Bundestag 2021

Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Intersektionalität, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen und was sind deren zentrale Eckpunkte?
  2. Wie werden Sie Antidiskriminierungsberatungsstellen und Betroffene in die staatliche Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung einbinden und gibt es Pläne für Fördermaßnahmen zur Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen und Betroffenenselbstorganisationen?
  1. CDU und CSU begreifen Vielfalt als Chance und Erfolgsfaktor für Deutschland. Deshalb werden wir die Charta der Vielfalt sowie den „Diversity“ - Gedanken in der Wirtschaft und gemeinsam mit der Wirtschaft weiter stärken. Nach Überzeugung von CDU und CSU sind die Leistungs - und Qualitätsstandards im öffentlichen Dienst sehr hoch und durch gute Aus - und Fortbildung gesichert. Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll auch im öffentlichen Dienst sichtbar sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, auch damit sich alle Gruppen im Sinne eines starken gesellschaftlichen Zusammenhalts noch besser mit ihrem Gemeinwesen verbunden fühlen können. Daher ist es Ziel von CDU und CSU, auch den Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung zu erhöhen. Darüber hinaus haben sich unionsgeführte Ministerien durch vielfältige Maßnahmen für die interkulturelle Öffnung der Bundesverwaltungen eingesetzt. So hat zum Beispiel das Bundesministerium des Innern bereits im Jahr 2010 die Charta der Vielfalt unterzeichnet, mit der es sich dazu verpflichtet, ein Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen und geprägt durch Wertschätzung und Vielfalt zu gestalten. Wir begrüßen – neben der Charta der Vielfalt – die weiteren zahlreichen Initiativen der Wirtschaft und fördern weiterhin ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen.
  2. Information und Öffentlichkeitsarbeit sind zentrale, gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
  1. Die SPD macht sich auf allen Ebenen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz und für gleiche Teilhabe stark. Zentral ist, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen, denn Diskriminierung geht uns alle an. Indem wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken, stärken wir auch das öffentliche Bewusstsein für die Themen Diskriminierung und Diskriminierungsschutz. Zudem wollen wir u.a. eine(n) unabhängige(n) Beauftragte(n) der Bundesregierung für Antirassismus berufen, welche(r) auf rassistische Missstände in unserer Gesellschaft aufmerksam macht und Lösungen vorschlagen soll, wie diese zu beheben sind.
  2. Wir begrüßen Netzwerkstrukturen im Bereich Antidiskriminierung und werden entsprechende Aktivitäten auch in Zukunft unterstützen. Wir werden das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiter ausbauen und hierüber Präventionsprojekte auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene fördern. Das umfasst selbstverständlich auch die Förderung und Stärkung von Antidiskriminierungsarbeit und -beratung. Zudem setzen wir uns mit Nachdruck für ein Demokratiefördergesetz ein, mit dem wir auch perspektivisch demokratische Strukturen unterstützen und Diskriminierung entgegenwirken können. Mit einem Demokratiefördergesetz werden wir Vereine, Projekte und Initiativen langfristig fördern.
  1. Wir GRÜNE werden die Antidiskriminierungsstelle des Bundes institutionell, finanziell und personell stärken. Zu ihrer Aufgabe gehört u.a. die Öffentlichkeitsarbeit, wofür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Zudem wollen wir im Dialog mit Antidiskriminierungsverbänden, die praktische Erfahrung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gesammelt haben, bei der Weiterentwicklung des AGG zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiteren Reformbedarf ausloten. Dies betrifft auch die Fragen der Form und des Umfangs der Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe.
