Bundestag 2021

Ausbau der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll als zentrale Anlaufstelle Betroffene mit konkreten Anliegen unterstützen, thematische Forschung initiieren, die Öffentlichkeit informieren und mit zivilgesellschaftlichen Akteur:innen zusammenarbeiten. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bezüglich der finanziellen Ausstattung der staatlichen Antidiskriminierungsstruktur auf den hinteren Plätzen.

  1. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in der kommenden Legislatur strukturell, personell und finanziell aufstellen?
Der Antidiskriminierungsstelle ist nach dem AGG die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal - und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Dies wollen CDU und CSU gewährleisten.
Die SPD wird auch in der kommenden Legislaturperiode für einen verbesserten Antidiskriminierungsschutz kämpfen. Um allen Bürger*innen zu garantieren, dass sie die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, werden wir die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken. Wir werden nachdrücklich gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Antifeminismus, Sexismus und LSBTIQ*-Feindlichkeit vorgehen. Ein besserer Austausch und ein abgestimmtes Vorgehen, zum Beispiel durch die Schaffung einer Bund-Länder-Kommission, ist ein wichtiger Schritt. Nach langer Vakanz muss die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes endlich nachbesetzt werden. Zudem wollen wir die Behörde finanziell und personell besser aufstellen. Darüber hinaus wollen wir das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) modernisieren, um bisherige Schutzlücken zu schließen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll zur obersten Bundesbehörde aufgewertet werden – mit mehr Personal, Budget und Kompetenzen. Ihre Leitung soll als Antidiskriminierungsbeauftragte*r vom Deutschen Bundestag gewählt werden.
Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes personell deutlich stärken, um der deutlich gestiegenen Zahl von Beschwerden besser nachkommen zu können. Zudem müssen die digitalen Informations- und Beratungsangebote ausgebaut werden und so gestaltet werden, dass sie für möglichst viele Betroffene erreichbar sind. Hierfür müssen zusätzlich zu den Personalmitteln weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Unabhängige Initiativen und Beratungsstrukturen sollen darüber hinaus stärker gefördert werden.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt werden. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat mit ihrer Kleinen Anfrage vom 16.03.2021 (BT-Drs.: 19/27597) nämlich erhebliches Verbesserungspotential bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ausgemacht und bei der Kommentierung der Antwort auf die Kleine Anfrage kritisiert, dass die personelle Ausstattung der ADS durch die Bundesregierung während der Corona-Pandemie zu einer Einschränkung des Beratungsangebots geführt hat. Hier bestehen mit der Einführung digitaler Beratungstechnologien bspw. zur Terminvereinbarung oder mit der Durchführung der Beratung mittels Videotelefonie, mit Kontaktformularen, Chats etc. viele Möglichkeiten, die Beratung sowohl niedrigschwelliger als auch effizienter zu gestalten und damit Zugangsschranken und räumliche Distanz zu den Betroffenen auszugleichen.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.