Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Dessen Ausarbeitung wird auch im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus als notwendige Maßnahme gefordert.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Orientierung kann das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin sein. Aktuelle Ergebnisse aus dem AGG sind aus unserer Sicht in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.

Die Schutzlücken des AGG im Bildungsbereich und im Behördenrecht können nur durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschlossen werden. Wir wollen deshalb ein Thüringer LADG auf den Weg bringen. Das Gesetz soll sowohl ein Klagerecht für Betroffene im Fall von öffentlich-rechtlichem Handeln als auch ein Verbandsklagerecht beinhalten. Der Katalog der Diskriminierungsgründe soll im Vergleich zum AGG um das Merkmal des sozialen Status erweitert werden. Weiterhin sollen in dem Gesetz die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Landesantidiskriminierungsstelle geregelt werden.

Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet. Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – insbesondere die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Es soll auch ein Verbandsklagerecht, verlängerte Klagefristen und Beweislasterleichterungen für von Diskriminierung Betroffenen enthalten. Auf Bundesebene wollen wir uns für die Novellierung des AGG einsetzen. Wir haben uns mit den verschiedenen Stellungnahmen und Evaluationen von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und Dachverbänden zum AGGs befasst.

Wir wollen die Kompetenzen aller Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zu einem zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen. Um Antidiskriminierung als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu unterstreichen und die ministerielle Unabhängigkeit des Beauftragten sicherzustellen, soll seine Position direkt beim Thüringer Landtag angesiedelt werden. Dieser erhält dann die entsprechenden Kompetenzen, die Notwendigkeit einer gesonderten Gesetzgebung zu prüfen und ggf. mit den Akteuren in den Verbänden umzusetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Thüringen hat mit der Landesantidiskriminierungsstelle, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist, eine zentrale Anlauf- und Kompetenzstelle geschaffen. Ihr Mandat umfasst die Aufgabenbereiche Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, der zivilgesellschaftlichen Vernetzung, der Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sprechen uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Antidiskriminierungsstelle aus. Die Ausstattung ist nach Bedarf anzupassen.

Das Angebot der LADS muss weiter ausgebaut werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb dafür ein, die Stelle mit besseren finanziellen Mitteln auszustatten. Die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Stelle muss verbessert werden. Hinsichtlich der Unabhängigkeit wollen wir prüfen, ob die Stelle nicht besser bei den Beauftragten des Landtages angesiedelt werden sollte. Die LADS soll als koordinierende Stelle zusammen mit zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnern für ein flächendeckendes Antidiskriminierungsangebot sorgen. Um die Datengrundlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen zu verbessern, soll die Stelle entsprechende Forschungsvorhaben unterstützen.

DIE LINKE will die Arbeit und das Ausbau der Landesantidiskriminerungstelle mit erhörter Förderung weiter unterstützen. In den HH-Jahren 2018/2019 hatte der LADS als Projektmittel jeweils pro Jahr 180.000 EUR und für Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen 50.000 EUR sowie 250.000 EUR (2018) bzw. 200.000 EUR (2019) aus Mitteln zur Umsetzung des Integrationskonzeptes zur Verfügung. Das Mandat der LADS schließt die Initiierung, Begleitung sowie Förderung der Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten oder einzelner Prozesse im Themenfeld im Staatlichen und an der Schnittstelle zum nichtstaatlichen Beriech. Die Arbeit ist gerichtet auf Sensibilisierung der Gesellschaft, Präventionsarbeit, Beratung (Ersteinschätzung und Aufbau von internen/externen Beratungsstrukturen) Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.  Zudem macht die LADS Beratung für Behörden und öffentliche Einrichtungen im Bereich der Umsetzung des AGG. Die LADS hält Kontakte zu vereinen und Verbände und fördert deren Vernetzung zu (nicht) staatlichen Einrichtungen und Institutionen. Außerdem initiiert, begleitet und fördert die LADS eine netzwerkorientierte und bedarfsgerechte Beratungsstruktur, beispielweise Thadine, ein Antidiskriminierungsnetzwerk. Die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wird in der nächsten Periode ausgebaut werden, die LADS ist kein Ersatz für eine unabhängige Antidiskriminerungsstelle. Außerdem wollen eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Beirat soll dann eine intensivere Zusammenarbeit sowohl mit der Landesantidiskriminierungsstelle als auch mit der unabhängigen Antidiskrimineriungstelle sowie zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsnetzwerke wie Thadine institutionalisieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, in denen es noch keine qualifizierten Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt. Der Aufbau eines solchen Beratungsangebotes wird im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus empfohlen.

  1. Wie werden Sie den Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur geplant?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Landesantidiskrimierungsstelle ein. Darüber hinaus besteht zum Beispiel im Rahmen des von uns in dieser Legislatur initierten Landesprogramms Soildarisches Zusammenleben der Generationen im Rahmen der kommunalen Sozialplanung auch die Möglichkeit Antidiskriminierungsstellen vor Ort zu finanzieren.

