Bundestag 2021

Flächendeckende Beratung und Unterstützung für von Diskriminierung Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Deutschland ist dies vielerorts und vor allem in der Fläche bisher nicht gegeben.

  1. Wie werden Sie unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstellen politisch wie strukturell fördern und welche Mittel werden Sie hierfür im Bundeshaushalt bereitstellen?
Derzeit sind hierzu keine Änderungen geplant.
Wir begrüßen Netzwerkstrukturen im Bereich Antidiskriminierung und werden entsprechende Aktivitäten auch in Zukunft unterstützen. Dabei geht es u.a. um die Zusammenführung von Trägern von Antidiskriminierungsarbeit und Bündelung ihrer vielfältigen Schwerpunkte. Mit starken Netzwerken sollen Menschen, die aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität Benachteiligung erfahren, umfassend unterstützt werden. Wir wollen allen Bürger*innen garantieren, dass sie dieselben Chancen und Möglichkeiten haben – frei von Diskriminierung. Dafür werden wir u.a. die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken. Wir werden nachdrücklich gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Antifeminismus, Sexismus und LSBTIQ*-Feindlichkeit vorgehen. Ein besserer Austausch und ein abgestimmtes Vorgehen, zum Beispiel durch die Schaffung einer Bund-Länder-Kommission, ist ein wichtiger Schritt.
Die Antidiskriminierungsverbände leisten eine hervorragende Arbeit zugunsten der Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die wohnortnahen und niedrigschwelligen Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. Nur mit einem bundesweiten, dezentralen und vom Staat unabhängigen Beratungsnetzwerk kann die Antidiskriminierungspolitik praktisch funktionieren und können Benachteiligungen wirkungsvoll bekämpft werden. Das Netz zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen werden wir GRÜNE flächendeckend ausbauen und mit einem Demokratiefördergesetz so finanzieren, dass diese planungssicher und kontinuierlich ihrer Aufgabe nachkommen können. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen und ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch unabhängige Beratungsstellen werden dadurch gestärkt. Die ausreichende finanzielle Absicherung ist Voraussetzung für den Erfolg einer bundesweiten Antidiskriminierungsarbeit.
Die Arbeit unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen wollen wir Freie Demokraten unter anderem mit konkreten, gegen Diskriminierung gerichteten Initiativen fördern. So setzen wir uns beispielsweise für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Wir Freie Demokraten wollen darüber hinaus das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand müssen ohne diskriminierende Hürden grundsätzlich per Selbstauskunft möglich sein. Ein erweitertes Offenbarungsverbot soll vor Diskriminierung schützen. Aufklärungs- und Beratungsangebote wollen wir stärken. Zudem sollen Bundes- und Länderpolizeien LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die vor zehn Jahren von den Freien Demokraten initiiert wurde, soll dauerhaft im Bundeshaushalt abgesichert werden. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat mit ihrer Kleinen Anfrage vom 16.03.2021 (BT-Drs.: 19/27597) zudem erhebliches Verbesserungspotential bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ausgemacht und bei der Kommentierung der Antwort auf die Kleine Anfrage kritisiert, dass die personelle Ausstattung der ADS durch die Bundesregierung während der Corona-Pandemie zu einer Einschränkung des Beratungsangebots geführt hat. Hier bestehen mit der Einführung digitaler Beratungstechnologien bspw. zur Terminvereinbarung oder mit der Durchführung der Beratung mittels Videotelefonie, mit Kontaktformularen, Chats etc. viele Möglichkeiten, die Beratung sowohl niedrigschwelliger als auch effizienter zu gestalten und damit Zugangsschranken und räumliche Distanz zu den Betroffenen auszugleichen.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.