Bundestag 2021

Gewichtsdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben als dünne.

  1. Mit welchen Maßnahmen werden sie Gewichtsdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben entgegenwirken?
CDU und CSU setzten sich für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein und wollen Benachteiligungen von Menschen abbauen. Eine Erweiterung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal Gewichtsdiskriminierung streben wir nicht an. Im gesellschaftlichen Bewusstsein setzen wir auf Sensibilisierung statt Stigmatisierung.
Sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als auch das Betriebsverfassungsgesetz bieten eine Grundlage, die beschriebene Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern, bzw. dagegen vorzugehen. Im Arbeitsleben verlangt der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz, dass differenzierte Behandlung nicht willkürlich erfolgen darf. Das Diskriminierungsverbot und das Gleichbehandlungsgebot ist in der Betriebsverfassung ausdrücklich niedergelegt. Es ist daher auch eine besondere Aufgabe von Betriebsräten, über die Wahrung des Gleichbehandlungsgebotes zu wachen. Die SPD wird aus verschiedenen Gründen die Rechte der Betriebsräte weiter stärken und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit es künftig wieder mehr Betriebe mit einem Betriebsrat gibt. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, damit Betroffene im Falle von Diskriminierung nicht alleine stehen, sondern mit Unterstützung des Betriebsrates dagegen vorgehen können.
Gewichtsdiskriminierung ist in fast allen Bereichen des alltäglichen Lebens ein ernstzunehmendes Problem. Hochgewichtigen Menschen wird oft mit Schuldzuweisungen und Abwertung begegnet, gerade im Arbeitsleben kann eine Zuschreibung von Faulheit oder ähnlichen Attributen zu Benachteiligungen führen, die nicht hingenommen werden dürfen. Mit dem Grundgesetz, dem AGG und Regelungen auf Landesebene wie dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz sind das Recht auf Gleichbehandlung und Instrumente zum Schutz vor Diskriminierung rechtlich verankert.
DIE LINKE wendet sich gegen jedwede Diskriminierung, auch auf dem Arbeitsmarkt. Es wäre zu prüfen, ob das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit Bezug auf Ihre Frage konkretisiert bzw. erweitert werden müsste. Die Politik muss die Öffentlichkeit, insbesondere die ArbeitgerberInnen, noch viel stärker dafür sensibilisieren, dass entsprechende Diskriminierungen in Bewerbungsverfahren oder schon Beschäftigter nicht geduldet werden dürfen und die Chancengleichheit gestärkt werden muss. Dafür setzt sich DIE LINKE ein.
Wir Freie Demokraten stellen uns jeder Form von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegen und wollen die Arbeit unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen unter anderem mit konkreten, gegen Diskriminierung gerichteten Initiativen fördern.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.