Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen und es ist nicht weiteres geplant.

Zu 2.: Dies ist bereits Gegenstand der Ausbildung.

Zu 3.: Bei der Staatskanzlei wird eine entsprechende Stelle im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes eingerichtet worden.

Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet.

Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, den Anteil von Polizist*innen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen. Hier gilt es in erster Linie, mögliche Anwärter*innen gezielt anzuwerben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel für die Fortbildung der Polizei im Bereich interkultureller Bildung, Prävention und Inklusion vom Landtag zur Verfügung gestellt wurden. Die Aus- und Fortbildung in Sachen interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung muss jedoch weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Dafür müssen die aktuellen Ausbildungsinhalte bei der Polizei evaluiert und ggf. angepasst werden. Zudem sollten auf Polizist*innen als Ansprechpartner*innen für von Diskriminierung besonders betroffene Gruppen spezialisiert werden. Zur Vermeidung von Racial Profiling fordern wir ein Quittungssystem für Betroffene von polizeilichen Kontrollen. Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat 2018 einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer unabhängigen Polizeikommission eingebracht, die unabhängig arbeitet und für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen zuständig ist. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.

In der Debatte über „Racial Profiling“ und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:

  • Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
  • Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden.
  • Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
  • Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
  • Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
  • Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Diversität in der Personalstruktur der sächsischen Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kritierien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.
Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Sachsen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Sachsen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Sachsen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Sachsen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Anliegen wird bereits in der Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Die Aufarbeitung der zugrunde liegenden Machtungleichheiten und deren Folgen muss noch in der gesamten sächsischen Gesellschaft geführt werden. Für uns sind das keine neuen Themen. Unser sozialdemokratischer Grundsatz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ besteht weiterhin. Wir handeln und setzen Politik gegen sexualisierte Gewalt um und werden das auch in Zukunft tun.

Im Zuge von #metoo wurden nicht nur Übergriffe in Form von sexistischen Sprüchen bis hin zu sexueller Gewalt bekannt. Es wurden auch die dahinter stehenden patriarchalen Machtstrukturen aufgedeckt. Über sexualisierte Übergriffe wird ernsthafter und umfassender gesprochen und diskutiert, die Zeiten des „Altherrenwitz“ sind hoffentlich bald vorbei. Dafür wollen wir GRÜNEN Missstände in Sachsen offenlegen, ansprechen und beseitigen. Nachfolgende Generationen sollen aus den Erfahrungen vieler Frauen* lernen und selbstbewusst Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt entgegentreten können. Für Opfer von Sexismus und Gewalt wollen wir ein landesweites Netz an sensibilisierten Ansprechstellen bereitstellen. Wir wollen Frauen- und Kinderschutz­einrichtungen sowie Interventionsstellen ausbauen und stärken. Diese Hilfsangebote müssen durch eine zentrale Stelle landesweit koordiniert werden. Bestandteil dieser Infrastruktur müssen auch Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen u.ä.) sein, in denen verfahrensunabhängige vertrauliche Beweissicherungen durchgeführt werden. Sexualisierte Übergriffe stellen oftmals Straftaten (Beleidigung, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung etc.) dar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Grundvoraussetzung hierfür sind sensibilisierte Ansprechpersonen für die Opfer bei der Polizei und in der Justiz. Unter allen Umständen muss eine erneute Traumatisierung während des Strafverfahrens vermieden werden. Verpflichtende Fortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen sowie Schwerpunktabteilungen in den Staatsanwaltschaften sind hier nur ein erster Schritt.

Die #metoo-Debatte hat der breiten Öffentlichkeit eindrücklich vor Augen geführt, wie weit verbreitet Sexismus, sexistische und sexualisierte Gewalt auch in der Bundesrepublik sind. Durch Studien, Befragungen, Erfahrungsberichte von Beratungsstellen ist das zwar seit Langem bekannt, doch fanden diese Erkenntnisse kaum ein großes Gehör in der Öffentlichkeit. Die Ursachen sind vielfältig. Entsprechend müssen auch in der Bekämpfung von Sexismus und sexualisierter Gewalt vielfältige Instrumente angewandt werden. Dabei geht es um den Abbau tradierter Rollenklischees, die Frauen als das „schwache“ und Männer als das „starke“ Geschlecht darstellen; die Ablehnung der Objektivierung von Frauen(-körpern) in sexistischer Werbung oder anderen Darstellungen; Widerstand gegen das Abtun von Sexismus, indem sexistische Äußerungen als „Herrenwitz“ oder gar Kompliment dargestellt werden; und insgesamt die Ablehnung patriarchaler Denkweisen und Verhaltensmuster.

