Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

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Die Wahrnehmung von Rollenbildern und Veränderungen derselben finden zuallererst in der Gesellschaft statt und werden dort auch gelebt. Dies werden wir begleiten.

Einerseits durch Vorbildwirkung, andererseits durch konkretes politisches Handeln.

Jedes Kind, jede*r Jugendliche und jede*r Erwachsene sollte in die Lage versetzt werden, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, auch wenn dies eine Abkehr von herkömmlichen, wenn auch positiven Rollenzuschreibungen bedeutet. Die Betonierung der herkömmlichen überholten Rollenbilder verbaut vor allem individuelle Chancen und verhindert eine gleichberechtigte Auseinandersetzung mit dem anderen Geschlecht. Auch durch unbewusst vermittelte Geschlechterstereotype können schon Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in ihrem Verhalten und letztlich in ihrer Berufswahl beschränkt werden. Dessen muss sich die Gesellschaft bewusst werden. Wir wollen eine Gesellschaft, in der jeder Mensch innerhalb der rechtlichen Grenzen alles tun und wissen, aber auch ablehnen und unterlassen kann, was er möchte, unabhängig vom Geschlecht und ohne dadurch Nachteile zu erfahren. Dabei kommt dem Bildungsbereich, angefangen bei der Kita eine große Verantwortung zu. Rollenstereotype müssen konsequent abgebaut werden durch die Verwendung entsprechend geeigneter Materialien. Aktionen wie der jährliche Girls‘ und Boys‘ Day sind sehr gut geeignet, Offenheit und Selbstbewusstsein bei der Berufswahl zu stärken, indem Mädchen männlich geprägte Berufe, aber auch Jungen an klassische weibliche Tätigkeiten herangeführt werden. Aber auch außerschulische Angebote zur Sensibilisierung für Geschlechterstereotype und Vermittlung alternativer Lebensformen müssen konsequent gefördert werden. Deswegen ist eine bedarfsgerechte Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften „Mädchen und junge Frauen in Sachsen“ sowie „Jungen- und Männerarbeit Sachsen“ unerlässlich für den Abbau veralteter und die Verbreitung moderner Rollenbilder.

Tradierte Rollenklischees „typischer“ Eigenschaften von Frauen und Männern lehnen wir ab. Wir stehen für ein Menschenbild, in dem jeder Mensch unabhängig vom Geschlecht Stärken entwickeln und ausprägen kann. Pauschale Zuschreibungen aufgrund bestimmter Merkmale behindern den klaren Blick und haben im Wesentlichen die Funktion, bestehende (Geschlechter-)Verhältnisse zu verfestigen und Veränderungen zu verhindern. Voraussetzung für eine gleichberechtigte Gesellschaft ist es, alltägliche sexistische Diskriminierungen, Erwartungshaltungen, Zuschreibungen, genormte Bilder und Vorbilder zurück zu drängen. Wir werden in Bildung, Werbung, Berufsalltag und im öffentlichen Raum mit traditionellen Rollenbildern konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammensein maßgeblich beeinflussen. Die einschränkende Dominanz dieser Rollenbilder muss aufgebrochen werden, durch die Vermittlung moderner Rollenbilder in Bildung und Erziehung und der Abschaffung sexistischer Werbung. Um bestehende Rollenbilder aufzubrechen, brauchen wir positive Beispiele von Personen in für ihr Geschlecht „nicht-typischen“ Berufen, Positionen, Handlungen, wir brauchen vielfältige Darstellungen, die entsprechende Offenheit ohne Vorfestlegungen zeigen.

Wir setzen uns für einen Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen ab dem Kindesalter ein. Alle Beteiligten sind entsprechend dafür zu sensibilisieren. Moderne Rollenbilder sollen als Vorbildwirkung überall in der Gesellschaft zu finden sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. 