Für das ländlich geprägte Thüringen bedarf es für Betroffene einer flächendeckenden und zielgruppenspezifischen Beratungs- und Beschwerdestruktur. Um dies gewährleisten zu können, werden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür einsetzen, die zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartner der LADS sowie die Selbstorganisationen und Initiativen im Bereich Antidiskriminierung und Antirassismus gezielt zu fördern und verlässlich auszufinanzieren.

Über Jahre hat DIE LINKE eine Antidiskriminierungspolitik auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Jetzt es der Fraktion DIE LINKE und der anderen Koalitionsparteien gelungen, Fördergelder in Höhe von 200.000 für die Etablierung einer unabhängigen, qualifizierten, nicht-staatlichen  Antidiskriminierungsberatungstelle (ADS) in Thüringen für 2020 zu sichern. Im Besten Fall erfolgt die Gründung dieser Stelle mit dem Einbezug der Schwarze-, Roma-, Muslimische-, Jüdische- und Migrant*innenselbstorganizationen mit der ev. Begleitung eines Dachverbandes. Die ADS soll eine Anlaufstelle für u.a. alle im AGG genannten Diskriminierungstatbestände als auch in den Bereichen Bildung und staatlichen Handeln mit einem antirassistischen, intersektionalen Ansatz. Die rechtlichen, therapeutischen und sozialwissenschaftlichen Fachkompetenzen sollen auf der Basis einer beraterischen Grundqualifikation und Community-to-Community Ansatz erfolgen. Die Stelle soll einen starken staatlichen Ansprechpartner in der LADS sowie beim Antirassismus-Beirat und beim Antirassismusbeauftragten (zu benennen). Um ein flächendeckendes Angebot gewährleisten zu können, muss die ADS lokal verankert mit städtischen und ländlichen Beratungsstellen sein und ein Konzept für mobile Beratung enthalten. Die Fachkraft soll möglichst interkulturelle und divers sein, damit Community-to-Community Beratung funktionieren kann. 2019 wurde 105.000 Euro für ein zivilgesellschaftliches Antidiskriminierungsnetzwerk zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für den Bereich Rassismus war die Einsetzung der Enquete-Kommission gegen Rassismus ein wichtiger erster Schritt, auf dem aufgebaut werden kann. Für das Themenfeld Diskriminierung als Ganzes hat die Studie „Erfahrungen mit Diskriminierung in Thüringen“ des IDZ erste Erkenntnisse geliefert, wo, in welcher Form und warum Menschen in Thüringen Diskriminierung erlebt haben und welche diskriminierenden Praxen und Strukturen in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden bezogen auf welche Merkmale existieren. Dennoch bleiben Fragen offen, die für die Antidiskriminierungspolitik und -arbeit von hohem Interesse sind, wie etwa:

  • Wie genau funktioniert Diskriminierung in konkreten Lebensbereichen und bezogen auf spezifische Zugehörigkeiten/ Zuschreibungen?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Welche Erfahrungen machen Betroffene und Diskriminierungsverantwortliche in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Thüringer Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir brauchen auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Landesregierung eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Themen Rassismus und Diskriminierung. Dafür wollen wir eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung, möglicherweise durch eine IMAK, etablieren. Außerdem braucht es eine Befassung mit den Themen auch in allen Ausschüssen im Landtag.

Eine der wesentlichen Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquete-Kommission des Landtags in dieser Legislaturperiode ist die schlechte Datenlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen. In fast allen Themenbereichen fehlt es an entsprechenden Antidiskriminierungs- und Gleich­stellungsdaten. Differenziert erfasste Daten dienen als Grundlage für eine zielgerichtete Antidiskriminierungsarbeit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich deshalb dafür einsetzen, dass entsprechende Studien in Auftrag gegeben werden und insbesondere dafür, dass die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ zur Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungs­daten im Thüringer Landesdienst fortgesetzt wird.

In Rahmen der Arbeit der Enquetekommission Rassismus und Thüringen im Landtag hat DIE LINKE viel gelernt. Wir weisen auf die Definition von Rassismus und Diskriminierung im Zwischenbericht der Enqeuetekommission hin. Diese enthält u.a. eine Beschreibung der Dynamiken von Rassifizierung sowie der strukturellen und individuellen Ebenen von Rassismus. Außerdem haben Auskunftspersonen aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und/oder betroffenen Gruppen uns geschildert, wie Rassismus und Diskriminierung das Alltag und die Lebensentwürfe von Menschen prägen. Da es nicht möglich ist, diese Erfahrungen in 1800 Zeichen wieder zu spiegeln, verweisen wir auf den Zwischenbericht der Kommission.  Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass bestimmte Gruppen besonders schwierige (und oft intersektionale) Formen von persönlichen, ökonomischen und institutionelle bzw. strukturellen Ausgrenzung in allen Bereichen ausgesetzt sind, u.a.  Muslimen, Geflüchtete, Juden und Jüd*innen, Romn*ja und Sint*ezza und Schwarze Menschen.  Eine Beantwortung zu den anderen Fragen ist schwierig, gerade weil in so vielen Bereichen belastbare Daten  fehlen. Es  gibt  zu wenig  Daten,  um  Diskriminierungsrealitäten  in  Thüringen  repräsentativ darzustellen (auch im Justizbereich). Deswegen fordern wir die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in Thüringen und die weitere Förderung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ).

