Sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als auch das Betriebsverfassungsgesetz bieten eine Grundlage, die beschriebene Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern, bzw. dagegen vorzugehen. Im Arbeitsleben verlangt der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz, dass differenzierte Behandlung nicht willkürlich erfolgen darf. Das Diskriminierungsverbot und das Gleichbehandlungsgebot ist in der Betriebsverfassung ausdrücklich niedergelegt. Es ist daher auch eine besondere Aufgabe von Betriebsräten, über die Wahrung des Gleichbehandlungsgebotes zu wachen. Die SPD wird aus verschiedenen Gründen die Rechte der Betriebsräte weiter stärken und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit es künftig wieder mehr Betriebe mit einem Betriebsrat gibt. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, damit Betroffene im Falle von Diskriminierung nicht alleine stehen, sondern mit Unterstützung des Betriebsrates dagegen vorgehen können.