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern? 
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
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Die Situation Alleinerziehender ist uns bewusst und ihr wurde aktuell u.a. im Rahmen der Sozialberichterstattung umfassend Raum gewidmet. Wir streben eine Verbesserung der Situation Alleinerziehender an. Dafür gilt es, Ursachen stärker in den Fokus zu nehmen und präventive Angebote sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen.  Einen weiteren Blickpunkt legen wir auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinsichtlich des Wohnraums sind aktuell keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, da Maßnahmen bspw. der Städtebauförderung allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

Alleinerziehende Mütter und Väter tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Ihnen wollen wir daher verstärkt unter die Arme greifen. Dies ist insofern wichtig, weil mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Als eine Ursache kann hierfür angeführt werden, dass die Betreuungszeiten von Kita und Schule oft nicht zu den vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsangeboten passen. Wir werden deshalb alleinerziehende Eltern in besonderem Maße unterstützen. Neben mehr Betreuungsangeboten zu Tagesrandzeiten wollen wir Alleinerziehenden auch bei der Schulwahl mehr Möglichkeiten einräumen, damit sie Schulen mit geeigneten Betreuungszeiten wählen können. Bildung und Betreuung muss insbesondere für Alleinerziehende, die die alleinige finanzielle Last der Familie zu schultern haben, kostenfrei sein. Ein wichtiges Vorhaben ist daher auch die Einführung eines kostenfreien Schülertickets. Wir wollen sachsenweit Angebote etablieren, die die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden bei Schulabschluss, Ausbildung, Studium und Rückkehr in den Beruf berücksichtigen. Dafür bedarf es eines Programms zur Förderung der beruflichen Qualifikation Alleinerziehender. Zudem wollen wir das Landeserziehungsgeld abschaffen und die freigewordenen Ressourcen gezielt nutzen. Dieses bindet jährlich 18 Millionen Euro, die mit der Gießkanne an alle Eltern ausgezahlt werden, die ihr Kind im zweiten und/oder dritten Lebensjahr zuhause betreuen. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden oder alleinerziehend sind. Gerade für alleinerziehende Eltern ist der Wiedereinstieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unterstützung möchten wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Qualifizierung und Ausbildung fördern. Wir werden mehr Sozialwohnungen bauen, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot ermöglichen und ein Sofortprogramm gegen hohe Mieten auflegen sowie gemeinnütziges Wohnen besonders unterstützen, Durchsetzungsverfahren bei bebaubaren Grundstücken ermöglichen, Baukosten senken und Wohnformen mit geringeren Kosten fördern.

Alleinerziehende sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Familienform macht aktuell ein Viertel aller Familien in Sachsen aus. Um ein Bild über die Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen zu bekommen, haben wir 2016 eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Antworten auf unsere rund 150 Fragen zeigen Handlungsbedarf auf Bundes- und Landesebene auf. Familien stärken heißt für uns GRÜNE auch Alleinerziehende stärken, indem getrennt lebende Eltern bei der gemeinsamen Erziehung unterstützt werden, Jobcenter ihre Maßnahmen an die Lebenssituation Alleinerziehender anpassen und die landespolitische Interessenvertretung für Alleinerziehende gestärkt wird. Zur Koordination wollen wir ein Kompetenzzentrum zu Hilfen für Alleinerziehende einrichten. Auch beim sozialen Wohnungsbau haben wir die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien im Blick.

Die alleinige Verantwortung für Kinder zu tragen bedeutet eine große Herausforderung und auch Belastung. Nicht nur sind Alleinerziehende zeitlich sehr stark gefordert, da die Betreuung der Kinder nicht aufgeteilt werden kann – auch alle Entscheidungen müssen allein getroffen werden. Diese große Leistung wird jedoch nicht mit Respekt und Anerkennung honoriert, sondern mit einem hohen Armutsrisiko sowie einer strukturellen Benachteiligung im Steuer- und Familienrecht. Seit Jahren weisen wir als LINKE darauf hin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen – darunter Alleinerziehende –aufgrund struktureller Benachteiligung ein massives Armutsrisiko tragen. Die Novellierung des Unterhaltsgesetzes hat keine Verbesserung in Sachen Armutsbekämpfung bewirkt, werden doch die verschiedenen Sozialleistungen gegeneinander aufgerechnet. Wir brauchen eine Reform des Steuer- und Familienrechts, die bestehende Benachteiligung Alleinerziehender ist für uns inakzeptabel. Familienleistungen müssen die Situation Alleinerziehender berücksichtigen. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass Familienangebote und -leistungen speziell auf den Bedarf von Alleinerziehenden ausgerichtet werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Ein erster Ansatzpunkt sind dabei flexible KITA-Öffnungszeiten, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen. Wir machen uns daher dafür stark, dass Arbeitgeber häufiger flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten. Der Freistaat Sachsen muss dabei auch seine Vorbildrolle wahrnehmen. Bezahlbarer Wohnraum ist für alle Bevölkerungsteile ein wichtiges Thema. Bezahlbaren Wohnraum gibt es dabei nur, wenn in einer Region ausreichend Wohnungen vorhanden sind und die Vermieter im Wettbewerb stehen. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind daher zu verbessern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

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Im Rahmen einer geplanten Evaluierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen werden wir das Anliegen mit prüfen. Dabei gilt es u.a. zu klären, inwieweit im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit eine frühere Kontaktaufnahme mit den Frauen und Erfassung individueller Fähigkeiten möglich ist.