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.

Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als individuelle moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff gewertet. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird selbst keine Kampagne zum Thema umsetzen. Diese könnte aber Teil der Arbeit der Landesantidiskirminierungsstelle sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung initiieren. Dieser soll in einem partizipativen Prozess mit zivilgesellschaftlichen Gruppen erarbeitet werden. Von einem solchen Prozess erhoffen wir uns auch eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit.

DIE LINKE. hat viele Kampagnen, die als ihre Ziel haben, Rassismus und Diskriminierung in der Gesellschaft abzubauen, unterstützt. Wir werden diese Kampagnen weiter begleiten. Dafür müssen wir über eine Antidisriminierungskultur reden und wie wir Konzepte mit den Betroffenen entwickeln wollen. Bei der neuen unabhängigen Antidiskriminierungsstelle wird die Öffentlichkeitsarbeit für Kampagnen gegen Rassismus und Diskriminierung neu konzipiert und durchgeführt. Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit/Gewaltprävention und Mitbestimmung wurde auch fortentwickelt und in seiner inhaltlichen Ausrichtung überarbeitet.

Der Abbau jeglicher Diskriminierung hat für uns eine hohe Priorität. Dazu gehört neben der Arbeit der Antidiskriminierungsbüros selbstverständlich auch eine Sensibilisierung aller Menschen in Thüringen. Neben der Aufklärungs- und Präventionsarbeit (z.B. in Schulen) kann dabei auch eine öffentliche Kampagne sinnvoll sein. Konkrete Planungen für eine Kampagne bestehen allerdings bisher nicht. Im Zentrum einer möglichen Kampagne müsste für uns die Botschaft stehen, dass Diskriminierungen aller Art in Thüringen keinen Platz haben. Sie sollte sensibilisieren und ermutigen, sich selbst Hilfe zu suchen oder andere gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle möchten wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission verweisen. Diskriminierung und Rassismus dürfen in der Öffentlichen Verwaltung keinen Platz haben.

In Thüringen gibt es bereits die Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). Diese ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und hat damit die Möglichkeit, eine abgestimmte Strategie zwischen allen Ministerien und der Verwaltung zu verfolgen und umzusetzen. Eine dieser Strategien ist das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Damit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass bestehende Projekte im Bereich der Antidiskrimi­nierungsarbeit gestärkt werden und die LADS ausgebaut und weiterentwickelt wird. Dazu wollen wir vor allem die Unabhängigkeit und niedrigschwellige Erreichbarkeit der LADS verbessern. Damit soll die Stelle ihre Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können. Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten, sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen untersuchen. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere Ausstattung der Stelle einsetzen.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen, diskutiert DIE LINKE die Anregung aus der Enquetekommission, ein Fort- und Weiterbildungsangebot bezüglich aller Diskriminierungsdimensionen aus dem AGG sowie sozioökonomischer Status und Geschlechtsidentität für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu entwickeln und die bereits bestehenden Angebote zu evaluieren. Da Fort- und Weiterbildungen als Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen besonders gut geeignet sind, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Beschäftigten zur Teilnahme an den Angeboten zu verpflichten oder die Teilnahme bei deren Beurteilungen zu berücksichtigen. Außerdem arbeiten In diesem Bereich in Thüringen u.a. der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlingen, und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann. Um eine diskriminerungssensiblen Umgang der Verwaltung zu erhöhen wollen wir auch eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung.  Diese Stellen sollen zusammen die Regelungsbedarfe, auch im Bereich Beschwerdemanagement, feststellen und konkreten Maßnahmen entwickeln.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem regelmäßige Sensibilisierung als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen. Wir Freie Demokraten werden gemeinsam mit dem oder der Antidiskriminierungsbeauftragten beim Thüringer Landtag dafür sorgen, dass Bedienstete in der Verwaltung regelmäßig für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Thüringer Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die konkrete Umsetzung muss in den einzelnen Verwaltungen, Ministerien und Dienststellen realisiert werden. Alle Angebote sollten regelmäßig mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Weiterentwicklung zur evaluieren.

Da sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privat­recht beschränkt, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lücken im Bereich des öffentlichen Handelns, wie beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes schließen. So wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Erscheinungsform, egal ob aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status, verbessern und Chancengleichheit herstellen. Mit diesem Gesetz werden wir auch die Beschwerdestellen und deren Zuständigkeiten definieren. Im Rahmen der Stärkung der LADS könnte man dieser auch diese Funktion zuweisen. Eine Evaluierung der Maßnahmen werden wir nach einem angemessenen Zeitraum vornehmen.

