Flächendeckende Beratungs- und Betreuungsstruktur für Geflüchtete in Städten und Gemeinden

Eine Studie des Bundesamts für Migration (BAMF) und Flüchtlinge und des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl in Zusammenarbeit mit dem hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutschland aus dem Jahr 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass ein hoher Informations- und Beratungsmangel auf Seiten Asylsuchender besteht und die allgemeinen Informationen des BAMF nicht ausreichen. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung trage dazu bei, dass Asylsuchende ihre Rechte besser verstehen und ihren Pflichten besser nachkommen können, der effektive Zugang zu Verfahrensgarantien und Rechtsschutz werde so gewährleistet.

  1. Werden Sie die Ergebnisse der Studie zum Anlass nehmen, eine unabhängige, flächendeckende Asylverfahrensberatung für alle geflüchteten Menschen in Sachsen zu gewährleisten?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass damit alle geflüchteten Menschen in Sachsen erreicht werden, unabhängig davon, ob sie unter der Zuständigkeit von Unterbringungsbehörden, der Kommunen oder des Landes stehen und unabhängig davon, ob sie zentral oder dezentral untergebracht sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir nehmen wahr, dass Informationsmangel herrscht und Rechte oft nicht bekannt sind. Daraus ergibt sich eine Lücke zwischen Berechtigten und denjenigen, die ihre Rechte tatsächlich in Anspruch nehmen. Dem kann durch eine aktivere Beratungs- und Informationspolitik seitens der Behörden begegnet werden. Es war uns deshalb wichtig, die Migrationsberatung deutlich zu stärken und auch nach Bedarf zu differenzieren. Das ist uns in der zurückliegenden Legislaturperiode gut gelungen, indem wir neben der „klassischen“ Beratung auch neue Programme wie beispielsweise die „Arbeitsmarktmentoren“ aufgesetzt haben. Wir halten eine weitere Verbesserung des Beratungsangebotes für angemessen. Der wichtigste Kontakt, den nahezu alle haben, ist mit den offiziellen Behörden. Dort müssen wir ansetzen, um eine bessere Informations- und Beratungskultur durchzusetzen. Darüber hinaus wollen wir die Zugangsmöglichkeiten für unabhängige Beratungsstrukturen, besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen, weiter verbessern.

Wir fordern seit langem eine unabhängige flächendeckende Asylverfahrensberatung in den Kommunen, aber auch in Ankerzentren und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. Dazu müssen bestehende Beratungsstrukturen personell und finanziell aufgestockt werden und neue, auch mobile Beratungsstrukturen im ländlichen Raum zu etablieren beziehungsweise zu stärken.

Bereits mehr als ein Jahr vor der Veröffentlichung der genannten Studien hatte unsere Fraktion ein eigenständiges „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften“, Drs. 6/4865 vom 13. April 2016 vorgelegt, das bislang die bundesweit einzige umfangreiche landesgesetzliche Ausgestaltung der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) darstellt. Bedauerlicherweise hat außer unserer Fraktion keine andere Fraktion im Sächsischen Landtag dieser Initiative zugestimmt. Wir verweisen insbesondere auf die in den §§ 5ff. in diesem Unterabschnitt ausformulierten Individualansprüche auf Information und Beratung (§ 7 SächsFlüAG n.F.) und den garantierten Zugang zu Einrichtungen der Unterbringung für Hilfsorganisationen und Initiativen (§ 6 SächsFlüAG n.F.). Hätte der Landtag die vorgelegte Initiative beschlossen, wären die in den Studien beschriebenen Mängel im Freistaat Sachsen gar nicht erst entstanden. Wir setzen uns politisch schon lange für die Finanzierung von unabhängigen Asylverfahrensberatungs-Angeboten ein. Diese arbeiten in Sachsen noch immer weitestgehend ehrenamtlich. Es müsste mindestens eine entsprechende Beratungsstelle pro Landkreis und Kreisfreier Stadt geben, in den Landkreisen auch mit einer mobilen, dezentralen Struktur. Inzwischen gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und auch im BAMF Asylverfahrensberatungen. Dies ist einerseits unterstützenswert, andererseits war vor allem die Etablierung entsprechender Beratungsangebote in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen ein (zu) langer und harter Kampf.

Ja. Jeder Asylsuchende sollte den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die entsprechende Asylverfahrensberatung braucht natürlich auch Personalressourcen, die sich am Bedarf orientieren müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung

Die sächsische Staatsregierung hat das Modellprojekt „Aufbau, Erprobung und Etablierung einer flächendeckenden Beratungsstruktur nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ ins Leben gerufen. Allerdings berücksichtigen die Angebote des Modellprojektes die mehrfachen Diskriminierungen von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte bisher nicht. Es fehlt ein geschütztes Beratungsangebot, das sowohl auf ethnische wie auch genderspezifische Diskriminierungen eingeht, denen diese Frauen* im öffentlichen und privaten Alltag, auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt sowie bei der politischen Teilhabe ausgesetzt sind.

  1. Werden Sie für Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte ein geschütztes Beratungsangebot anbieten, das auf die Besonderheit der mehrfachen Diskriminierung eingeht?
  2. Wie werden Sie ein solches Angebot umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Schaffung eines solchen Beratungsangebotes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir unterstützen die Schaffung und Etablierung von Beratungsangeboten für Frauen* mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Diese können an bestehende Beratungsangebote wie etwa des Modells zur Antidiskriminierungsberatung als auch bei Asyl- und Migrationsberatung angebunden sein oder es kann ein Austausch beziehungsweise Verweisberatung stattfinden. Dabei müssen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Wir unterstützen den Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur voll und ganz. Dabei werden wir den unabhängigen Beratungsstrukturen immer auch die Möglichkeit bieten, sich weiter zu entwickeln und bisher noch fehlende Beratungsangebote zu ergänzen.