Wir wollen die von uns auf- und ausgebauten Förderungen in diesen Bereichen durch die beiden Förderrichtlinien Integrative Maßnahmen und Chancengleichheit beibehalten und nach dem Bedarf ausbauen. Im Übrigen haben wir extra für die Arbeit mit Frauen mit Migrationshintergrund einen eigenen Posten im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Hier liegen besonders Projekte, die die Schnittstelle zwischen Integration und Gleichstellung abdecken.

Wir wollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Frauen mit Migrationshintergund fördern, die deren besondere Bedürfnisse mitdenken. Dabei sollte neben Beratungsangeboten zu Ausbildung, Familienunterstützung, sozialen Leistungen ebenso im Vordergrund stehen wie Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Empowerment. Institutionen, wie Jobcenter oder Gesundheitsämter müssen für deren Lebenslage sensibilisiert werden. Bei der Förderung von alleinerziehenden Frauen und der Errichtung eines Kompetenzzentrum werden wir die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen besonders berücksichtigen.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der
Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden. Gegen Diskriminierungen werden wir
konsequent vorgehen. Desweiteren verweisen wir auf unsere Antworten im Bereich der Mehrfachdiskriminierungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Wir wollen diese Themen in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt aufgreifen und mit den entsprechenden Akteuren aus der Pflege weiterentwickeln. Dazu gehört etwa die Aufnahme des Themas in die Ausbildung. Der Aktionsplan ist auch die beste Plattform, um möglichst breit und nicht nur punktuell wirken zu können.

Wir setzen uns für eine moderne Pflege ein, die der Vielfalt der zu Pflegenden Rechnung trägt. Die Reform der Pflegeberufe tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausarbeitung der Rahmenlehrpläne zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes obliegt den Bundesländern und erfolgt derzeit auch in Sachsen. Im Sinne einer Pflege, die sich an den jeweiligen Bedürfniskonstellationen orientiert, muss dabei die Vermittlung kultur- und diversitätssensibler Aspekte in der Ausbildung selbstverständlich sein. Dabei ist es wichtig, dass bereits in der Ausbildung Kenntnisse über Lebensrealitäten von LSBTIQ* Menschen vermittelt und dafür sensibilisiert wird, um Diskriminierung oder Zwangsouting zu verhindern. Wir fordern, dasss der Landesaktionsplan (LAP) im Bereich fortgeschrieben wird unter Einbindung von Expert*innen aus der Community.

Gewalt in der Pflege ist ein Tabu-Thema mit einem großen Dunkelfeld. Es ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmen eine Sensibilisierung für die besonderen Belange von LSBTTIQ-Menschen besteht. Selbstverständlich kann dies so nicht hingenommen werden. Deshalb begrüßen wir, dass das Thema Gewalt im Abschnitt 2.3.2 des Berichtes der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ berücksichtigt wurde. Als Gewalt begünstigende Umstände sind sicher die überdurchschnittlichen Belastungen Pflegender zu sehen. Deshalb setzen wir uns besonders für deren Entlastung ein. Wir unterstützen die im Bericht dargelegten Handlungsoptionen, wie Entwicklung von verbindlichen Handlungsabläufen bei Aggression und Gewalt, Präventions- und Deeskalationsstrategien, Fallberatungen, Supervision, klare Qualitätsstandards und Meldepflichten sowie intensive Auseinandersetzung mit als gewaltfördernd identifizierten Ursachen für aggressive Übergriffe. Außerdem ist es wichtig, in Sachsen Präventionsprojekte zu etablieren und bekannt zu machen, wie es sie anderswo bereits gibt. Dabei sollte es unbedingt eine wissenschaftliche Begleitforschung geben, um ein umfassendes Konzept zu entwickeln, in dem auch die besonderen Belange aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale berücksichtigt werden. Es wäre zudem sinnvoll, dass sich Protagonist*innen des „Landesaktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ mit Akteur*innen der Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung Präventionsgesetz (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung) über Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention verständigen. Unser Einsatz für eine auskömmliche Finanzierung von LSBTTIQ-Projekten ist davon unberührt.

