Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Ausarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant.

Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten. Das soll vor allem die Lücken schließen, die das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ der Bundesebene gelassen hat. Natürlich sind in die Erarbeitung auch die Evaluationen des AGG einzubeziehen.

Um einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, sind rechtliche Schutzlücken des AGG in den Bereichen zu schließen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Dafür streben wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz an, welches das Handeln von Verwaltung mit umfasst und unter anderem niedrigschwellige Beratungsangebote sowie Beschwerdestellen für Bürger*innen im Umgang mit Behörden vorsieht.

Von Diskriminierung und Marginalisierung betroffene Menschen müssen nicht nur vor Diskriminierung geschützt, sondern bei der Vertretung ihrer Rechte und in ihrer Beteiligung am gesellschaftlichen Leben unterstützt werden. Sachsen braucht ein Antidiskriminierungsgesetz, in dem auch ein Verbandsklagerecht für Interessenvertretungen festgeschrieben wird. Ebenso notwendige Bestandteile eines LADG sind eine Erweiterung der Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung sowie eine Beweislasterleichterung. Zudem ist es gerade für Betroffene von Diskriminierung wichtig, mehr Zeit zu haben, die erlittenen Persönlichkeitsverletzungen zu verarbeiten, mehr Zeit, um sich zu entscheiden, dagegen rechtlich vorzugehen und sich auf die Suche nach einem Rechtsbeistand zu machen. Daher müssen die Fristen verlängert werden, von derzeit zwei auf sechs Monate. Positive Maßnahmen, mit denen Nachteile ausgeglichen werden sollen, müssen zudem stärker verankert werden, z. B. mit Betriebsvereinbarungen und zielführenden Gleichstellungsplänen, die einen diskriminierungsfreien Rahmen schaffen.

Diskriminierungen in allen Formen wollen wir als Freie Demokraten bekämpfen und dabei selbstverständlich entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen. Bezüglich eines LADGs vertreten wir die Ansicht, dass neue Gesetze nur dann notwendig sind, wenn die untergesetzlichen Regelungen sowie die bereits bestehenden Gesetze nicht ausreichen. Die Sächsische Verfassung sieht für den öffentlichen-rechtlichen Bereich eine Gleichberechtigung vor. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz halten wir für nicht zweckmäßig, weil eine Anpassung der konkreten Regelungen in den speziellen Einzelgesetzen auf Landesebene bzw. auf Bundesebene über das AGG sinnvoller ist. Das Wichtigste ist nach unserer Auffassung, das Thema kontinuierlich durch offene Diskussionen in die Gesellschaft zu tragen, um die persönliche Einstellung der Menschen positiv zu beeinflussen und gesellschaftliche Vorbehalte zu beseitigen. Dies ist ein Prozess, der durch ein spezielles Gesetz nicht erreicht werden kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Perspektive der Landesgeschäftsstelle Antidiskriminierung

Sachsen verfügt über eine Geschäftsstelle Antidiskriminierung, die beim Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration angesiedelt ist. Ihr Mandat umfasst ressortübergreifende Aufgaben der Antidiskriminierungspolitik und die fachliche Begleitung des Strukturaufbaus der Antidiskriminierungsberatungsstellen nach AGG. Darüber hinaus ist sie fachliche Anlaufstelle für die Netzwerkpartner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Geschäftsstelle Antidiskriminierung fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie zur Verstetigung der institutionellen Anbindung, der Ausstattung und des Mandates der Geschäftsstelle Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sehen die aktuelle Förderung und Ausgestaltung, wie sie der Doppelhaushalt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit vorsehen, als ausreichend an.

Die Geschäftsstelle Antidiskriminierung wurde durch die SPD möglich gemacht. Mit der Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir die Grundlage schaffen, um die Geschäftsstelle zu einer Landesantidiskriminierungsstelle auszubauen. Ihr soll ein* Landesbeauftragte*r angehören, der am Landtag angesiedelt ist.