Ja. Menschen, die diskriminiert werden, bekommen unsere Unterstützung. Diese Unterstützung muss dabei auf die individuelle Diskriminierung zugeschnitten sein, bei Mehrfachdiskriminierung entsprechend auf die einzelnen spezifischen Benachteiligungen. Frauen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund sind leider oft von Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts betroffen. Daran möchten wir mit vielfältigen Maßnahmen ansetzen. So sind unter Ihnen beispielsweise überdurchschnittlich viele Analphabeten, denen wir durch individuelle Bildungsangebote helfen müssen, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Weiterhin muss jegliches Personal, das mit Geflüchteten zu tun hat, für entsprechende Diskriminierungen sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Schulgesetz macht explizit das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage deutlich. Die Grundlagen für eine entsprechende Bildungsgerechtigkeit sind damit geschaffen, und wir werden uns für die entsprechende Umsetzung weiter einsetzen.

Wir setzen uns für das „längere gemeinsame Lernen“ ein. Grundlage ist für uns der kluge Gesetzentwurf des Volksantrags „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnen- differenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Wichtig sind außerdem die pädagogischen Konzepte in den Schulen, in denen das Thema Vielfalt zu berücksichtigen ist.

Wir GRÜNE wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Mit modernen Konzepten wollen wir Chancengerechtigkeit und Leistung in einer neuen Kultur des Lernens verbinden. Den Schwerpunkt legen wir auf die individuelle Förderung aller Schüler*innen. Dabei begreifen wir Vielfalt als Bereicherung. Das längere gemeinsame Lernen leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache wollen wir durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget ablösen, mit dem bedarfsgerecht Schulassistent*innen und sonderpädagogische Lehrkräfte finanziert werden können. Bildungsbenachteiligungen müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb wollen wir Bildungseinrichtungen in einem herausfordernden sozialen Umfeld mit einem Bildungsbonus unterstützen, mit dem zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Auch Ganztagsschulen haben einen hohen Einfluss auf den Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Wir wollen ein Programm GanztagPlus zur Förderung integrierter Ganztagsschulen auflegen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden.

DIE LINKE setzt sich für die Einführung der Gemeinschaftsschule ein. In Verbindung mit einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur bietet das längere gemeinsame Lernen eine sinnvolle pädagogische Lösung. Erfahrungen im Umgang mit sozialer und kultureller Verschiedenheit gehören zum schulischen Lernen genauso wie der Unterricht in den Naturwissenschaften. Wir brauchen im Freistaat Sachsen eine Pädagogik der Vielfalt in Gemeinsamkeit. Wer den schulischen Auftrag auf Leistungserbringung verengt und nicht auch soziales Lernen einbezieht, der muss sich nicht wundern, wenn Rohheit und Gewalt zunehmen.

Frage 1: Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, muss man feststellen, dass wir in Sachen Bildungsgerechtigkeit viel Nachholbedarf haben. Dabei sind insbesondere die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsferneren Familien sowie die noch immer hohen Schulabbrecherquoten in Sachsen zu nennen. Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt werden kann. Wir setzen daher u.a. auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren. Für nicht sinnvoll erachten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft.
Frage 2: Durch eine qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu frühkindlicher Erziehung und zu Regelschulen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ist gemäß eines Erlasses des Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die Zeit ihres dortigen Aufenthalts ausgesetzt. Weiterhin planen Innen- und Kultusministerium ein Lernangebot zu etablieren, mit denen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter einen ähnlichen Zugang zum Bildungssystem erhalten sollen, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht. Dabei prüfen sie auch, wie ein Regelschulzugang für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden kann, sofern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

  1. Stellt das Lernangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ihrer Meinung nach den ähnlichen Zugang zum Bildungssystem gemäß EU-Aufnahmerichtlinie sicher?
  2. Nach welcher Zeit sollten Ihrer Meinung nach geflüchtete Kinder und Jugendliche spätestens die Regelstrukturen der frühkindlichen Erziehung und des Schulsystems besuchen? Wie werden Sie das sicherstellen?
  3. Was sollte Ihrer Meinung nach die längste Aufenthaltsdauer für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sein? Wie werden Sie das sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die geplanten Regelungen erscheinen ausreichend.

Zu 1. Das Angebot hat einen vorbereitenden Charakter.

Zu 2. Nach aktueller Rechtslage sollten spätestens nach 3 Monaten Kinder und Jugendliche in geregelte Umgebungen wie Kindergarten und Schule gehen.

Zu 3. Nach aktueller Rechtslage sollten sie längstens 6 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen sein.
Ziel muss es aber immer sein, dass Kinder und Jugendliche möglichst schnell die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen können.

In Sachsen darf kein Kind vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Das gilt für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ebenso wie für Kinder, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit mit ihren Eltern nach Sachsen kommen. Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Das in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz erprobte Lernangebot stellt aus unserer Sicht keinen Zugang zum Bildungssystem „in ähnlicher Weise“ gemäß EU-Aufnahmerichtlinie dar. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche spätestens nach drei Monaten einer Schule bzw. der dortigen Vorbereitungsklasse/-gruppe zugewiesen werden. Die Fallzahlen sind gering und dürften keine Überlastung der Schulen darstellen – dagegen ist jedes Kind ohne Zugang zu Bildung eines zu viel. Auch der Zugang zu Kindertageseinrichtungen sollte nach drei Monaten ermöglicht werden. Nach Zuweisung der Geflüchteten und Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gilt für die Kinder dieser Familien der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ebenso wie für deutsche Staatsangehörige auch. Darüber müssen die Familien entsprechend informiert werden. Generell sollten Kinder und Jugendliche so kurz wie nötig und dürfen nicht länger als sechs Monate in EAE untergebracht werden. Ankerzentren und Abschiebehaft lehnen wir ab.

Bildung ist ein hohes Gut und ein Menschenrecht. Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status von Bildung ausgeschlossen werden. Dass sich die Zahl der Betroffenen in den sächsischen Erstaufnahmen eher erhöht und dass es die Staatsregierung weiter unterlässt, Abhilfe zu schaffen, ist inakzeptabel. Statt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Art „Schule light“ zu schaffen, gehören die Betroffenen so schnell wie möglich in die Regelschule und in die Kita.