DIE LINKE fordert die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes bezüglich aller Merkmale des AGG und des sozioökonomischen Status, Sprache sowie der gelebten Geschlechtsidentität. Auf der Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskriminierung kann dann ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickelt werden.  Außerdem kann die Studie ein wichtiges Werkzeug werden, in der Evaluierung der AGG-Beschwerdestellen in der Landesverwaltung. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 2025 fördert die Thüringer Staatkanzlei die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Vielfalt entscheidet Thüringen“ (VET). Mit der Studie können die Diskriminierungsrealitäten innerhalb der Landesverwaltung differenziert erfasst, die bisherige Antidiskriminierungsarbeit wissenschaftlich evaluiert und weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung entwickelt werden. Die Durchführung des Projektes steht bislang allerdings noch aus. Die AGG-Beschwerdestellen werden von dem Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei evaluiert.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Thüringer Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die thüringische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der thüringischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen die anonymisierte Bewerbung im Rahmen eines Modells erproben und ggf. auf die gesamte Verwaltung ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst diversity-orientierte Ansätze nutzen und so die Repräsentativität in der Beschäftigtenstruktur hinsichtlich unterschiedlicher Vielfaltsdimensionen wie beispielsweise bei Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und in sozialen Einrichtungen verbessern. Dafür braucht es mehr Antirassismus- und Diversitätstrainings sowie Angebote an Schulungen für kultursensibles Verhalten in Behörden, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, also an Orten, an denen Menschen häufig mit Zugewanderten und Geflüchteten arbeiten. Genauso ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft die Integrations- und Kulturarbeit der Migrant*innen­organisationen unverzichtbar. Wir werden sie weiter fördern und dafür auch die professionelle Ehrenamtskoordinierung verstetigen. Auch das Netz der Migrations-Beratungsstellen (Migranetz) soll flächendeckend ausgebaut werden. In einem partizipativen Prozess wollen wir zusammen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen schon länger die Forderung nach anonymisierten Bewerbungsverfahren. Die „Prüfung, Erprobung und ggf. Umsetzung“ von anonymisierten Bewerbungsverfahren fand sich deshalb auch als Maßnahme im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wider. Wir werden die Ergebnisse dieser Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode evaluieren und auf die flächendeckende Umsetzung der anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben drängen.

Als Landespartei kann DIE LINKE nicht ein Konzept für alle Ministerien entwickeln und umsetzen. Allerdings unterstützen wir die neuen Diversity-Ansätze, die in der Verwaltung angeregt werden. Unter dem Thüringer lntegrationskonzepts liegen die Grundlagen für ein Diversity-Management-Konzept der Landesverwaltung. Wir befürworten den Teilkonzept des Personalentwicklungskonzeptes der Landesverwaltung (PEK 2025), die u.a. die  Erhebung von Antidiskriminierungs-und Gleichstellungsdaten sowie Einstellungen, Erfahrungen und Maßnahmen Einzelner und von Behörden zum Thema Diskriminierung innerhalb der Thüringer Landesverwaltung vorsieht.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten.     Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Der Freistaat Thüringen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglicher Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen. Im Thüringer Vergabegesetz wird bereits das Gebot gleicher Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit eingefordert.

Werden Sie weitere Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Thüringer Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein. Bislang ist nicht klar, wie das im Rahmen einer Vergabe kontrolliert werden soll.

In Thüringen wurde das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) erst im Juli 2019 novelliert. Für die kommende Legislaturperiode ist deshalb keine erneute Reform geplant, da zunächst die Änderungen wirken und später evaluiert werden müssen. Bei der aktuellen Novellierung haben wir alle Unternehmen dazu verpflichtet, sich an einen allgemeingültigen Tarifvertrag bzw. einen branchenspezifischen repräsentativen Tarifvertrag oder an einen Mindestlohn von 11,42 EUR bei der Vergütung der Mitarbeiter*innen zu halten. Dadurch werden auch die Antidiskriminierungsvereinbarungen der jeweiligen Tarifverträge bei den Vergaben mit beachtet. Das Land berücksichtigt darüber hinaus ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe und verfolgt mit dem Lebens­zyklusprinzip einen ganzheitlichen und ökologisch nachhaltigen Ansatz bei der Beschaffung von Gütern. Die sozialen Kriterien umfassen beispielsweise Maßnahmen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder ob Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind.

2. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Das Land Thüringen kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit gefördert und erhöht wird, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Schulen sollen gewalt- und diskriminierungsfreie Räume sein. Daher haben wir im Schulgesetz die schulische Aufgabe verankert, aktiv gegen Gewalt, Diskriminierung und Mobbing an Schulen vorzugehen. Damit dies nicht nur ein gesetzlicher Anspruch bleibt, sondern tatsächlich Realität wird, werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von allen an Schule Beteiligten so ausgestalten, dass Diskriminierung und Rassismus erkannt und als Aufgabe und Handlungsfeld in der Schule wirksam bearbeitet werden können. Dazu zählen auch die Bereitstellung entsprechender Handreichungen und Materialien. Eine bevölkerungsadäquate Vielfalt innerhalb der Lehrer*innengesamtheit soll aktiv unterstützt werden, indem beispielsweise der Quer­einstieg als Lehrkraft und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen verbessert wird. Außerdem braucht es berufsbegleitende Qualifizierungsangebote.

Um die Lehrkräfte bei der Verankerung einer menschenrechtsorientierten sowie rassismus- und diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur zu unterstützen, wollen wir verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel wollen wir Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen, ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring im Bildungsbereich einrichten, um Barrieren sichtbar zu machen. Wir wollen Angebote zur Sensibilisierung und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte schaffen, Anlaufstellen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung in Bildungseinrichtungen einrichten und Angebote zu deren Selbststärkung und -ermächtigung anbieten.

Sowohl bei der Lehrerausbildung als auch bei der beruflichen Weiterbildung stellen wir zudem einen Bedarf an Wissensvermittlung zu Thema geschlechtliche Vielfalt fest, der derzeit nicht befriedigt wird. Im Zuge der von der LINKEN vertretenen Reform der gesamten Lehrerbildung spielen die Themen zunehmender (gelebter) ethnischer kultureller auch sexueller Heterogenität in der Gesellschaft und in der Schülerschaft und ein offener, gegen Diskriminierung, auf Selbststärkung und Akzeptanz gerichteter Umgang damit eine große Rolle. In die Diskussion geeigneter Formen in der Ausbildung und vor allem in der Weiterbildung von Lehrkräften sollte der Diskurs mit Betroffenenorganisationen eine wichtige Rolle spielen. Auch das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt bietet einen Rahmen, in dem solche Inhalte vermittelt werden können.

Zudem möchten wir auf die Beschriebenen Maßnahmen aus dem Landesprogramm und die tiefergehenden Ausführungen dazu in der Frage der Lehrer*innenbildung verweisen.

Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass das Thema Diskriminierung angemessen in Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonal eine Rolle spielt, um sie für Diskriminierung und für die Vielfalt im Klassenzimmer zu sensibilisieren. Die Entscheidung zur Teilnahme an den Fortbildungen überlassen wir aber weiterhin den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ sieht vor, dass Schule selbst entscheiden kann, welche personellen, finanziellen und inhaltlichen Ansätze notwendig sind. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche konkreten Weiterbildungsbedarfe aufgrund der schulischen Gegebenheiten, der Schülerstruktur u.ä. vonnöten sind. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Wir Freie Demokraten werden aber nicht in die freie Berufswahl eingreifen. Quoten zur Förderung von Diversität in bestimmten Berufszweigen lehnen wir als Form der positiven Diskriminierung ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel nicht über explizite Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Mit der gesetzlichen Verankerung der zentralen Ombudsstelle im Schulbereich wird zukünftig eine Beschwerdeinstanz tätig werden. Sie soll unabhängig und nicht weisungsgebunden agieren und gegenüber den Schüler*innen ihrem Informations- und Beratungsauftrag nachkommen. Sie nimmt Beschwerden entgegen. Außerdem prüft die Ombudsstelle die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zu der Tätigkeitsaufnahme der Ombudsstelle ist ein übergreifendes Beschwerdemanagementkonzept für den gesamten Schulbereich und auch Hochschulbereich zu erstellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich unbedingt dafür einsetzen, Konzepte für Beschwerde­management an Hochschulen weiter zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserer Erneuerung des Thüringer Hochschulgesetzes sind bereits konkrete Maßnahmen dazu angelegt und umgesetzt. So haben wir den Hochschulen ganz konkret in § 5 Absatz 7 und 8, § 6 und § 7 zugewiesen, Umsetzungskonzepte und Anlaufstellen zu erstellen und besonders in diesen Themen übergreifend zusammenzuarbeiten. Wir treten für eine Steigerung des Frauen-, Inter- und Transanteils in Statusgruppenvertretungen und bei der Neubesetzung von Professor*innenstellen, insbesondere in MINT-Fächern, ein.

Die Hochschulen müssen explizit in ihren Grundordnungen ihre Verfahrensabläufe für die Diversitäts- und die Gleichstellungsbeauftragte festlegen. An der Erstellung der Grundordnung sind alle Hochschulakteur*innen zu beteiligen. Die Beauftragten sind Teil der Hochschulgremien und dort auch vertreten. Zukünftig wollen wir Chancengleichheit und Antidiskriminierungs­strategien an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausbauen. Dafür muss Barriere­freiheit gegeben sein. Wir sehen Mentoringprogramme dabei als eine wirkungsvolle Hilfe an.