Wir stehen für ein emanzipatorisches Geschlechterbild und werden auf allen Ebenen dafür kämpfen.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der
Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir sorgen dafür, dass es mehr Polizei in Sachsen gibt. Außerdem haben wir den Opferschutz deutlich ausgebaut. Den Plan gegen häusliche Gewalt setzen wir weiter um. Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Im öffentlichen Raum ist die beste Kriminalitätsprävention ein hohes Entdeckungsrisiko für die potentiellen Täter*innen. Das erfordert eine starke Präsenz von gut geschulten Polizeikräften. Weiterhin kann der öffentliche Raum durch kluge Stadtplanung und -gestaltung, z.B. Beleuchtungskonzepte, Fluchtwege u.ä., nicht nur für Frauen sicherer gemacht werden. Demgegenüber ist der Einsatz von Videoüberwachung nicht angezeigt, da er zur Verdrängung von Kriminalität in nicht überwachte Gebiete führt und nachweislich nicht zum Schutz von Frauen im öffentlichen Raum beiträgt. Der angstbesetzte öffentliche Raum kann positiv genutzt werden zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt. Landesweite Kampagnen können über Mythen zur Gewalt gegen Frauen (z.B. Verantwortlichkeit der Opfer durch Kleidung und Verhalten, Verschiebung der Übergriffs-Grenzen in Partnerschaften etc.) aufklären, das Selbstbewusstsein potentieller Opfer stärken und zur Anzeige ermutigen. Das strahlt dann auch in das Private. Hier werden weitaus mehr Frauen Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen als im öffentlichen Raum. Für sie braucht es ein flächendeckendes Netz an Frauen- und Kinderschutzhäusern und Interventionsstellen. Insbesondere müssen endlich auch im Erzgebirge und in Nordsachsen Schutzeinrichtungen eingerichtet werden.

Die Zahl der Betroffenen häuslicher Gewalt hat sich nicht unbedingt erhöht, vielmehr gibt es eine höhere Bereitschaft, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. Die Zahl der Betroffenen ist dennoch auf einem erschreckend hohen Niveau. Wir brauchen stabile und verlässliche Strukturen, um Betroffenen häuslicher Gewalt die notwendige Unterstützung zu geben. Dazu bedarf es des Ausbaus der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, es muss in jedem Landkreis mindestens eine Schutzeinrichtung geben. Der Personalschlüssel an hauptamtlich Beschäftigten in den Schutz- und Beratungseinrichtungen muss deutlich verbessert werden und es bedarf einer langfristigen und verlässlichen Finanzierung. Die Plätze müssen zudem barrierefrei ausgebaut werden und jeweils eigene Angebote für (mit)betroffene Kinder bereithalten. Darüber hinaus brauchen wir Beratungs- und Anlaufstellen, die Betroffene von Gewalt aufsuchen können, sowie die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von Vergewaltigungen. Wichtig ist vor allem auch ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit, eine Sensibilisierung der tangierten Berufsgruppen, darunter z.B. Justiz, Polizei, Schulen, Jugendämter und Familienberatungsstellen. Frauen müssen sich sicher sein können, dass die Menschen um sie herum einschreiten, wenn sie im öffentlichen Raum bedrängt und belästigt werden.

Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dennoch sind wir der Meinung, dass nicht die Anzahl
häuslicher Gewalt ansteigt, sondern glücklicherweise die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir zunächst eine Kultur etablieren, die es Opfern einfacher macht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Sachsen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es handelt sich um eine Bundesangelegenheit.

Zu 2.: Durch die Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird die Grundlage dafür geschaffen, entsprechenden Schutz zu bieten.