 

Frage 1: Nein. Das Ziel, einen Regelschulzugang zu ermöglichen, ist jedoch richtig. Verbesserungsnotwendigkeiten sehen wir u.a. in der mangelnden Orientierung, dem fehlenden, individuellen Eingehen auf die Bedürfnisse der Schüler bei gleichzeitiger hoher Heterogenität der Klassen sowie mangelnden pädagogischen Konzepten.
Frage 2: Im Optimalfall in maximal einem Jahr. Durch ausreichend Ressourcen und individueller Förderung, insbesondere bezüglich des Abbaus von Sprachbarrieren.
Frage 3: Je kürzer Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, desto besser. Hier muss man auf eine dezentrale Unterbringung, schnelle Verfahren und ausreichend Ressourcen setzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sprechen uns für eine Stärkung des Umgangs mit sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt in Bildungseinrichtungen aus, und es gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu 3.: Ja.

Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Herkünfte müssen im Einwanderungsland Sachsen auch in Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Damit muss die interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen verbunden werden. Durch Fortbildungen wollen wir die Kompetenzen für interkulturelle Bildung und gegen Diskriminierung von der Kita bis zur Hochschule stärken. Wir wollen gezielt ausgebildete und quereinsteigende Migant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse wollen wir durch eine unabhängige Servicestelle beschleunigen, die berät und unbürokratisch zwischen Betroffenen und zuständigen Stellen vermittelt. Um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Kompetenzen von Migrant*innen frühzeitig erkannt und auf passgenaue Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachkurse abgestimmt werden. Alle Angebote der Jobcenter und der Agentur für Arbeit müssen grundsätzlich allen Migrant*innen offenstehen. Außerdem wollen wir Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte vereinfachen, die aufgrund der Regularien in ihren Herkunftsländern nur ein Fach studiert haben. Die Auflage eines speziellen Programms zur Qualifikation geflüchteter Lehrkräfte, wie an Universität Potsdam (Refugee Teachers Program), unterstützen wir.

Wir setzen uns für eine Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sowie für deren weitere Qualifizierung, etwa im Rahmen der laufenden Bildungsprogramme für „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ deutscher Herkunft. Das gilt sowohl für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Menschen mit fachlichem Studienabschluss, die als Lehrkräfte in Frage kommen. Die Diversifizierung auch des Lehrpersonals ist uns ein wichtiges Anliegen, zu dessen Verwirklichung auch Fortbildungen beitragen sollen. Ein alltäglicher Umgang von Menschen verschiedener Herkunft auch in den Schulen befördert den Abbau von Vorurteilen.

Auch der Bildungsbereich sollte eine gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Interkulturelles Personal ist dabei bisher in Sachsen unterrepräsentiert. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wollen wir erleichtern. Wir sehen darin auch eine Möglichkeit, aktiv für unsere attraktiven Standorte zu werben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Sachsen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein entscheidender Bestandteil einer gelingenden Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Unser Anliegen muss es sein, Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beim Erlernen zu unterstützen. Bei einer zu starken Fokussierung auf die Sprache des Herkunftslandes besteht die Gefahr, dass das angestrebte Ziel konterkariert wird. Ansonsten gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Zwei- und Mehrsprachigkeit ist aus unserer Sicht eine Bereicherung und eine Bildungsressource. Die Herkunftssprachen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen erhalten bleiben. Dazu wird bereits an vielen Schulen herkunftssprachlicher Unterricht angeboten, der im Einzelfall auch als Fremdsprache anerkannt werden kann. Dieses Angebot soll verstetigt und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Ein Hindernis zur bedarfsorientierten Ausweitung sind fehlende Lehrkräfte. Deshalb setzen wir uns für eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren und eine gezielte Gewinnung von Migrant*innen für pädagogische Berufe ein. Die Verabschiedung von Rahmenplänen für den herkunftssprachlichen Unterricht begrüßen wir ausdrücklich als Zeichen der Professionalisierung und gestiegenen Anerkennung. Für eine gelingende schulische Integration bleibt Deutsch als Bildungssprache essentiell. Die dreistufige „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“ begrüßen wir im Grundsatz. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, die Konzeption hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, etwa betreffend der Vorgaben zur Verweildauer in Vorbereitungsklassen.

DIE LINKE verlangt keine Assimilation von Migrantinnen und Migranten, also die Preisgabe ihrer Herkunftskultur, sondern deren politische Akkulturation. Das heißt deren politische Integration. „Das Medium, das die Staatsbürger verbindet, ist nicht Ethos, Tradition, Geschichte, Schicksal oder ähnliches, sondern allein die Politik. Dabei ist ‚Differenz’ und ‚Zersplitterung’ das eigentliche ‚Vehikel der Demokratie’.“ (Hauke Brunkhorst)

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Die Verwendung der Muttersprache ist selbstverständlich immer möglich. Diskriminierungen ist entschlossen entgegen zu treten. Dennoch liegt der Fokus im Unterricht an sächsischen Schulen auch in Zukunft auf Deutsch oder Englisch. Vorrangiger Unterricht in den Herkunftssprachen ist zum einen ressourcentechnisch schwer umzusetzen und könnte zudem Anreize nehmen, sich auf die deutsche Sprache zu konzentrieren. Mehrsprachigkeit wollen wir aber dennoch fördern und bei diesem Prozess Experten in diesem Bereich einbeziehen. Auch wollen wir damit Barrieren abbauen und für mehr Selbstbewusstsein der Schüler mit ausbaufähigen Sprachkenntnissen sorgen.

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Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der in Sachsen lebenden Flüchtlinge. Es gibt viele Herausforderungen etwa in Hinblick auf den Spracherwerb, wobei gerade lange Wartezeiten zwischen den Kursen und das Fehlen weitergehender Sprachkursangebote im ländlichen Raum ein Problem darstellen. Auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen und informeller Bildung stellt vielfach eine Hürde dar, ebenso wie das Fehlen von zielführenden Weiterbildungen. Diesen Herausforderungen stehen Potentiale gegenüber, die allerdings bisher ungenutzt bleiben.

Wie werden Sie die Potentiale und Qualifikationen, die Geflüchtete mitbringen, nutzbarer machen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es bereits ausreichend Programme der Bundesagentur für Arbeit, die bereits umfangreich Anwendung in Sachsen finden.