Wir wollen alle Beteiligten im Bereich der Ausbildung bzw. von Weiterbildungen stärker sensibilisieren. Prävention ist auch hier der beste Weg, Gewalt bzw. Diskriminierungen vorzubeugen. Innerhalb der Pflege ist dabei noch einmal ein besonderer Fokus auf die Altenpflege zu legen: Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.
Ziel der Altenpflege ist nach unserem Verständnis die Förderung der älteren Menschen bezüglich ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl den Freistaat Sachsen mit seinen Ministerien und Behörden als auch die Kommunen und kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Sachsen vorantreiben?

Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen? Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?

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In dieser Legislaturperiode wurden in nicht unerheblichem Umfang Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Der erstellte Aktionsplan liefert eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung und wir werden diese entsprechend begleiten. Dazu gehört für uns auch die Beteiligung der Verbände.

Durch die SPD wurde in Sachsen der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet. Dessen Maßnahmen wurden bisher leider noch nicht konsequent umgesetzt. Das wollen wir mit Nachdruck befördern und den Plan mit den Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln.

Wir streben eine inklusive Gesellschaft an, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Dazu wollen wir Barrieren für Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen abbauen und Teilhaberechte ausbauen. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen. Das dafür notwendige heilpädagogische Personal für inklusive Kitas muss gewährleistet werden. Für inklusiv arbeitende Schulen müssen Ressourcen für die Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Elternberatung bereitgestellt werden. Wir wollen nach dem Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in Kommunen und im Freistaat stärken und sie in alle politischen Entscheidungen einbeziehen, die sie betreffen. Besonders wichtig ist uns, dass die Menschen, um die es geht, nämlich Menschen mit Behinderung umfassend und auf Augenhöhe in den Umsetzungsprozess zum Bundesteilhabegesetz einbezogen werden. Denn sie wissen am besten, was sie brauchen, sie haben Erfahrungen gemacht mit Ämtern und Leistungserbringern und wissen, was gut und was gar nicht funktioniert hat.

Ein Schwerpunkt werden die Bereiche Bildung und Ausbildung sein. Damit die Beschulung aller Kinder mit Behinderungen in allen Schulen möglich ist, müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sowohl die pädagogisch notwendige personelle als auch die sächliche Ausstattung den Anforderungen einer inklusiven Schule anzupassen. Hierfür werden wir einen verbindlichen Zeitplan entwickeln. Auch für die Berufsausbildung werden wir ein inklusives Ausbildungssystem etablieren. Dafür sind an den Berufsschulen die räumlichen und personellen Bedingungen zu schaffen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument der assistierten Ausbildung werden wir in Sachsen stärker bewerben und umsetzen. Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Besonders im ÖPNV, bei Verkehrsdienstleistungen, beim Wohnen, im Wohnumfeld sowie beim Zugang zu Verwaltung werden wir deren Herstellung unterstützen. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen wird auf Landesebene umgesetzt, indem der Austausch bei der Erarbeitung parlamentarischer Initiativen erfolgt. Außerdem wird im Rahmen von Haushaltsdebatten auf die Einstellung ausreichender finanzieller Mittel geachtet. Dies betrifft auch die Förderung der Arbeit der Verbände und der Projekte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist zu unterstützen, dass die Novellierung des Grundlagengesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft realisiert wird, damit dessen Geltungsbereich auch die Kommunen umfasst und Verbindlichkeiten für die Einrichtung kommunaler Beiräte sowie die Bestellung Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen geschaffen werden.

Die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir durch eine entsprechende Änderung der Einzelgesetze sowie einen Inklusionsplan vorantreiben. Betroffene sind dabei selbstverständlich einzubeziehen. Dabei ist u.a. auf eine ausreichende Zeit sowie nachhaltige Mitwirkungsmöglichkeiten zu achten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Neben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist umfassende Barrierefreiheit für alle ein zentrales Element der praktischen Durchsetzung des Wahlrechts. Dies betrifft sowohl den Zugang zu den Wahlräumen, die Verwendung von Hilfsmitteln als auch die Unterstützung durch Hilfspersonen bei der Stimmabgabe.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Barrierefreiheit der nächsten Landtagswahl und der Kommunalwahlen einschließlich der Wahlräume uneingeschränkt gewährleisten?

