“ (IGSV) erweitert. Durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Stärkung dieses ressortübergreifenden Maßnahmenplans, den der Senat gemeinsam mit den lesbischen, schwulen, bi-, trans- und inter-Communitys erarbeitet, entsteht nun eine dauerhafte Struktur für Akzeptanzarbeit für LSBTIQ*.
Mit niedrigschwelligem Zugang zur Justiz und zu Beratungsangeboten sorgen wir außerdem dafür, dass das Recht wirklich für alle gleich ist!