Das Portal „Heimat für Fachkräfte“ werden wir zu einer zentralen Anlaufstelle für die sächsische Fachkräftesicherung machen. Mit einer verbesserten und beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden wir die gezielte Zuwanderung von Fachkräften erleichtern. Das Programm Arbeitsmarkt-Mentoren werden wir fortsetzen und setzen uns dafür ein, dass der „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in die Fachkräftezuwanderung rasch ermöglicht wird, denn viele Unternehmen würden jungen Menschen gern eine Zukunftsperspektive eröffnen, können dies aber nicht aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit, die mit dem Asylverfahren verbunden ist. Das Programm Valikom, an dem sich Sachsen beteiligt, stellt Menschen ohne formalen Berufsabschluss eine Möglichkeit zur Validierung ihrer Kenntnisse zur Verfügung. Nach Projektabschluss wollen wir den Ansatz gern verstetigen.

Es ist alarmierend, dass nach wie vor erhebliche Diskriminierungsrisiken in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehen. Die Kritik ist nicht neu; sie hat aber offensichtlich bisher nicht zu durchgreifenden Verbesserungen geführt. Das muss sich endlich ändern. Wir wollen den Menschen, die es zuletzt sehr schwer in ihrem Leben hatten und sich hier in einem für sie völlig fremden Land befinden, auf dem Weg in die Beschäftigung größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Ein Beispiel ist die Einstellung von Mitarbeiter*innen bei der Agentur für Arbeit, die sich speziell um die Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen kümmern. Ihre Hauptaufgaben würden die Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie die Vermittlung von Sprachkursen und beruflicher Qualifizierung sein. Außerdem würden die neuen Mitarbeiter gezielt Arbeitgeber ansprechen, um eventuelle Vorurteile gegenüber Flüchtlingen abzubauen. In der Anfangsphase des Beschäftigungsverhältnisses sollen sie zudem als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um bei der Klärung eventueller Probleme fachkundig zu helfen.

Wir setzen uns für bedarfsgerechte Sprachkursangebote ein. Die Kursangebote müssen gut erreichbar sein, zudem bedarf es einer Kinderbetreuung. Mit unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme (Drs. 6/4865) haben wir den Individualanspruch auf sprachliche Erstorientierung festgeschrieben. Zudem haben wir mit unserem Antrag „Stärkung sächsischer Handwerksbetriebe und Perspektive für Geflüchtete durch Berufsausbildung“ (Drs 6/2987) Vorschläge gemacht – u.a. ein das später eingeführte Sprachkursprogramm, einen Qualifikationscheck in Verantwortung der Agentur für Arbeit und die Installation von Ausbildungsplatzbörsen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die Produktionsschulen in die berufliche Integration jugendlicher Geflüchteter einzubinden und eine Informationskampagne aufzulegen. Gegen die Schließung der Berufsschulen für über 18-jährige Geflüchtete ohne Berufsabschluss haben wir uns ausgesprochen und für ein Ersatzangebot geworben, das es in Form des Teil 5 der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ endlich gibt. Unser „Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen“ (Drs. 6/9883) sichert flächendeckend die Weiterbildung durch Volkshochschulen und andere Bildungsträger sowie fünf bezahlte Bildungstagen für Beschäftigte ab. Im Rahmen der Einführung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes hatten wir zugunsten von Antragstellern eine Gebührenobergrenze und eine Härtefallklausel wegen der Kosten beantragt (Drs. 5/13315). Nicht zuletzt haben wir uns entsprechend u.a. der Forderung der IHK Sachsen für den Abbau von Hürden bei der Vergabe der so genannten Ausbildungsduldung stark gemacht (Drs 6/15207).

Integration in die Gesellschaft erfolgt in Deutschland vor allem über den Arbeitsplatz, Kollegen und ein Umfeld, in dem der Einzelne spürbar gebraucht wird. Der Einstieg in die Erwerbsarbeit muss einfacher werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis sind innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Außerdem müssen Asylsuchende im Rahmen von Projekten Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich wahrnehmen können. Wir wollen zudem die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse beschleunigen, um einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch wollen wir einmalig einen Stichtag schaffen, der den Wechsel vom Asylverfahren zur regulären Einwanderung eröffnet (Spurwechsel). Voraussetzung hierfür sind Straffreiheit, Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie verdienen zu können. Handwerk, regionale Wirtschaft und Betroffene brauchen Rechtssicherheit und Perspektive.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen einer geplanten Evaluierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen werden wir das Anliegen mit prüfen. Dabei gilt es u.a. zu klären, inwieweit im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit eine frühere Kontaktaufnahme mit den Frauen und Erfassung individueller Fähigkeiten möglich ist.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir wollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Migrationshintergund fördern, die deren besondere Bedürfnisse mitdenken. Dabei sollte neben Beratungsangeboten zu Ausbildung, Familienunterstützung, sozialen Leistungen ebenso im Vordergrund stehen wie Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Empowerment. Institutionen, wie Jobcenter oder Gesundheitsämter müssen für deren Lebenslage sensibilisiert werden. Bei der Förderung von alleinerziehenden Frauen und der Errichtung eines Kompetenzzentrum werden wir die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen besonders berücksichtigen.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der
Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden. Gegen Diskriminierungen werden wir
konsequent vorgehen. Desweiteren verweisen wir auf unsere Antworten im Bereich der Mehrfachdiskriminierungen.

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Dezentralisierte Unterbringung geflüchteter Menschen

Das novellierte Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sieht vor, dass Menschen im Asylverfahren mit einer unterstellten „schlechten Bleibeperspektive“ bis zu 24 Monate zur Wohnsitznahme in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verpflichtet werden können. Integrationspolitische Ziele werden dabei konterkariert: Denn ein hoher Anteil derer, für welche die verlängerte Wohnsitznahme gelten wird, wird auf lange Sicht dennoch in Sachsen beziehungsweise Deutschland leben. Für die Zeit des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die wirtschaftliche, soziale und sprachliche Integration sowie die gesellschaftliche Partizipation erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Durch die äußerst beengte Wohnsituation und zusätzliche psychisch negativ wirksame Faktoren wie die ständige Überwachung durch Sicherheitspersonal besteht die Gefahr, dass sich bei der Ankunft bestehende Krankheiten chronifizieren, woraus sich teilweise auch neue Krankheitsbilder ergeben.

