Bundestag 2021

Überarbeitung und Erweiterung des im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgebots

Das staatliche Gleichbehandlungsgebot wird in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) garantiert, jedoch sind die Diskriminierungskategorien ’sexuelle Identität‘ und ‚Lebensalter‘ nicht aufgeführt. Hier besteht dringender Ergänzungsbedarf, um den Schutz vor Diskriminierung konsistent und umfassend zu gewährleisten. Gleichzeitig wird in Art.3. Abs. 3 GG der historisch schwer belastete Begriff der „Rasse“ verwendet. Eine Initiative diesen angemessen zu ersetzen ist in der vorherigen Legislatur nicht erfolgreich abgeschlossen worden.

  1. Werden Sie in Art. 3 Abs. 3 GG die Diskriminierungskategorien ’sexuelle Identität‘ und ‚Lebensalter‘ ergänzen sowie den historisch schwer belasteten Begriff der „Rasse“ durch eine angemessene Formulierung ersetzen und falls ja durch welche konkret?
Die CDU setzt sich für Gleichbehandlung ein und wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung. Der Gleichstellungspolitik der CDU liegt der Ansatz zugrunde, dass wir in einer freien Gesellschaft leben, in der sich jeder Mensch unabhängig von Geschlecht, Ethnie und anderen Merkmalen frei entfalten und entwickeln können soll. Die Diskussion um Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz verfolgen wir deshalb aufmerksam und werden zu Beginn der nächsten Legislaturperiode nochmals genau prüfen, ob und ggf. wie der Diskriminierungsschutz des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz neu justiert werden muss.
Die SPD fordert eine Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in den spezifischen Diskriminierungsschutz des Artikel 3 Abs. 3 GG. Dieser Katalog trägt insbesondereden von den Nationalsozialisten verfolgten Minderheiten Rechnung –die Gruppe des LSBTI fehlt jedoch bis heute. Diesen Missstand wollen wir beheben. Die SPD fordert auch eine Ersetzung des überkommenen Rassebegriffs in Art. 3 Abs. 3 GG. Aus diesem Grund hat auch das SPD-geführte Justizministerium in der 19. Legislaturperiode einen Referentenentwurf hierzu vorgelegt. Dieser ist jedoch von der Union blockiert worden. Als alternative Formulierungen kommen aus Sicht der SPD „aus rassistischen Gründen“ oder „rassistisch diskriminiert“ in Betracht. Wichtig ist, dass eine Neuformulierung nicht hinter dem bisherigen Schutzniveau zurückbleibt. Auch kämpft die SPD weiterhin gegen Altersdiskriminierung. Die umfassende und chancengleiche Möglichkeit der Teilhabe ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen sich als Teil der Gesellschaft verstehen und sich in ihr engagieren –unabhängig von ihrem Alter.
Die Aufnahme der Diskriminierungskategorie "sexuelle Identität" ist Gegenstand eines gemeinsamen Gesetzentwurfs der GRÜNEN, Linken und FDP (BT-Drs. 19/13123) und ist weiterhin unser Ziel. Den Begriff "Rasse" wollen wir - so unser Vorschlag - durch das Wort "rassistisch" ersetzen, kombiniert mit einem alle Diskriminierungsmerkmale übergreifenden Gewährleistungsanspruch über einen neuen Satz 3 in Art. 3 Abs. 3 GG, der lauten soll: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. (BT-Drs. 19/24434). Zu einer Erweiterung der speziellen Diskriminierungsverbote im Grundgesetz um die Kategorie Lebensalter haben wir GRÜNE keine Beschlusslage, weisen aber auf die Verankerung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hin, den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG und dass Art. 3 Abs. 3 historisch eine Reaktion auf die Verfolgungspraxis des NS-Staates ist.
Ja. Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen und ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Den Begriff "Rasse" wollen wir im Grundgesetzt streichen. DIE LINKE fordert, in Artikel 3 des Grundgesetzes eine Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung aufzunehmen. Darüber hinaus wollen wir ein eigenständiges Teilhabegesetz für Senior*innen, das den Rechtsanspruch auf volle soziale Teilhabe festschreibt, zum Beispiel den Anspruch auf barrierefreies Wohnen und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Alter, und die Kommunen dafür in die Pflicht nimmt. Es soll die bisherigen Leistungen und Angebote aus Paragraf 71 SGB XII aufnehmen und unter den Aspekten der Selbstbestimmung und Selbstermächtigung weiterentwickeln.
Wir Freie Demokraten fordern die Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Bereits 2019 hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag daher einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass der Begriff „Rasse“ in Art. 3 Abs. 3 GG durch eine zeitgemäße Formulierung ersetzt werden muss. Die Fraktion der Freien Demokraten hat sich daher offen gezeigt für eine Grundgesetzänderung und auch für einen entsprechenden überfraktionellen Kompromiss. Hinsichtlich des „Wie“ haben wir uns auf keine konkrete Formulierung festgelegt. Für uns ist entscheidend, dass das Schutzniveau des Grundgesetzes durch eine Neuformulierung nicht hinter dem Status quo zurückbleibt.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.