Das staatliche Gleichbehandlungsgebot wird in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) garantiert, jedoch sind die Diskriminierungskategorien ’sexuelle Identität‘ und ‚Lebensalter‘ nicht aufgeführt. Hier besteht dringender Ergänzungsbedarf, um den Schutz vor Diskriminierung konsistent und umfassend zu gewährleisten. Gleichzeitig wird in Art.3. Abs. 3 GG der historisch schwer belastete Begriff der „Rasse“ verwendet. Eine Initiative diesen angemessen zu ersetzen ist in der vorherigen Legislatur nicht erfolgreich abgeschlossen worden.
- Werden Sie in Art. 3 Abs. 3 GG die Diskriminierungskategorien ’sexuelle Identität‘ und ‚Lebensalter‘ ergänzen sowie den historisch schwer belasteten Begriff der „Rasse“ durch eine angemessene Formulierung ersetzen und falls ja durch welche konkret?