  1. Werden Sie die Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes aus dem Dezember 2018 revidieren?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie geflüchtete Menschen bereits im Asylverfahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral unterbringen?
  3. Sehen Sie die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch das Land als ausreichend an? Wenn nein, wie werden Sie die Kommunen hierbei stärker unterstützen?
  4. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um alle besonders Schutzbedürftigen, wie nach EU- Aufnahmerichtlinie definiert, bei ihrer Ankunft zu identifizieren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Unterbringungsbehörden besonders Schutzbedürftigen entsprechend ihrer Bedarfe Wohnungen zur Verfügung stellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Revidierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist nicht vorgesehen und die bisherigen Regelungen der Unterbringung sollen fortgeführt werden. Ferner werden bisherigen Maßnahmen der Unterstützung als ausreichend erachtet.

Wenn sich die Chance zu einer Verbesserung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durch progressive Mehrheiten nach der Wahl bietet, werden wir diese Chance wahrnehmen. Das Ziel ist dezentrale Unterbringung. Das können wir in dem geplanten Integrations- und Teilhabegesetz festhalten. Gerade außerhalb der drei großen Städte sollte das ein geringes Problem sein. Wir wollen vor allem ein Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg bringen, welches die guten bestehenden Maßnahmen wie Landessprachprogramm und der Geflüchtetensozialarbeit verstetigt, klare Erwartungen an eine gelingende Integration festschreibt und eine deutliche Aufgabenverteilung zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen regelt.

Wir GRÜNE streben eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen an und sprechen uns gegen die lange Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und großen Gemeinschaftsunterkünften aus. Das gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen. Im Landtag hat die Fraktion gegen die Novellierung des „Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ gestimmt, da wir die Unterbringung für 24 Monate für menschenunwürdig und nicht mit Menschenrechten vereinbar ist. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Aufnahme von Geflüchteten eine solidarische Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, und die Kommunen müssen dafür ausreichend finanzielle Unterstützung durch Land und Bund bekommen. Kommunen die sich dafür entscheiden, mehr Geflüchtete aufzunehmen, müssen entsprechend ausgestattet werden.

Wir werden dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weiter die im LINKEN „Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme“ (Drucksache 6/4865) enthaltenen Forderungen entgegenhalten – etwa Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung. Auch nach der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2018 werden der Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie ignoriert. Die Novelle zielt auf drei Ebenen: die gemeindescharfe Wohnsitzauflage, die Neuregelung der Asylpauschale und die Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für bestimmte Geflüchtete. Z. B. bedeutet insbesondere der dritte Punkt erhebliche Einschnitte für die Betroffenen. Sachsen macht von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1 b Asylgesetz Gebrauch und sperrt auch Menschen mit einer „niedrigen Bleibeperspektive“ für bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. DIE LINKE fordert ein kommunal realisierbares und durchfinanziertes Unterbringungskonzept, das eine vorrangige Unterbringung in Wohnungen bei dezentraler Verteilung vorsieht. Dazu gehört ein kommunales „Umzugsmanagement“. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Verweildauer auf drei Monate zu garantieren, bei Familien mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Menschen auf sechs Wochen. Die bisherige Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen durch den Freistaat reicht nicht aus. Die Landespauschale muss bedarfsgerecht gestaltet werden. Neben einer angemessenen Unterkunft müssen wir eine grundlegende medizinische Versorgung der Asylsuchenden sicherstellen. DIE LINKE fordert zudem die Festschreibung von Standards für Clearingverfahren entsprechend Artikel 22 der EU-Aufnahmerichtlinie für die EAE.

Eine dezentrale Unterbringung ist immer vorzuziehen und Integrationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bildung und Weiterbildung haben auch bei schlechter Bleibeperspektive ihre Berechtigung. Diese Ziele wollen wir auch umsetzen. Die dezentrale Unterbringung wollen wir in Zusammenarbeit mit den Kommunen gewährleisten. Die Kommunen sind dabei selbstverständlich ausreichend zu unterstützen. Alle beteiligten Akteure sind natürlich entsprechend zu sensibilisieren, um besonders Schutzbedürftige bereits bei ihrer Ankunft zu identifizieren. Die besondere Schutzbedürftigkeit muss sich dabei auch in der konkreten Form der Unterstützung niederschlagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem sächsischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II der Staatsregierung wird auch der Bereich des Wohnens/Wohnumfeldes erörtert. Ziel ist es, dabei eine entsprechende Teilnahme am Wohnungsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, werden diverse Maßnahmen benannt, für deren Umsetzung wir uns weiterhin einsetzen werden.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadt- gebiet verteilt werden.

Auch beim Zugang zu Wohnraum verbietet das AGG Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion sowie sexuelle Identität. Die Unterstützung der Betroffenen durch Beratungs- und Anlaufstellen ist deshalb besonders wichtig. Antidiskriminierungsstellen unterstützen Ratsuchende niedrigschwellig und kostenfrei beim Verdacht der Wohnungsmarkt-Diskriminierung. Wir GRÜNE unterstützen daher den Ausbau eines flächendeckenden Beratungsstellennetzwerkes.

Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Sachsen stark gesunken. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist so hoch wie nie. Wir fordern daher – auch für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von ausreichend Sozialwohnungen vor allem in den sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz und in Mittelzentren. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine deutlich verbesserte und funktionierende Mietpreisbremse. Damit Geflüchtete überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung erweitern. Nach dem Beispiel Berlins können wir uns vorstellen, eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einzurichten.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Sicherheiten für die Vermieter. Eine dezentrale Unterbringung bedeutet für uns auch, dass grundsätzlich alle Teile der Städte genutzt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Keine Einordnung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer

Im Februar 2019 sollten vier weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingeordnet werden: Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien. Die Entscheidung hierzu wurde jedoch im Bundesrat verschoben. Als „sichere Herkunftsstaaten“ können Länder eingeordnet werden, in denen sicher erscheint, dass es dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylanträge aus diesen Ländern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt und Klage- sowie Ausreisefristen werden verkürzt. Menschen, die politische Verfolgung oder Diskriminierung in „sicheren Herkunftsländern“ als Asylgrund geltend machen wollen, müssen dafür Beweise vorlegen.

  1. Sind Sie der Meinung, dass Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen sind?
  2. Sehen Sie einen Bedarf weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einzuordnen?
  3. Wie stehen Sie grundsätzlich zu dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“, das zur Rechtfertigung eines beschleunigten Asylverfahrens, verkürzter Klage- und Ausreisefristen sowie zur Verweigerung des Arbeitsmarktzugangs benutzt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Frage der Einstufung als sichere Herkunftsländer ist vorrangig auf Bundesebene zu klären; die Einstufung der bisherigen Länder tragen wir mit. Hinsichtlich weiterer Länder ist dies zu prüfen. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ist .dafür ein wesentlicher Bestandteil.