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Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung einer barrierefreien Wahl sind aktuell in der Vorbereitung und sollen zur kommenden Landtagswahl gelten. Hinsichtlich der Wahlräume gelten die entsprechenden Vorgaben der Wahlgesetze, welche deutlich machen, dass Wahlräume so ausgestaltet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Umsetzung der Vorgaben obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Die Kommunen sind als durchführende Behörden bei Wahlen in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten und einen barrierefreien Zugang sowie die Verwendung von Hilfsmitteln und notwendiger Unterstützung zu gewährleisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2019 einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht‘ in den Landtag eingebracht, mit dem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse beseitigt werden sollten und Wahlverfahren/Wahlmaterialien so ausgestaltet werden sollten, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Für seine Umsetzung werden wir auch weiterhin eintreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit bei Wahlen einschließlich der Wahlräume gehören in alle maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, wie Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz. Das unterstützen wir entweder durch eigene parlamentarische Initiativen oder ggf. durch die Unterstützung der Initiativen anderer Fraktionen. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, um barrierefreie Wahlräume auszuwählen Wahlunterlagen zu gestalten und die barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Bei Wahlen in Deutschland müssen Wähler mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und uneingeschränkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dies beginnt bereits beim Wahlrecht an sich. Beim erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen waren wir Mitantragsteller. Barrierefreiheit muss jedoch auch bei der Durchführung der Wahlen gewährleistet werden, d.h. Wahllokale sind entsprechend ausgestattet werden bzw. der Weg zu barrierefreien Wahllokalen entsprechend vereinfacht und ermöglicht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Von einer Beantwortung der Frage muss aufgrund der Unbestimmtheit abgesehen werden.

Zu 2. Die vorhandenen rechtlichen Regelungen erscheinen dabei ausreichend, um das Anliegen umzusetzen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen. Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Die Quote der Schulabgänger*innen ohne Abschluss liegt in Sachsen nach wie vor über dem bundesweiten Durchschnitt. Besonders betroffen sind Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Das macht deutlich, dass in puncto schulischer Integration und Bildungsgerechtigkeit erheblicher Nachholbedarf besteht, auch wenn im „Bildungsmusterland Sachsen“ gern anderes behauptet wird.

Wir GRÜNE setzen auf individuelle Förderung und beste Bildungschancen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo sie vor Ort gewollt sind. Wir setzen uns ein für inklusive Ganztagsschulen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden. Bildungseinrichtungen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wollen wir mit einem Bildungsbonus unterstützen, der zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel umfasst.

Um Bildungsbenachteiligungen von Schüler*innen mit Migrationshintergrund zu abzubauen, muss die schulische Integration dieser Kinder und Jugendlichen gezielter in den Blick genommen werden, insbesondere die Umsetzung der „Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten“ und der Umgang mit Zwei- und Mehrsprachigkeit.

Die jeweiligen bildungspolitischen Umstände und die konkrete Lebensrealität entscheiden über eine gute oder schlechte Bildung. Wir verweisen auch hier auf unser Integrationsgesetz, das die interkulturelle Öffnung und die besondere Förderung der Teilhabe von Migrant*innen in allen Bildungseinrichtungen umfasst. In den Kommunalen Integrationszentren sollen vor allem kommunale Bildungslandschaften und darin vor allem Bildungsübergänge gefördert werden. Das Modell der DaZ-Klassen unterstützen wir, gestärkt werden sollte der herkunftssprachliche Unterricht. Interkulturelle Kompetenz und Sprachbildung/Sprachförderung sollten verpflichtende Bestandteile jeder pädagogischen Ausbildung und jedes pädagogischen Studiums sein. Grundsätzlich setzen wir uns für eine Reform des sächsischen Bildungswesens ein. In der Gemeinschaftsschule könnten auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser gefördert werden. Der Freistaat verwehrt Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen den Zugang zu Bildung. Damit verstößt er gegen EU-Recht. Nach Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie muss Kindern und Jugendlichen mindestens drei Monate nach Asylantragstellung Bildungszugang gewährt werden. Deshalb leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Linksfraktion fordert (Drs 6/17341, Drs 6/10831, Drs 6/12937), den Bildungsanspruch für Kinder von Migrant*innen ernst zu nehmen und ihr Recht auf Bildung umzusetzen und nicht erst Beschlüsse auf EU-Ebene abzuwarten. Kita- und Schulbesuch sollen nach 30 Tagen, spätestens aber nach drei Monaten gewährleistet sein. Kinder von Geflüchteten sollen Zugang zu Regel-Kita und -Schulen haben. „Lager-Schule“ lehnen wir ab, denn Unterbringungseinrichtungen sind kein Lernumfeld und verhindern Teilhabe.