Die Etablierung der Geschäftsstelle Antidiskriminierung 2014 war ein erster wichtiger Schritt, jedoch bedarf es einen Ausbau der finanziellen Mittel. Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sind zu verstetigen und das Beratungsangebot muss in die Breite, insbesondere im ländlichen Regionen ausgebaut werden. Der Landesaktionsplan Vielfalt muss unter Einbindung von Zivilgesellschaft weiterentwickelt und konkrete Maßnahmen benannt werden.

Die Ausstattung der Landesgeschäftsstelle reicht unserer Auffassung nach nicht aus. Zur Erfüllung der vielen Aufgaben ist eine personelle Aufstockung unerlässlich. Die Landesgeschäftsstelle sollte ihr Mandat so ausfüllen können, dass sie als Schnittstelle fungieren kann, zwischen Antidiskriminierungsberatungsstrukturen, spezialisierten Verbänden und Beschwerdestellen nach § 13 AGG, den politischen Strukturen und den Verwaltungseinheiten. Das beinhaltet auch, Anliegen, die aus den Beratungsstellen angezeigt werden, in politische Steuerungsinstrumente zu übersetzen. Für diese umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben sind mehr personelle Ressourcen notwendig, weswegen wir für eine Aufstockung plädieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Die Angliederung an das Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration halten wir für sinnvoll. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Sachsen wird, finanziert über das sächsische Ministerium für Integration und Gleichstellung, seit 2017 eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatungsstruktur durch das Antidiskriminierungsbüro Sachsen aufgebaut, die bis Ende 2020 etabliert sein soll.

  1. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung ab 2021 fortführen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aktuell wird die die Beratungsstruktur durch den Doppelhaushalt finanziert. Bei den Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt werden wir über eine Weiterentwicklung sprechen.

Die Antidiskriminierungsarbeit konnte durch sozialdemokratische Politik und die Ministerin Petra Köpping in Sachsen in den vergangenen Jahren überhaupt erst aufgebaut werden. Diesen Weg wollen wir weitergehen, gemeinsam mit allen Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen. Dazu müssen dann auch neue Pläne, wie der Landesaktionsplan Vielfalt oder die Antidiskriminierungsstrategie weiterentwickelt werden und ein Landesantidiskriminierungsgesetz für einen stabilen rechtlichen Rahmen entwickelt werden. Die Landtagswahl muss erst noch stattfinden. Über Regierungsbeteiligungen entscheiden die Wähler*innen. Über einen Haushalt und entsprechende Mittel hat der kommende Landtag zu befinden. Eine konkrete finanzielle Summe, wie unter 3. abgefragt, kann auch aus diesem Grund hier nicht genannt werden, auch weil sie immer in Abwägung vieler Interessen geschehen muss. Wir setzen uns aber selbstverständlich für eine Finanzierung ein, die eine bedarfsdeckende Antidiskriminierungsarbeit möglich macht.

Wir setzen uns für den Aufbau der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie im Umland ein und streben an, die bestehenden Strukturen nach 2021 weitere zu verfestigen und im ländlichen Regionen auszubauen. Um weitere Schritte zu planen, ist eine Auswertung der Arbeit der Beratungsstellen bis 2020 unter Einbeziehung der Akteure sinnvoll. Die entsprechenden finanzielle Mittel sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen bis 2020 ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Eine Weiterführung ab 2021 ist dabei natürlich sinnvoll. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und Antidiskriminierungsarbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Sachsen gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Sachsen Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen sächsische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Fundierte Informationen können auf unterschiedliche Weise gewonnen werden: sei es durch Studien oder im Rahmen eines Austausches mit relevanten Akteuren. Als Sächsische Union werden wir hierzu keine Studien durchführen.