Wir lehnen die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ab. Wir sprechen uns auch gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus, besonders weil in einer Vielzahl dokumentierte Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Wir lehnen das Konzept sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ grundsätzlich ab. Georgien, Tunesien und Marokko dürfen nicht als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden. Denn auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ droht verschiedenen Gruppen die Verfolgung. Nach dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ trügen die Geflüchteten die Beweislast, wobei eine Beweisführung oft unmöglich bleibt. Die damit einhergehende Verlust von wesentlichen Rechten lehnen wir ebenso ab.

Zu 1. und 2.

Nein.

Zu 3.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ist ein Abwehrkonzept, das die Einzelfallprüfung von Schutzgesuchen weitgehend obsolet machen und pauschal-ablehnende ausländerrechtliche Entscheidungsvorgänge ermöglichen soll. Die rechtliche Einstufung bestimmter Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ ruft die begründete Besorgnis hervor, dass eine unvoreingenommene Prüfung von Einzelschicksalen geflüchteter Menschen erheblich eingeschränkt und das Recht von Geflüchteten auf humanitären Schutz und die uneingeschränkte Gewährung des Grundrechts auf Asyl weiter ausgehöhlt werden. DIE LINKE stellt sich konsequent und seit der Einführung des Konstrukts 1992/93 gegen den Versuch, Einwanderung durch die pauschale Qualifikation von Ländern als „sichere Herkunftsländer“ zu begrenzen, und gegen eine dadurch hervorgerufene Erhöhung der Anforderungen an den Nachweis von Asylgründen durch Betroffene.

Ja. Die Einordnung als sichere Herkunftsstaaten steht einem fairen Asylverfahren nicht im Weg. Jeder, der individuell verfolgt wird, wird weiterhin unseren Schutz erhalten. Die Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht nur schnellere Verfahren. Sichere Herkunftsstaaten sind zudem bisher auch nur Länder, bei denen eine Anerkennungsquote von Asylbewerbern bei unter 5 Prozent liegt. Ja. Beispielsweise Indien oder Moldau.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Seit Oktober 2017 beteiligt sich Sachsen an Abschiebungen nach Afghanistan; seit Sommer 2018 werden über die Kategorien „Gefährder*innen“, Straffällige, „Identitätstäuscher*innen“ hinaus auch weitere Menschen abgeschoben. Bis einschließlich der Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 19. März wurden laut Zahlen des Sächsischen Flüchtlingsrats 13 Menschen aus Sachsen in das Kriegsgebiet abgeschoben, neun von ihnen fielen in keine der drei genannten Kategorien. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 30. August 2018 neue Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) veröffentlicht. Eine wesentliche inhaltliche Neuerung weist der Abschnitt auf, in dem es um die mögliche Verfügbarkeit einer „internen Flucht- oder Neuansiedlungsalternative“ geht (internal flight or relocation alternative, IFA/IRA). Kabul mit seinem Zielflughafen für Abschiebungen aus Deutschland wird laut UNHCR explizit nicht als inländische Fluchtalternative geführt.

  1. Finden Sie, dass ein Mensch in Kriegsgebiete wie Afghanistan zurückgeschickt werden darf, in denen sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist?
  2. Werden Sie sich weiterhin an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen und wenn ja, welche Gruppen sollen davon betroffen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen und solange dies auch für Afghanistan zutrifft, tragen wir Abschiebungen mit.

Die Beschlusslage der SPD Sachsen ist, dass sie alles daran setzt, dass Asylsuchende nach Afghanistan nicht angeschoben werden, mit der Ausnahme von Gefährder*innen.

Seit langem fordern wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan und in andere Krisenländer wie Irak oder Syrien. Berichte wie die vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bestätigen, dass die Situation in Ländern wie Afghanistan nicht sicher ist. Ungeachtet dessen werden aus Sachsen vor allem alleinstehende Männer nach Afghanistan abgeschoben. Das lehnen wir ab, vor allem, wenn diese sich in einem Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis befinden. Statt die Zahl an Abschiebungen um jeden Preis zu erhöhen, muss die zukünftige Staatsregierung für die bessere Integration und Teilhabe dieser Menschen sorgen.

Nein, DIE LINKE hält die Abschiebepolitik nach Afghanistan für ein düsteres politisches Kalkül. Seit dem deutsch-afghanischen Rückkehrabkommen von Oktober 2016 zur Ermöglichung einer aggressiven Abschiebekampagne gehören Abschiebungen nach Afghanistan zu den umstrittensten Themen der deutschen Asylpolitik, in der die reelle Sicherheitslage Afghanistans kaum eine Rolle spielt. Sachsen weigert sich, die Möglichkeit eines formalen Abschiebestopps nach § 60a AufenthG oder aber der Nicht-Meldung von Abzuschiebenden in Anspruch zu nehmen. Im Landtag wurden Anträge auf Abschiebestopp (§ 60a AufenthG) nach Afghanistan behandelt, welche von der Linksfraktion eingebracht und unterstützt wurden (Drs 6/547; 6/8768). DIE LINKE in Sachsen hat bisher nicht nur Abschiebungen nach Afghanistan, sondern jegliche Abschiebungen konsequent abgelehnt und wird das auch künftig tun. Menschen, die hierher kommen, tun dies aus Gründen. Diese wollen wir nicht bewerten, sondern jedem und jeder die Möglichkeit geben, hier gleichberechtigt und selbstbestimmt zu leben.