Zu 1.: Ja.
Zu 2.: Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Für uns GRÜNE steht außer Frage, dass dieser Vorbehalt zurückzuziehen ist. Geflüchtete und migrantische Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeugin in Strafverfahren aussagen, haben ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Zum Schutz der Frauen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzregelungen ist die Anzahl an Frauenhäusern flächendeckend in Sachsen zu erhöhen; Beratungsangebote müssen geschaffen werden und verlässliche, belastbare, auskömmliche Finanzstrukturen für alle Hilfsangebote bereitgestellt werden.

Ja, diese Einschränkung lehnen wir ab. Bei der Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt muss der Schutz der Betroffenen im Vordergrund stehen, Fragen des Aufenthaltsstatus sind zweitrangig. Daher stehen wir dafür ein, dass sämtliche Strukturen allen Betroffenen Frauen offen stehen.

Zur Aufhebung des Vorbehaltes gegen Artikel 59 haben wir bisher keine Beschlusslage. Artikel 59 I der Konvention verpflichtet die Staaten, zu gewährleisten, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene im Fall der Auflösung von Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten. Diese Verpflichtung ist im deutschen Recht
weitestgehend durch § 31 II AufenthG umgesetzt, der ein solches Recht zur Vermeidung einer besonderen Härte normiert. Wir sehen allerdings die Probleme in den Fällen, in denen der Titel grundsätzlich zeitlich begrenzt ist oder der gewalttätige Partner wegen anderer Delikte als häuslicher Gewalt ausgewiesen werden soll. Bezüglich der weiteren Maßnahmen verweisen wir auf die vorigen Antworten zu dem Thema. Wir werden alles dafür tun, jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für Trans*- und Inter* Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Anliegen sollte in den kommenden Beratungen zum Doppelhaushalt mit erörtert werden.

Wir werden den von uns begonnenen Prozess des Aufbaus von Beratungsstrukturen und Zufluchtsmöglichkeiten für die Antidiskriminierungsarbeit fortsetzen.

Ja, es braucht ausreichend finanzielle Mittel um bestehende Beratungsstrukturen für LSBTIQ* Menschen zu verstetigen und in ländlichen Regionen, z.B. als mobile Beratung flächendeckend auszubauen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefordert. Zudem sind Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen flächendeckend einzurichten, an die sie sich wenden können, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind.

Ja.

Ja. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebensentwurf, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dazu gehören selbstverständlich die notwendigen Ressourcen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Sachsen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir erhöhen die Sicherheit auf verschiedene Ebenen. Dazu gehört, dass wir wieder deutlich mehr Polizist*innen einstellen. Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Schließlich ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Hass entgegenzutreten und Menschenfeindlichkeit nicht zu tolerieren. Dieser nehmen wir uns als SPD auf allen Ebenen an. Solidarität ist ein fortwährender Grundsatz unseres Handelns.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschieden entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus.

Angesichts der Vielzahl beschämender Ereignisse in Sachsen, die einen deutlich fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Charakter tragen und trugen, hatten wir die Aufnahme eines sog. Antirassismus-Artikels in die Sächsische Verfassung ausformuliert, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können (Drs. 6/8130). Da dies als Handlungsaufforderung zu verstehen ist, wäre eine Ablehnung der Projektfinanzierung im Rahmen des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“ aufgrund fehlender Haushaltsmittel undenkbar gewesen. Wir stehen für einen konsequenten Kampf gegen menschenverachtende Ideologien, für ein weltoffenes und humanitäres Sachsen. Auch die verantwortliche Politik ist in der Pflicht, hier mit positivem Beispiel voranzugehen. Dies ist in den vergangenen Jahren unter der amtierenden Regierung nicht immer oder gar selten der Fall. Wir positionieren uns klar und deutlich gegen Rassismus und setzen uns für die gleichberechtigte soziale und politische Teilhabe von Migrant*innen ein. Insbesondere die Polizei muss als Exekutivorgan und Träger des staatlichen Gewaltmonopols sensibel für Diskriminierung und Hasskriminalität sein. Interkulturelle Öffnung, zu der auch die Erhöhung des Anteils von Migrant*innen im Polizeidienst gehört, ist insbesondere für diese Institution dringend erforderlich. Wir setzen uns zudem für eine unabhängige Beschwerdestelle ein, um Polizeihandeln kontrollierbar zu machen. Dies wäre auch ein wirksames Instrument gegen rassistische Polizeikontrollen (racial profiling).