  2. Die Antidiskriminierungsverbände leisten eine hervorragende Arbeit zugunsten von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. Nur mit einem bundesweiten, dezentralen und vom Staat unabhängigen Beratungsnetzwerk kann die Antidiskriminierungspolitik praktisch funktionieren und können Benachteiligungen wirkungsvoll bekämpft werden. Das Netz zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen werden wir GRÜNE flächendeckend ausbauen und mit einem Demokratiefördergesetz so finanzieren, dass diese planungssicher und kontinuierlich ihrer Aufgabe nachkommen können. Dies schließt die Fördermaßnahmen zur Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit ein. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
  1. Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und das Streiten für eine gleiche Teilhabe aller Menschen ist zentraler Bestandteil unseres Politikverständnisses und damit auch unserer Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört für uns auf der Ebene der Repräsentation z. B. die Sichtbarmachung verschiedener sexueller und geschlechtlicher Identitäten sowie marginalisierter Gruppen – etwa in Form einer diskriminierungsfreien und inklusiven Sprache und Bebilderung – als Querschnittsthema unserer Öffentlichkeitsarbeit. Zugleich ist in der inhaltlichen Auseinandersetzung für uns klar, dass Antidiskriminierung mehr als Symbolpolitik ist. Es braucht massive Investitionen in Zusammenhalt und Partizipation statt in Ausgrenzung und Abschottung. Und gleiche Rechte für alle. Denn um Diskriminierung zu überwinden, braucht es eine gerechte Verteilung von Rechten, Reichtum und Ressourcen. Unsere programmatische Leitlinie ist daher wirkliche soziale Teilhabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen (auch der materiellen) statt bloß rhetorischer Integration.
  2. Beratungsstellen und Betroffenenselbstorganisationen müssen finanziell stärker gefördert und unterstützt werden. Dazu gehören auch Bildungsangebote, damit haupt- und ehrenamtliche Kräfte eigene Kompetenzen in der komplexer werdenden Medien- und Öffentlichkeitsarbeit aufbauen können. Dabei ist uns besonders wichtig, eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen, um die Unabhängigkeit nicht-staatlicher Stellen zu erhalten.
  1. Wir Freie Demokraten treten für eine Gesellschaft ein, in der jede und jeder unabhängig von Herkunft, Aussehen, Religion oder politischer Ansichten, frei leben und sich frei äußern kann. Menschenrechte, Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheiten sind für unser Zusammenleben unverzichtbar. Wir Freie Demokraten machen uns daher stark für unsere freiheitliche Gesellschaft und gegen Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Homophobie. Wir Freie Demokraten erkennen die Bekämpfung von Rechts­extremismus und Rassismus dabei als besondere Herausforderung an. Wir stellen uns Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegen. Rechtsextreme Vereini­gungen müssen konsequent verboten werden. Die Beobach­tung rechtsextremer Gefährderinnen und Gefährder muss zügig intensiviert werden. Die Sicherheitsbehörden müssen sich besser um den Schutz besonders gefährdeter Gruppen und ihrer Einrichtungen kümmern. Für Menschen mit gefähr­lichen rechtsextremen Einstellungen ist im öffentlichen Dienst kein Platz. Zudem wollen wir Freie Demokraten das Transsexuellengesetz ab­schaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand müs­sen ohne diskriminierende Hürden grundsätzlich per Selbst­auskunft möglich sein. Ein erweitertes Offenbarungsverbot soll vor Diskriminierung schützen. Aufklärungs- und Beratungs­angebote wollen wir stärken. Die Kosten geschlechtsanglei­chender Behandlungen müssen vollständig von den Kranken­kassen übernommen werden. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind wirksam zu verbieten, um deren Selbstbestim­mung zu stärken. Wir setzen uns darüber hinaus für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Bundes- und Länderpolizeien sollen LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen. Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die vor zehn Jahren von den Freien Demokraten initiiert wurde, sollte dauerhaft im Bundeshaushalt abgesichert werden. Auch fordern wir Freie Demokraten ein entschiedenes Vorgehen gegen jede Form des Antisemitismus. Jüdisches Leben in Deutschland und Europa ist für uns integraler Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Politik und Sicherheitsbehörden müssen die spezifische Gefährdung jüdischen Lebens ernst nehmen und sich ihr entschieden entgegenstellen. Es darf keine Toleranz gegenüber irgendeiner Form des Antisemitis­mus geben.
  2. Wir setzen uns dafür ein, dass sich zivilgesellschaftliche Projekte, die sich bewährt haben, auf eine verlässliche Finanzierung stützen können, um so auch ihre Arbeit zu professionalisieren. Einer Einbindung der Betroffenen und der Antidiskriminierungsstellen stehen wir offen gegenüber. Sie bringen persönliche Erfahrungen mit Diskriminierung ein, welche die Öffentlichkeitsarbeit zielgenauer, anschaulicher und damit überzeugender machen kann.
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