Wir werden weiterhin mit den Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen zusammenarbeiten. Dazu sind Studien ein Weg, um gerade in bisher noch in weiten Teilen im Dunkelfeld liegenden Bereichen wichtige Informationen zu gewinnen. Diskriminierung umfasst viele Phänomenbereiche. Mögliche weitere Schwerpunkte wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der sächsischen Antidiskriminierungsarbeit bestimmen.

Bisher gibt es nur wenige Studien über die Lebensrealitäten beispielsweise von LSBTTIQ* Menschen, Migrant*innen oder Menschen mit Benachteiligungen, die in Sachsen Diskriminierungserfahrungen machen. Die Erarbeitung solcher Studien muss als konkrete Maßnahme beispielsweise im Landesaktionsplan Vielfalt aufgenommen werden und entsprechende finanzielle Mittel in der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt werden, welche derzeit noch nicht bezifferbar sind. Bei der Setzung von Schwerpunkten sind Expert*innen aus der Zivilgesellschaft aus den verschiedenen Bereichen mit einzubeziehen. Informationen über den Zugang zu Diskriminierungsschutz für alle Gruppen ist genauso wichtig wie das Wissen über diskriminierende Praxen und Strukturen.

Wir bemängeln seit Langem, dass die Staatsregierung es versäumt, durch Studien und Statistiken fundierte Daten zusammenzutragen, um zielgerichtete politische Handlungsstrategien zu entwickeln. In dieser Wahlperiode haben wir u.a. beantragt, einen Lebenslagenbericht für LSBTIQ* anzufertigen, Wohnungslosenzahlen zu erfassen, die polizeiliche Kriminalstatistik um die Kategorie „Hassgewalt“/„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zu ergänzen und eine Studie zur kommunalpolitischen Teilhabe aus der Geschlechterperspektive sowie der Perspektive des sozioökonomischen Status in Auftrag zu geben. Diese Forderungen sind nach wie vor unerfüllt, daher werden wir sie auch in der nächsten Legislaturperiode wieder einbringen. Darüber hinaus sind wir gut vernetzt, in ständigem Kontakt mit Verbänden und Bürger_innen und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass wir um viele Formen der alltäglichen Diskriminierungen wissen. Auch in der kommenden Wahlperiode werden wir einfordern, dass die Praxis im Umgang mit Diskriminierung thematisiert wird.

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.
Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Diskriminierung und Teilhabe waren in dieser Legislatur bereits in vielfältiger Form Gegenstand unserer Öffentlichkeitsarbeit. Das werden wir auch in Zukunft so fortführen und ggf. ausbauen.

Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Sensibilisierung im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit zu erreichen. Diese bietet sich u. a. im Zusammenhang mit den entwickelten Antidiskriminierungsstrategien und Aktionsplänen (bspw. Vielfalt) an. Dazu wollen wir eine landesweite Kampagne zum Thema Diskriminierung, welche die verschiedenen Bereiche aufgreift und in der Bevölkerung dafür Bewusstsein schafft.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Politik und Gesellschaft eine Sensibilisierung für Antidiskriminierung stattfindet und ein Bewusstsein darüber, welche Formen der Diskriminierung wo stattfinden, welche Gruppen von Diskriminierung betroffen sind und welche Handlungsoptionen für Betroffenen aber auch die Gesellschaft bestehen. Dafür ist der Austausch direkt mit Betroffenen und Vertreter*innen von Diskriminierung betroffenen Gruppen besonders wichtig sowie deren Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Prozessen. Unsere Arbeit werden wir durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen verstärken.

Eine offene Gesellschaft, gleiche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit sind ein Wesenskern der LINKEN. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung und Identität, ihres Einkommens und sozioökonomischen Status, ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfasstheit oder ihres Alters gleichermaßen an der Gesellschaft teilhaben und sich frei entfalten können. Dieser Maxime folgend setzen wir uns fortwährend und aktiv dafür ein, offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung aufzuzeigen und abzubauen.