Durch eine gute Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber jeglicher Gewalt, wird Sachsen generell sicherer. In Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund und EU-Bürger streben wir eine Respektgesellschaft Sachsen an, die für sämtliche Diskriminierungen sensibilisiert ist. Auch hier müssen wir es für betroffene Personen niedrigschwelliger gestalten, sich an die zuständigen Stellen für Unterstützung zu wenden.

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Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum Thema Hasskriminalität gegen LSBTIQ* hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Diese liegt unter anderem in einer allgemeinen Kultur des gegenseitigen Respekts. Dafür ist ein generelles Verständnis wichtig, wie wichtig jegliche Minderheiten für die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft sind. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Erkennen und Erfassen von rechter Gewalt

Die Erfassung rechter Straftaten setzt voraus, dass diese als solche erkannt und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden.

  1. Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, um sie stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zu sensibilisieren?
  2. Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb der Justiz für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zusätzlich sensibilisiert wird?
  3. Welche Konzepte verfolgen Sie, um einer rechten, rassistischen, antisemitischen Radikalisierung entgegenzuwirken sowie der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder dem Agieren rechtsterroristischer „Einzeltäter*innen“ vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. und 2.: Dies findet bereits statt.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Aus- und Weiterbildung politische Themen stärker Eingang finden. Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet. Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Zu 3.: Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Zu 1. und 2.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Jahren für eine bessere Ausbildung von Polizei und Justiz zum Thema Grund- und Menschenrechte ein. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für politisch motivierte Straftaten. Wir fordern die konsequente Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs, der seit 2017 vorsieht, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen einzubeziehen ist. Sachsen hat mit dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum bereits eine spezialisierte Abteilung zur Bekämpfung der politische motivierten Kriminalität, die von Beamt*innen im Bereich Fahndung und Einsatz unterstützt werden. Diese Struktur hat sich bewährt. Es fehlt aber eine Verlaufsstatistik, die einen verbindlichen gegenseitigen Informationsausstausch zwischen Polizei und Justiz gewährleistet. Auch deren Einführung ist eine GRÜNE Forderung. Ein erster Schritt wurde mit der Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Ende 2018 gegangen, wonach der Kriterienkatalog an den des PMK-rechts-Katalogs angepasst wurde. Nun gilt es, die Regelungen umzusetzen.

Zu 3.

Wir setzten auf Radikaliserungsprävention und strikte Ahndung rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten.

Wir drängen seit langem darauf, dass in der Ausbildung für sächsische Polizistinnen und Polizisten als auch im Vermitteln der Lehrinhalte bei Juristinnen und Juristen eine deutlich stärkere Sensibilisierung für die Themen politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit erfolgt. Dazu sind wir parlamentarisch wie außerparlamentarisch aktiv geworden und werden es in der kommenden Legislatur umso konsequenter verfolgen. Unter Beachtung der vorgegebenen Zeichenanzahl können wir nur einige ausgewählte Konzeptansätze übermitteln, die wir wie folgt definieren:

  • Prävention als Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaft, in Schulen, in staatlichen Institutionen etc.
  • konsequente Strafverfolgung
  • Erfassung aller Straftaten entsprechend ihres Charakters
  • deutlich ausgebauter Opferschutz
  • Auseinandersetzung mit dem Thema in pädagogischen Kontexten
  • Stärkung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für rechte, rassistische und antisemitische  Denkmuster.

Wir werden keine besonderen Schulungen dafür durchführen, allerdings dafür sorgen, dass im Rahmen der Ausbildung bzw. im Rahmen von Weiterbildungen stärker für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sensibilisiert wird. So werden wir auch innerhalb der Justiz vorgehen. Wir wollen eine Kultur des Respekts in Sachsen etablieren, bei der sich gegenseitig geachtet und wertgeschätzt wird. Rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Aktionen werden wir bekämpfen. Wir wollen für das Thema auch in Schulen stärker sensibilisieren. Straftaten in Zusammenhang mit Rassismus oder Antisemitismus müssen selbstverständlich ohne Ausnahme verfolgt werden. Zur besseren Verhinderung der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen wollen wir zudem u.a. den Landesverfassungsschutz umstrukturieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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