Bundestag 2021

Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur:innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

  1. Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

Die Ministerien beziehen Verbände und Fachkreise, deren Belange von einem Gesetzentwurf berührt sind, bereits vor einem Beschluss des Kabinetts ein. Im Parlamentarischen Verfahren erfolgt erneut eine Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Anhörungen und durch unaufgeforderte Zuleitung von Stellungnahmen an den federführenden Ausschuss.

Die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung ist der SPD stets ein besonderes Anliegen. Daher sorgen wir für einen kontinuierlichen Austausch mit ihnen. Wir stellen sicher, dass die Stimmen derjenigen, die von Diskriminierung betroffen sind, gehört und ernstgenommen werden.

Das Silodenken der politischen Ebenen und Ressorts wollen wir überwinden und innovativ Regierungsprojekte in Plattformen organisieren. Denken außerhalb alter Muster ist gefragt. In die Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Projekten wollen wir wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise, Verbände und die Zivilgesellschaft einbinden und das Parlament in seiner Kontrollfunktion stärken.

Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von Diskriminierung und struktureller Benachteiligung betroffen sind, gehört werden und sie als Gleichberechtigte die Möglichkeit zur vollen Teilhabe erhalten, wollen wir GRÜNE einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung, die die unterschiedlichen Dimensionen von Vielfalt abbilden. Um Diskriminierung systematisch abzubauen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die Themen und Zuständigkeiten, die Gleichberechtigung und Teilhabe an der offenen und vielfältigen Gesellschaft betreffen, bei einem Ministerium bündeln.

Wir sehen dies als Aufgabe des Parlaments und der Fraktionen selbst, die Zusammenarbeit mit den Selbstorganisationen und Interessengruppen marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu suchen und zu einem selbstverständlichen Bestandteil bei der Erarbeitung von Gesetzesinitiativen zu machen. Öffentliche Anhörungen der Fachausschüsse des Bundestages müssen ebenfalls stärker genutzt werden, nicht nur mit Expert*innen über die betroffenen Gruppen zu sprechen, sondern ihnen selbst Gehör zu verschaffen. Die Verbändebeteiligung der Ministerien muss ebenfalls gestärkt und für weitere Gruppen geöffnet werden. Dabei sind insbesondere ausreichende Fristen zur Stellungnahme einzuräumen. Dass den Verbänden immer häufiger nur wenige Tage zur Stellungnahme eingeräumt wird, selbst wenn es um komplexe Gesetzesvorhaben geht, ist aus unserer Sicht ein Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft.

Im Rahmen der von uns angestrebten permanenten Prüfung, ob die getroffenen Maßnahmen gegen Diskriminierung noch ausreichend sind oder ob diese angepasst werden müssen, ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, grundsätzlich sämtliche betroffenen Gruppen bereits frühzeitig im Gesetzgebungsprozess anzuhören. Nur so können etwaige Unzulänglichkeiten geplanter Regelungen bereits im Entstehungsprozess behoben und deren Qualität gesteigert werden. Dies ist für uns Freie Demokraten Teil einer guten und evidenzbasierten Gesetzgebung.

Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.