Damit Betroffene von Rassismus und Diskriminierung im schulischen Bereich in ausreichendem Maße Unterstützung erhalten, ist es notwendig, dass Schüler*innen wissen, wo sie Beratung finden und ihre Rechte einfordern können. Im Juni 2019 ist es der Fraktion DIE LINKE und den anderen Koalitionsfraktionen des Thüringer Landtags gelungen, eine Novellierung des Schulgesetzes zu beschließen. Das Gesetz fordert die Schaffung eine zentrale Ombudsstelle. Schüler*innen haben auch das Recht in allen Fragen, die ihre Mitbestimmungsrechte betreffen, sich an die zentrale unabhängige, nicht weisungsgebundene Ombudsstelle zuwenden. Diese hat zudem einen Informations- und Beratungsauftrag, nimmt Beschwerden entgegen, prüft die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag begleitend eingebracht, der Entwicklungsperspektiven und die Erstellung von Leitlinien für Antidiskriminierung und Mitbestimmung in der Schule aufzeigt sowie die flächendeckende barrierefreie und adressatenorientierte Bekanntmachung der Ombudsstelle sicherstellt. In der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wurde die Stelle einer*s Diversitätsbeauftragten mit der Aufgabe der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder und Angehörigen einer Hochschule, unabhängig von Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter sowie einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.

Wir Freie Demokraten werden Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, bei Bedarf entsprechende Konzepte für Beschwerdemanagement zu entwickeln und umzusetzen. Dazu zählt auch die Information über die Ansprechpartner in den Einrichtungen zu verteilen.

Darüber hinaus unterstützen wir die transparente Kommunikation in der Schule über Seelsorge-Telefone und Hilfseinrichtungen außerhalb der Bildungsinstitutionen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?
  2. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Bei der Auswahl von Schulbücher sowie Lehr- und Lernmaterialien ist auf diskriminierungssensible Darstellungen zu achten. Erstellt werden diese aber nicht von der Landesregierung.

Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit ist gerade auch bei den in Schule verwendeten Materialien wichtig. Daher ist das Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren für Lehr- und Lernmittel sowie Schulbücher so auszugestalten, dass die zukünftig die Perspektive von gesellschaftlichen Gruppen stärker einbezogen ist.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission diskutiert DIE LINKE. die an Thüringer Schulen verwendeten die Lehr- und Lernmaterialien rassismus- und diskriminierungskritisch durchgesehen überprüfen lassen. In Zusammenarbeit mit Schulbuchverlagen könnte im Rahmen der Zulassung und Genehmigung von Lehr- und Lernmitteln geprüft werden, ob verwendete Materialien von Rassismus und Diskriminierung betroffene Personengruppen vorurteilsfrei und wertschätzend repräsentieren. Zu untersuchen ist darüber hinaus, inwiefern bestimmte Gruppen überhaupt abgebildet werden. Personen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, Wissenschaftler*innen sowie NGOs könnten an der Überprüfung beteiligt werden. Zudem möchte DIE LINKE. Thüringen das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen, auch zu Lehr-, Lern- und Bildungsmaterialien, volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir bei der Zulassung von Lehrmaterialien darauf, dass die Inhalte möglichst diskriminierungsfrei sind. Eine Einbeziehung der oder Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Zulassung wollen wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele des Täters Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft wollen wir fördern, ohne das Prinzip der Bestenauslese zu vernachlässigen. Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus dafür ein, verstärkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst Module zum Thema Antidiskriminierung anzubieten, wo dies nicht bereits geschieht.

Bei den Thüringer Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwältensteht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle bevor. Darauf bereiten wir die Justiz vor, indem zum Beispiel durch das neue Thüringer Richter- und Staatsanwälte gesetz die Möglichkeit des früheren Eintritts in den Ruhestand eingeräumt wird. Dadurch werden Stellen frei, die vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können. Mit dem Gesetzwerden internationale Standards zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz umgesetzt, indem zum Beispiel das Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Personalentscheidungen weitgehend abgeschafft wird. Die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zugleich erweitert. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission diskutieren wir die Förderung der Kompetenz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, mögliche rassistische Motive von Straftaten zu erkennen, effektiv zu ermitteln und zu ahnden. Außerdem wollen wir vorurteilsmotivierte Straftaten in einer Statistik erfassen und mit den Daten aus der Polizeistatistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu einer Verlaufsstatistik zu verknüpfen. Dazu wollen wir einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz zu etablieren und sich auf der Bundesebene mit substantiellen Vorschlägen zur Umsetzung einer Verlaufsstatistik einzubringen. Da bis zur Rahmensetzung zur Einführung einer Verlaufsstatistik durch den Bund bzw. durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen noch einige Zeit verstreichen kann, könnte ein kriminologisches Institut mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt werden, um so auf der Grundlage von § 476 StPO Erkenntnisse über rassistisch motivierte Straftaten zu erlangen. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung der Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen werden wir prüfen.