Die genaue Einschätzung eines Landes nehmen wir nicht vor, sondern vertrauen grundsätzlich auf die Lageeinschätzung der Bundesregierung. Danach sind Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin grundsätzlich möglich. Dennoch sehen wir die konkreten Besonderheiten in Afghanistan. So haben sich beispielsweise auch die Rahmenbedingungen für das zivile Engagement der Bundesregierung in Afghanistan seit dem Ende der ISAF-Mission 2014 deutlich verschlechtert (Anfrage FDP-Fraktion, Drucksache 19/8031).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aussetzung aller Dublin Abschiebungen

Im Rahmen von Dublin-Überstellungen kommt es regelmäßig zu Familientrennungen. Weiterhin werden auch besonders schutzbedürftige Personen (Familien, Menschen mit Behinderung) in EU- Staaten mit zweifelhaften Asylverfahren überstellt (z.B. Familien mit Kleinkindern nach Italien). Für die Organisation dieser Abschiebungen sind die Länder zuständig. Ob sie erfolgen, hängt davon ab, ob die Ausländerbehörden vor Ort tätig werden oder die Überstellungsfrist verstreichen lassen.

  1. Wie stehen Sie zu Abschiebungen im Rahmen der Dublin-III-VO?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zentrale Ausländerbehörde bei der Zuständigkeit eines anderen Unterzeichnerstaats für das Asylverfahren die Überstellungsfrist verstreichen lässt? Wie wollen Sie dies bei Unterzeichnerstaaten sicherstellen, deren Unterbringungsbedingungen immer wieder als ungenügend kritisiert werden, wie Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Die Dublin-III-VO ist in ein wichtiger Bestandteil der europäischen Asylpolitik und sollte beibehalten werden.

Zu 2.: Dies wird abgelehnt.

Zu 3.: Es gelten für uns die europäischen Rechtsvorgaben

Das Dublin-III-System muss dringend überarbeitet werden. Entscheidungen verschiedener deutscher Gerichte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass auch Abschiebungen in andere EU-Länder nicht gemacht werden können, weil dort keine anständige Versorgung gesichert ist. Auch wenn es bisher nicht auf europäischer Ebene gelungen ist, müssen wir endlich zu einer vernünftigen Verteilung auf die Mitgliedsstaaten der EU kommen. Dublin III ist ein unfaires System für die Länder an den Grenzen der EU. Die Zustände, etwa im griechischen Flüchtlingslager „Moria“ sind unhaltbar.

Wir lehnen Abschiebungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“ (innerhalb Europas) ab, da wir das System für dringend reformbedürftig halten. Es braucht ein faires System für Schutzsuchende bei dem anhand eines festen Schlüssels und der Wünsche der Geflüchteten verteilt wird. Dabei sind auch Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse entscheidend. Insbesondere in Länder in denen menschenunwürdige Behandlung, Obdachlosigkeit oder Haft droht, wie etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn, darf nicht abgeschoben werden. Das gilt umso mehr bei besonders schutzbedürftigen Menschen wie Schwangeren, Familien mit (Klein-)kindern und psychisch Kranken. Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit und Information von Ausländerbehörden und Zentraler Ausländerbehörde über mögliche Abschiebehindernisse sowie ausreichend Zeit Rechtsschutz zu suchen. Das Kindeswohl ist bei Abschiebungen immer vorrangig zu berücksichtigen und Familien dürfen nicht getrennt werden.

DIE LINKE fordert eine grundlegende Änderung der Dublin-Verordnung. Die Übereinkunft bürdet die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten einseitig den überforderten EU-Mitgliedstaaten mit relevanten EU-Außengrenzen auf und ignoriert die berechtigten Wünsche der Schutzsuchenden. Die Alternative zum gescheiterten Dublin-System ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge. So könnten Familienbande und vorhandene Sprachkenntnisse positiv genutzt werden, statt die Menschen gegen ihren Willen von einem Land ins andere zu schicken. Das Dublin-III-Abkommen ist ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einem humanen Umgang mit Flucht und Migration in der EU. Vor allem Deutschland behindert eine Lösung für die Verteilung von Geflüchteten und einen fairen finanziellen Ausgleich. Das Verstreichenlassen der Überstellungsfrist ist durchaus Praxis in anderen Bundesländern. DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, dieser Praxis zu folgen. Eine wachsende Zahl von Verwaltungsgerichten stoppt die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Italien, Griechenland und Ungarn mit der Begründung, dass die dortige Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden systemische Mängel aufweist. Diese Spruchpraxis muss auch Gerichten in Sachsen vermittelt werden. Für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen, die einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten müssen, fordert DIE LINKE besondere Clearingstellen, die sicherstellen, dass alle notwendige Vorsorge für den Schutz der betreffenden Menschen erfolgt.

Wir stehen grundsätzlich zum Inhalt der Dublin-III-VO. Dazu gehören auch Abschiebungen. Dennoch wollen wir verhindern, dass es zu Familientrennungen kommt. Wir wollen auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass es eine gemeinsame Asylpolitik gibt, bei der auch Mindest-Standards für die Unterbringung innerhalb der EU angehoben werden müssen. Weitere Informationen zu unserer Position im Bereich Asyl finden Sie hier:
https://www.fdp.de/thema/asylpolitik.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebebeobachtung an sächsischen Flughäfen einrichten

Laut Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. In Deutschland sind die Bundesländer für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen verantwortlich, dementsprechend sind sie dazu verpflichtet, die EU-Rückführungsrichtlinie umzusetzen. Die sächsischen Flughäfen verfügen über keine Abschiebebeobachtung. Abschiebungsbeobachtungsstellen gibt es an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt a.M.

Werden Sie Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen und Abschiebebeobachtungsstellen an den Flughäfen in Dresden und Leipzig einrichten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir halten diese Stellen für sinnvoll und werden uns für ihre Einrichtung einsetzen.

Da Abschiebungen in hohem Maß in die Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifen, befürworten wir eine Abschiebebeobachtung an Sächsischen Flughäfen. Diese würden eine wichtige Vermittlerrolle einnehmen und könnte bei Verstößen, wie beispielsweise Familientrennung, keine vorrangige Berücksichtigung von Kindeswohl oder keine ausreichende ärztliche Begleitung berichten.