Die Erhöhung der Chancen aller Kinder und Jugendlicher ist für uns ein zentrales Anliegen. Bisher ist unser Schulsystem in Sachsen dahingehend nicht besonders durchlässig. Durch individuellere und modernere Bildung wollen wir mehr Aufstiegschancen schaffen. Weiterhin wollen wir die Berufsorientierung verbessern, die Oberschulen stärken und einen Plan entwickeln, wie mehr Schüler von Förderschulen zu einem Schulabschluss gelangen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorurteile gegenüber osteuropäischen Nachbarn abbauen

Sachsen grenzt an Polen und die Tschechische Republik. Diese räumliche Nähe hat in den Europäischen Regionen Neisse, Elbe / Labe, dem Erzgebirge und Egrensis zu vielen gemeinsamen Projekten geführt. Trotzdem sind vor allem Sachsen und die polnischen Grenzregionen nicht ausreichend miteinander vertraut. In den Jahren 2003-2010 erlebten Pol*innen dort viele Anfeindungen – auch durch politische Akteure. So wurde beispielsweise wenige Tage vor dem Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen im Jahr 2007 die Plakatkampagne „Polnische Invasion soll aufhören“ gestartet, parallel dazu wurden die Kontrollen der polnischen Bürger*innen auf deutscher Seite verschärft. Flugblätter mit der Aufforderung zum „Schließen von Fenstern und Türen“ wurden mit dem Hinweis verteilt, dass ab dem 21.12.2007 mit einer Invasion von Dieben aus Polen zu rechnen sei. Auch 12 Jahre nach diesen Ereignissen ist die Haltung der deutschen Gesellschaft und Behörden gegenüber polnischen Migrant*innen von Vorurteilen geprägt.

  1. Wie werden Sie das Potenzial der Nähe der Region Sachsen zu Polen und der Tschechischen Republik nutzen?
  2. Wie werden Sie dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und die Beziehungen zwischen den Menschen in der Grenzregion zu verbessern?
  3. Wie werden Sie EU-Bürger*innen in Sachsen vor gruppenbezogenen menschenfeindlichen Attacken und Kampagnen schützen?
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Zu 1.: Der Freistaat Sachsen profitiert heute bereits in nicht unerheblichem Maße von der Nähe der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Es ist unser Ziel, diese Beziehungen auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene weiter auszubauen und zu vertiefen.