Die Auswahl der Richter erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Bei der aktuellen Auslastung der Justiz sehen wir momentan keine Kapazität die Anwendung der Strafzumessungsregel zu evaluieren. Wir gehen von einer grundsätzlichen Berücksichtigung bei allen Verfahren aus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung und Hasskriminalität wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Ergänzung der Polizeiaus- und -fortbildung um Diskriminierungsaspekte ist bereits Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt und befindet sich in der Umsetzung. Wie bei allen Maßnahmen dieses Landesprogramms werden wir auch diese evaluieren und falls nötig ausbauen.

Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein für eine transparentere Polizei gesetzt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Stelle zu einer institutionell-hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für Polizeibeamt*innen weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret soll diese Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier auf Mediation setzen, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen Polizist*innen durchführen können. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu gewährleisten, wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im Innenministerium ansiedeln. Damit können sich dann auch Polizeibeamt*innen, die von Diskriminierung betroffen sind, an diese Beschwerdestelle wenden. Zudem würde die Möglichkeit bestehen, sich an die LADS zu wenden. Des Weiteren wollen wir das Polizeiaufgabengesetz bürger*innenrechtsfreundlich novellieren und darin Racial Profiling gesetzlich verbieten.

Wir wollen mehr Frauen, queere Personen und mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewinnen und damit die Diversität in der Landespolizei vergrößern. Konkrete Maßnahmen dafür sind die Sensibilisierung der Polizei für solche Themen durch Aus- und Fortbildung, um ein diversitätsfreundliches Klima zu schaffen (s.o.), anonymisierte Bewerbungs­verfahren sowie weitere diversity-orientierte Ansätze.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission wollen wir das Aus- und Fortbildungsprogramm der Thüringer Polizei hinsichtlich  rassimus- und diskriminierungssensibler Inhalte mit Hilfe einer unabhängige Studie evaluieren und weiterentwickeln und dabei externe Akteure wie Betroffenenselbstorganisationen einbeziehen. Zuletzt hatte die Thüringer Polizei bereits Kooperationsvereinbarungen wie mit dem Institut für Demokratie und Zivilcourage, dem Zentralrat der Sinti und Roma und der  Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  geschlossen, die auch einen Beitrag zur Diskriminierungssensibilität leisten können. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung auch in den Bereichen Berufsethik und Verfassungsrecht haben wir im Haushalt 2020 haben 10 neue Lehrerstellen für die Thüringer Polizeibildungseinrichtungen geschaffen. Die bisher dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellte Polizeivertrauensstelle wollen wir aus dem Ministerium herauslösen, außerhalb und organisatorisch unabhängig aufstellen und gleichermaßen für Bürger*innen und Polizist*innen öffnen. Zudem muss diese mit weiteren Befugnissen wie Befragungs- und Akteneinsichtsrechten ausgestattet werden. Für mehr Diversität in der Personalstruktur haben für den Haushalt 2020 insgesamt 51.500€ beschlossen, um damit eine Werbekampagne für Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf in Thüringen durchzuführen. Wir können uns zudem vorstellen, das Einstellungsverfahren zu überprüfen, gezielt in migrantischen Communitys zu werben, in Werbematerialien auch Polizist*innen mit Migrationshintergrund vorzustellen sowie diese Werbematerialien mehrsprachig zu fassen oder in Stellenanzeigen und Berufsbeschreibungen den Hinweis einzuführen, dass Bewerber mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Thüringen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Diversität in der Personalstruktur der Thüringer Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kriterien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das findet in der Kultur und Kunst bereits statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, Fördermittel für Kulturbeiträge bereitzustellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, stärken den demokratischen Diskurs, stiften Identität und können die Angst vor der Globalisierung mindern. Sie sind keine Dekoration, sondern gehören ins Zentrum der Gesellschaft. Kunst und Kultur bilden den Resonanzraum für unser politisches und gesellschaftliches Denken und Handeln. Die Freiheit der Kunst ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar. Wir wollen darüber hinaus den Blick für die europäische, insbesondere die deutsche Kolonialgeschichte schärfen. Hierzu zählt für uns GRÜNE auch die Förderung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Projekten zur Zeitgeschichte.

Kulturförderung muss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fair, nachhaltig, dezentral, gendergerecht, partizipativ und barrierefrei sein und eine Gesellschaft der Vielen im Blick haben. Entscheidungsstrukturen – sei es in der Landesverwaltung, in Stiftungen oder Jurys – wollen wir gendergerecht besetzen. Kulturvereine sollen in Zukunft bei der Beantragung von Landes- und Bundesfördermitteln kompetenter beraten und unterstützt werden. Förderausschreibungen sollten niedrigschwellig und möglichst zweisprachig zugänglich sein.