DIE LINKE Sachsen setzt sich für eine Abschiebebeobachtung an den Flughäfen in Dresden und Leipzig ein. Die EU-Rückführungsrichtlinie (Art. 8, Abs. 6) ist in dieser Frage verpflichtend und verlangt „ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ einzurichten. Der aus dem Richtliniencharakter folgende Gestaltungsspielraum fordert geradezu dazu heraus, die Sächsische Staatsregierung zur Transparenz zu zwingen und zu kontrollieren, wie sie den ein solches „wirksames System“ gestaltet. Der Linksfraktion war und ist hier u.a. wichtig, die ärztliche Begleitung bei Abschiebungen und Abschiebebeobachtung (Drs 6/11176, Drs 6/11478, Drs 6/16342) einzufordern. Abschiebebeobachtung muss aus unserer Sicht von einer unabhängigen Stelle erfolgen, aber staatlich finanziert werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Abschiebungen möglichst fair, rechtssicher und ohne Komplikationen durchgeführt werden können. Ob es dazu Abschiebebeobachtungsstellen bedarf, werden wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Menschen das Recht, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und die Folgen so gravierend sind, dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das Asylrecht ist dabei allerdings Bundesrecht. Auf Landesebene wollen wir aber besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten unterstützen. In diesem Kontext haben wir im Aktionsplan Vielfalt bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Verfolgung aufgrund geschlechtlicher Wahrnehmung oder geschlechtlicher Ausdrucks als Asylgrund anerkannt wird. Dies gilt auch für die besondere Schutzbedürftigkeit von trans*Menschen. Auf Landesebene fordern wir besondere Schutzkonzepte, etwa bei der Unterbringung und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Deren Strukturen müssen ausgebaut und auch in ländliche Regionen ausgeweitet werden. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen gerade in ländlichen Regionen und fehlender Unterstützungsstrukturen sollte ein Wohnortwechsel und Unterbringung in den Städten für queere Geflüchtete ermöglicht werden.

Zu 1. und 2.

Ja.

Zu 3.

DIE LINKE. fordert für geflüchtete trans* Menschen ein Bleiberecht. Sie fliehen häufig wegen gesellschaftlicher und/oder staatlicher Diskriminierung und sind oft Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI* Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist sexuellen Minderheiten Asyl zu gewähren, wenn sie in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht werden. In unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme haben wir „Personen, die wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität Verfolgung ausgesetzt waren“ ergänzend zu den Normierungen der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Personen definiert. Im Gesetz haben wir zudem einen verbindlichen Gewaltschutz festgeschrieben (§11).

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Sachsen wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Seitens des Freistaates werden heute bereits vielfältige Maßnahmen für den Klimaschutz in unterschiedlichen Bereichen gefördert und unterstützt. Diese werden wir fortführen. Neben den Maßnahmen des Freistaates und der Kommunen ist aber auch die Verantwortung eines jeden Einzelnen zu appellieren.

Die Bundesregierung hat alle Sektoren, die Klimagase emittieren, identifiziert und Ziele für die Reduktion in jedem Sektor in einem Klimaschutzplan 2050 festgelegt. Um diese Ziele umzusetzen, braucht Sachsen eine integrierte Klima- und Energiestrategie, die alle Bereiche einbezieht, die Treibhausgase erzeugen und gleichzeitig sozial- und wirtschaftspolitische Belange berücksichtigt. Deshalb werden wir konkrete und verbindliche Maßnahmen in einem sächsischen Klimaschutzgesetz festschreiben. Darüber hinaus gehört Klimaschutz für uns in die sächsische Verfassung. Klimaschutz umfasst viele Bereiche, in denen wir in Sachsen dringend handeln müssen. Beispielhaft seinen von unseren Plänen erwähnt: Ausbau Erneuerbare Energien, Energiespeicher auf ein neues Niveau heben, energieeffiziente Mobilität fördern und CO2- neutrale Energiepolitik.

Weil der europäische Emissionshandel nicht gut funktioniert, wollen wir wirkungsvollen Klimaschutz mit zusätzlichen Maßnahmen erreichen. Auf Landesebene wollen wir die Emissionen schrittweise reduzieren: 1. Ein Sächsisches Klimaschutzgesetz mit dem Ziel der kompletten Treibhausgas-Neutralität bis 2050. Mit einem solchen Gesetz können Ziele für Emissionssenkungen für Sektoren festgelegt werden, die dann konkret bei der Landesplanung und Raumordnung berücksichtigt werden müssen. Damit können zum Beispiel neue Braunkohle-Tagebaue verhindert und Mindestwirkungsgrade für neue und bestehende Kraftwerke eingeführt werden. 2. Gelder aus dem Straßenbau wollen wir in den öffentlichen Verkehrssektor und in den Rad- und Fußverkehr umschichten und einen Sachsentakt für den ÖPNV nach Schweizer Vorbild. 3. Den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, sodass bis 2030 der Strombedarf aus Wind und Sonne gedeckt wird. Wir wollen für den Windausbau die gesamte Landesfläche betrachten und ein Gesamtkonzept erarbeiten. Wir wollen 1 bis 2 Prozent der Landesfläche für insgesamt 1500-3000 Windenergieanlagen ausweisen. 4. Energiesparmaßnahmen und Erneuerbare Wärme in Mietwohnungen wollen wir durch ein Investitionsprogramm unterstützen.

Im Bereich des Klimaschutzes begrüßen wir einen schnellen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und möchten den Ausbau erneuerbarer Energieträger in Sachsen zur Strom- und Wärmeerzeugung massiv fördern. Hierfür setzen wir auf Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Erdwärme, um den Energieträger Kohle abzulösen. Ziel ist es, dass der sächsische Bruttostromverbrauch vollständig aus diesen Energieträgern gedeckt werden kann. Dabei setzen wir auch auf Speichertechnologien ebenso wie Netzausbau-, Energieeffizienz- und Einsparinitiativen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Klimaschutzstrategie betrifft den Verkehrssektor, in dem wir Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Verkehr massiv ausbauen möchten, um den Anteil des klimaschädlichen Autoverkehrs zu reduzieren. Außerdem muss auch die Agrarpolitik künftig stärker eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften und fairen globalen Handelsbeziehungen leisten.

Heute werden den Menschen die Ziele der Energiepolitik mit immer neuen Vorschriften, Subventionen und Zwangsabgaben aufgezwungen. Wir wollen marktwirtschaftliche Anreize und keine Verzichts- und Verbotsideologie mit staatlicher Gängelung. Sächsische Alleingänge beim Klimaschutz lehnen wir ab. Zudem sind gemeinsame europäische Klimaziele und ein System des Europäischen Emissionszertifikatehandels (ETS) festgelegt. Zu diesen stehen
wir ohne Abstriche.

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