Zu 2.: Nicht erst seit dem Beitritt der Länder zur Europäischen Union ist feststellbar, dass sich die Beziehungen auf menschlicher und gesellschaftlicher mit den Nachbarländern verbessert haben. Wir werden Ansätze zur Vertiefung der Beziehungen weiter stärken, so u.a. durch Förderung des Schüleraustausches oder der Zusammenarbeit vor Ort im Rahmen der Landesvertretungen.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir wollen die Europapolitik des Freistaates Sachsen weiter stärken und dabei insbesondere die Kooperation mit unseren Nachbarländern Tschechien und Polen vertiefen. Die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg pflegen wir intensiv durch zivilgesellschaftliche Bündnisse, kommunale Partnerschaften, Unternehmenskooperationen vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen und parlamentarische Kooperationen. Wir werden weiterhin die internationale Jugendarbeit unterstützen. Mit länderübergreifenden Einrichtungen und binationalen Bildungsgängen werden wir besonders in der Lausitz und im Erzgebirge das Zusammenwachsen der Regionen voranbringen. Die Weiterführung grenzüberschreitender Streifen soll die Sicherheit an den Grenzen stärken. Die Förderung der europapolitischen Bildungsarbeit und des Europagedankens an sächsischen Schulen und Volkshochschulen wollen wir unterstützen und dafür dauerhaft Mittel bereitstellen. Organisationen der politischen Bildung wie der Sächsischen Landeszentrale oder den Europe Direct Informationszentren soll dabei eine wichtige Rolle zukommen. In der Lausitz nutzen wir die Nähe zu Tschechien und Polen zur gemeinsamen Entwicklung einer europäischen Innovationsregion.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die vertrauensvolle, grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien verstärken sowie das Wissen über unsere direkten Nachbar*innen gegenseitig vertiefen und die gemeinsame Kulturgeschichte kennen und verstehen lernen. Gemeinsame Bildungsangebote und nachbarsprachlichen Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller drei Nachbarländer sehen wir als Basis für den Abbau von Vorurteilen. Wir möchten die Zusammenarbeit im Bereich Kinderbetreuung, Austausch der Lehrer*innen und Erzieher*innen, Ausweitung des Unterrichts in der Nachbarsprache, Verankerung grenzüberschreitender Fragen in die Lehrpläne, Studierenden- und Schüler*innenaustausche sowie Begegnungsprojekte über nationale Grenzen hinweg zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Bildungsbiografie aller EU-Bürger*innen machen. EU-Fördermittel möchten wir besonders für Projekte der Zusammenarbeit von Vereinen, Hochschulen, der Berufsausbildung und der Förderung eines grenzübergreifenden Arbeitsmarktes einsetzen. Zudem wollen wir Städtepartnerschaften ausbauen, um grenzübergreifend gemeinsam Probleme und Zukunftsaufgaben zu lösen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschie­den entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit.

Die Linksfraktion unterstützt viele Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit. So wurde Ende 2016 eine Transboundary Parliamentary Networking Conference in Zittau durchgeführt. Es waren parteipolitische Akteur*innen aus den Grenzregionen Niederschlesien, Nordböhmen sowie Sachsen geladen, um sich zu grenzüberschreitenden Problemfeldern auszutauschen. Somit war dies die erste Vernetzungskonferenz, bei der sich die Parteien Razem, Zieloni, Zmena, KSCM und DIE LINKE zu den grenzrelevanten Schwerpunktthemen Umwelt- und Verkehrspolitik sowie Sicherheits- und Gleichstellungspolitik verständigten. Die im Rahmen grenzüberschreitender Begegnungen entstehenden Netzwerke gilt es auszubauen. Die Linksfraktion wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung aller Migrant*innen, z. B. mit Anträgen wie „Rassismus ist eine Schande! Angriffe gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten und Muslime unterbinden, rechter Hetze entgegentreten, Gewalt nicht länger verharmlosen“ (Drs 6/2676). Diskriminierende und rassistische Akte gegen Menschen aus Polen und Tschechien, die sich in Sachsen besuchsweise aufhalten oder hier leben, erscheinen weniger als gruppenbezogene menschenfeindliche Attacken und Kampagnen, gegen die, wenn sie auftreten, DIE LINKE konsequent Stellung nimmt und einschreitet, sondern sind häufig eher subtiler Natur und äußern sich z.B. im respektlosen oder abwertenden Umgang im Alltag, sei es beim Einkaufen, beim Arzt oder in der Straßenbahn. DIE LINKE wendet sich gegen die hinter diesen Verhaltensweisen liegenden nationalistischen und rassistischen Einstellungen. Auch fordert DIE LINKE Maßnehmen gegen „racial profiling“ durch die Polizei, z. B. indem Ausbildungsinhalte interkultureller Kompetenz bei der Polizei (Drs 6/9002) verstetigt und verbessert werden.

Mit den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik liegt Sachsen im Herzen Europas. Diese privilegierte Lage wollen wir in allen Bereichen, d.h. von der Bildungspolitik über den Ausbau der Infrastruktur bis hin zur Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit nutzen. Diskriminierungen und Vorurteile wollen wir konsequent abbauen und insbesondere auch den interkulturellen Austausch fördern. Die besten Rezepte gegen gruppenbezogene menschenfeindliche Attacken bzw. Kampagnen sind eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts sowie eine Zivilgesellschaft mit Courage.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen sind Förderungen für die in den Fragen angesprochenen Forderungen möglich und diese werden als ausreichend angesehen.