Der Abbau jeglicher Diskriminierung hat für uns eine hohe Priorität. Dazu gehört neben der Arbeit der Antidiskriminierungsbüros selbstverständlich auch eine Sensibilisierung aller Menschen in Sachsen. Neben der Aufklärungs- und Präventionsarbeit (z.B. in Schulen) kann dabei auch eine öffentliche Kampagne sinnvoll sein. Konkrete Planungen für eine Kampagne bestehen allerdings bisher nicht. Im Zentrum einer möglichen Kampagne müsste für uns
die Botschaft stehen, dass Diskriminierungen aller Art in unserem Sachsen keinen Platz haben. Sie sollte sensibilisieren und ermutigen, sich selbst Hilfe zu suchen oder andere gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen: Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen, die Einführung eines transparenten Verfahrens und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan sieht u.a. hinsichtlich des Bereiches der öffentlichen Verwaltung verschiedene Maßnahmen vor, um bestehende Ansätze eines diskriminierungssensiblen Umgangs der Verwaltung mit der Bevölkerung zu stärken. Diese Maßnahmen sollen fortgeführt werden und so wurde aktuell der Charta der Vielfalt beigetreten.

Wichtige Instrumente, um einen diskriminierungssensiblen Umgang zu gewährleisten, sind entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Außerdem sollte das Thema nach Möglichkeit auch in der Ausbildung, v. a. in der Fachhochschule in Meißen gestärkt werden. Wir wollen außerdem ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten, das auch den öffentlichen Bereich in den Blick nimmt. Die Einführung bzw. der Ausbau eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements ist uns auf kommunaler wie auf Landesebene wichtig.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung intern sowie im Kontakt mit Bürger*innen sicherzustellen, sind Sensibilisierungsmaßnahmen sowie regelmäßige verbindliche Fortbildungsangeboten für die Verwaltung dringend geboten. Ebenso muss es niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger*innen geben sowie ein Beschwerdesystem (Ombudsstelle) für Beschwerden von Bürger*innen im Umgang mit Behörden. Der Regelungsort für ein solches Beschwerdesystem wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz, dessen Einführung wir anstreben.

Zunächst einmal fordern wir ein, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernimmt. Dazu zählt die flächendeckende Einrichtung von Beschwerdestelle nach § 13 AGG ebenso wie das durchgehende Anwenden anonymisierter Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Personalverantwortung – regelmäßig an Schulungen teilnehmen können, die die Schaffung einer diskriminierungsfreien Atmosphäre beinhalten. Ziel muss es sein, dass sowohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als auch die Kund_innen in der Verwaltung eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Umgebung vorfinden.

Kund_innen der Verwaltung müssen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können, wenn sie bei ihrem Behördenkontakt diskriminiert wurden. Solche Vorfälle müssen dann konsequent aufgearbeitet und unterbunden werden.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind.

Der Diskriminierungsschutz und die Chancengleichheit in der sächsischen Verwaltung sind noch stark ausbaufähig. So wurde zuletzt das GRÜNE Gleichstellungsgesetz im Sächsischen Landtag abgelehnt. Damit bleibt der öffentliche Dienst weiter für Frauen unattraktiv. Auch der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bleibt verschwindend gering. Deshalb haben wir im Landtag mit unserem Gesetz zur besseren Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten (Integrationsgesetz) die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefordert. Zwar wurden in sächsischen Behörden und Staatsbetrieben Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. Jedoch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Weiterbildungen für Führungskräften und Beschäftigtenin diesem Bereich (sog. Diversity Managment) fielen aufgrund mangelnder Nachfrage aus und wird aktuell nicht angeboten. Wir GRÜNE streben daher verbindliche Fortbildungsangebote gerade für Führungskräfte an, sowie das Sichtbarmachen und Bewerben von Beschwerdestellen und anonymisierte Bewerbungsverfahren, welche über ein Pilotprojekt, wie es derzeit durchgeführt wird, hinausgehen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die sächsische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sächsischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Eckpunkte für ein solches Konzept sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene. Wir haben gegen viele Widerstände ein Pilotprojekt in der Staatsregierung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgesetzt. Dessen bisher leider zögerliche Umsetzung durch das Innenministerium wollen wir verbessern und dann erweitern. Natürlich ist Ziel des Pilotprojektes, nach Abschluss und Auswertung ein Verfahren zu haben, das in allen Bereichen eingeführt werden kann und sollte.