Wir begrüßen die inklusiven Angebote im Bereich der Sozio- und Breitenkultur und auch der freien Szene und für den Bereich der kulturellen Bildung. Beim Blick auf die Theater festzustellen ist, dass sich die Theaterbetriebe sehr wohl inklusive und vielschichtig im Personal abbilden. Trotzdem möchten wir die Diversitätsansätze im Kulturbereich erhören.  Die wachsende Vielfalt in der Gesellschaft muss uns dazu anhalten, ein Konzept für Diversität im Kulturbereich zu entwickeln. Dazu werden wir Diversitäts- und Gleichstellungspläne auf den Weg bringen – mit konkreten Maßnahmen in den Bereichen Personal, Programm, Publikum und Zugänge.

 

Ja, wir werden Fördermittel auch für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Schwächen der Gesellschaft aufzuzeigen ist ureigenste Aufgabe von Kultur und wird genau aus diesen Gründen finanziell gefördert.

Welche Bevölkerungsgruppen sich in der Personalstruktur von Kulturinstitutionen wiederfinden, obliegt den jeweiligen Institutionen und ihren Personalakteuren. Für Kultureinrichtungen, die vom Land Thüringen als Arbeitsgeberin geführt werden, gelten die gleichen Antidiskriminierungsvorgaben wie für alle anderen Verwaltungseinrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen, dass sich möglichst viele Menschen sich an politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligen. In dieser Legislatur haben wir uns insbesondere um die Verbesserung der politischen Partizipation junger Menschen und von Frauen bemüht, durch die Absenkung des Wahlalters, die Novelle des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes und die Einführung des Paritätsgesetzes.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergreifen bereits heute zahlreiche Maßnahmen, allen gesellschaftlichen Gruppen die Teilnahme an unseren Entscheidungsprozessen und Abläufen zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge und organisieren bei Bedarf Kinderbetreuung oder Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir Wahlprogramme und andere Dokumente in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen. Auch wenn bei uns diesbezüglich noch nicht alles perfekt sind, arbeiten wir doch kontinuierlich an Verbesserungen. Für uns ist die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt.

Unsere Gremien und Wahllisten sind geschlechterparitätisch besetzt. Da aber gerade die Politik im Gesamten ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, ein Gesetz zu erlassen, wonach alle Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir  Kinderbetreuung an. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe und Entscheidungsbefugnisse zu ermöglichen und dafür eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen anzubieten. Zurzeit arbeiten wir an Diversity-Konzept für die Partei, um die Teilhabe insbesondere von People of Color und Migrant*innen zu erhöhen.

Wir Freien Demokraten sind offen für alle Menschen, die an der liberalen Idee mitwirken wollen. Dabei werden weder Gruppen bevorzugt noch benachteiligt. Wir bemühen uns, wo möglich, Veranstaltungen und Treffen so barrierefrei wie möglich zu gestalten und gehen vor allem individuell auf besondere Herausforderungen ein. Da wir bisher noch nicht damit konfrontiert waren, nutzten wir bisher keine Gebärdendolmetscher auf Parteitagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Beschluss eines Gesetzes oder einer Verordnung sieht immer die Beteiligung Betroffener vor. Fernab von konkreten Gesetzvorhaben braucht es eine breite gesellschaftspolitische Debatte, zu wichtigen Fragen, an der sich möglichst viele Menschen beteiligen. Dazu tragen wir als Partei und unsere Abgeordneten mit einer Vielzahl von Angeboten bei.

Die Wirkung von Gesetzesentwürfen auf die Gleichstellung aller Personen muss immer geprüft werden. Wir sichern die Mitsprache in Thüringen durch parlamentarische Anhörungsverfahren, zu der zivilgesellschaftliche Verbände eingeladen werden, um mit ihrer Expertise zu Gesetzesentwürfen mündlich oder schriftlich Stellung zu beziehen. Auf Parteiebene arbeiten wir eng mit den fachlichen Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bundesebene zusammen.

Während der Vorbereitung und Beratung der Gesetze in den Ausschüssen ist die übliche Praxis einen Breitband der Zivilgesellschaft zu öffentlichen Anhörungen einzuladen. Wir versuchen kontinuierlich, auch bei öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen oder Konferenzen, unsere Beziehungen mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verstärken, damit wir in guter Kommunikation bleiben. Damit wird der Austausch gefördert und die Interessen der marginalisierten Bevölkerungsgruppen stärker berücksichtigt.

Wir greifen bei der Erarbeitung von Papieren stets auf die Kompetenz von Betroffenen zurück. Das werden wir auch bei unserer Arbeit im Landtag weiter so umsetzen. Dabei versuchen wir den Radius der Betroffenheit so weit wie möglich zu fassen, um frühzeitig auch Problemlagen an den Rändern des Themas aufgreifen zu können. Grundsätzlich nehmen wir Hinweise aller Bevölkerungsgruppen gern auf und verarbeiten sie entsprechend weiter.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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