Diese Integrationsarbeit läuft über die gleichen Ansätze wie die gesamte Integrationsarbeit. Dazu gehören insbesondere unsere Förderprogramme, wie das „Weltoffene Sachsen“, das wir in den vergangenen Jahren neu aufgelegt oder deutlich ausgebaut haben. Ein kostenfreier Besuch von Sprachkursen und Orientierungskurse ist bisher für EU-Bürger*innen nicht geplant. Im Zuge der Arbeitsvermittlung können bei entsprechenden Voraussetzungen hier über die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter entsprechende Angebote vermittelt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die von Schulen, Vereinen, Verbänden und freien Trägern geleistete europapolitische Bildungsarbeit stärken. Durch die Vermittlung der europäischen Grundwerte und das Wissen über die institutionelle Struktur und politischen Prozesse in der Europäischen Union erleichtern wir allen EU-Bürger*innen die Teilhabe an politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene und stärken das Miteinander vor Ort. Bei Europa-und Kommunalwahlen haben alle EU-Bürger*innen, die in Sachsen leben, die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen. Wir wollen für sie unter gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige ein Landtagswahlrecht einführen. Dazu soll sich Sachsen den Initiativen zur Öffnung des Grundgesetzes anschließen. Perspektivisch sollte die Unionsbürgerschaft zu einer europäischen Staatsbürgerschaft fortentwickelt werden, so dass Unionsbürger*innen in den Mitgliedstaaten, in denen sie leben, grundsätzlich die vollen bürgerlichen Rechte genießen. Bürger*innenbeteiligungsformate wollen wir besonders in grenznahen Regionen grenzübergreifend schaffen. Den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen vor Ort stärken wir durch gemeinsames Handeln. Kurse zum Spracherwerb und Kennenlernen von Recht und Werten müssen unabhängig vom Bleiberecht und Aufenthalt zugänglich sein. Das schließt Europäer*innen mit ein.

Der Zusammenhalt zwischen EU-Migrant*innen und den Bürger*innen wird wesentlich durch soziale Integration in Arbeit, Schule, politischer Beteiligung und anderen gesellschaftlichen Bereichen erreicht. DIE LINKE hat zu Fragen der Integration unablässig Initiativen auf den Weg gebracht. Hervorzuheben ist der Antrag  „Sächsische Initiative zur Stärkung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) in und durch die Regionen“ (Drs 6/17432), mit dem gemeinsame soziale Standards für alle Europäer*innen auch in Sachsen durchgesetzt werden sollen. Die „soziale Säule“ muss auch den besonderen Erfordernissen der Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt gerecht werden. Dazu gehört die Absicherung der Rahmenbedingungen, sodass die EU-Bürger*innen in Sachsen ihr Recht auf Weiterbildung und Teilnahme an Maßnahmen beruflicher Qualifizierung wahrnehmen können. Im Zuge der Unterstützung von Geflüchteten hat die LINKE ein größeres Angebot an kostenfreien Sprach- und Orientierungskursen gefordert, die auch EU-Migrant*innen einschließen. DIE LINKE will Mehrsprachigkeit anerkennen und fördern – bei Migrantinnen und Migranten einerseits, bei Ämtern und Behörden andererseits – sowie ergänzende Angebote zum Spracherwerb (Deutsch als Fremdsprache) in allen Schulen einrichten. Dabei dürfen nicht Nützlichkeitserwägungen im Vordergrund stehen. Daher brauchen wir ein Integrationskonzept, das durch Mitwirkung der Betroffenen entwickelt wird. Auch auf kommunaler Ebene brauchen wir entsprechende Konzepte und Einrichtungen, die eine wirkliche Integration ermöglichen und fördern (siehe SächsMigrTeilhG, Drs 6/13768). Dabei ist es nicht mit einem ausreichenden Angebot an Sprachkursen getan, sondern es bedarf einiger Rahmenbedingungen wie de Ausbaus von Kinderbetreuungsangeboten.

Den Zusammenhalt der EU Bürger wollen wir in sämtlichen Bereichen stärken, angefangen von einem starken Studenten- und Auszubildendenaustausch, über interkulturelle Projekte bis hin zu einer Verwaltung, in der sämtliche Leistungen auch in Englisch angeboten werden. Ein einfacher Zugang zu Sprach- und Orientierungskursen ist dabei ebenso wichtig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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