Zu 1.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine leistungsstarke, alle Altersgruppen repräsentierende öffentliche Verwaltung ein, die die Vielfältigkeit der sächsischen Gesellschaft widerspiegelt. Dazu gehört in erster Linie eine Erfassung unterrepräsentierter Gruppen in der öffentlichen Verwaltung, das Erkennen von Bereichen, in denen eine Benachteiligung besteht und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen um die festgestellten Benachteiligungen abzubauen. Das gesamte Personal ist über Fortbildungen oder konkrete einzelfallbezogene Sensibilisierungen über einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander anzuhalten. Maßstab bei der Einstellung von Personal bleibt der verfassungsrechtlich verbriefte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Zu 2.

Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit
oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Das sächsische Vergabegesetz muss angepasst werden, um besonders soziale Auftragsvergabe-Kriterien aufzunehmen. Hier können wir uns neben Kriterien zur Tarifbindung und Auszubildendenquote auch solche zur Gleichstellung der Geschlechter vorstellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zuletzt 2018 einen Entwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, der eine Antidiskriminierungsklausel vorsah. Sie lautete; „Wer einen Auftrag annimmt, hat bei der Ausführung des Auftrags das Gebot der Gleichstellung und die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen hinsichtlich der Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beachten. Diese Verpflichtung ist auch gegenüber Dritten durchzusetzen, die an der Erfüllung des Auftrages mitwirken.“ Zudem wurden Sozialstandards (Frauenförderung, Ausbildung, Beschäftigung von Schwerbehinderten) als Zuschlagskriterien gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, gleichwohl werden wir uns auch in Zukunft weiterhin für eine solche Regelung im Vergaberecht und bei der Erstellung oder Überarbeitung von Förderrichtlinien einsetzen.

Das werden wir definitiv. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Für uns sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes Teil unseres Grundverständnisses. Die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich schützen bereits die Beschäftigten. Die Aufträge des Staates und seiner Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, gerade für regionale und mittelständische Unternehmen. Diesen geht es jedoch nur dann gut, wenn sie zum einen respektvollen diskriminierungsfreien Umgang intern pflegen, aber auch wenn sie geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle sowie mehr Bürokratie lehnen wir daher mit Blick auf den Mittelstand bezüglich einer Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes oder der Verkomplizierung von Ausschreibungen ab.

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Novellierung des Schulgesetzes

Bei der Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2016 sind die rechtlichen Schutzlücken nicht geschlossen und somit die Chance und die Pflicht vergeben worden, einen effektiven Diskriminierungsschutz zu etablieren. Die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes schafft Rechtssicherheit, stärkt Betroffene und schärft das Bewusstsein der Akteur*innen im Bildungsbereich.

Werden Sie das sächsische Schulgesetz dahingehend überarbeiten und einen effektiven Diskriminierungsschutz verankern, wie ihn die europäischen Richtlinien vorgeben und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihn auf Bundesebene umsetzt?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes erscheinen aus unserer Sicht ausreichend, weswegen die Notwendigkeit einer Novellierung nicht gesehen wird.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Im Zuge der Schulgesetznovelle wurde der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule neu gefasst. Es ist nunmehr festgehalten, dass Schüler*innen insbesondere lernen sollen „allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten“ (§ 1 Abs. 5 Nr. 4 SächsSchulG). Wir GRÜNE haben zur Formulierung des Erziehungs- und Bildungsauftrags einen eigenen Vorschlag vorgelegt, für den wir uns weiter einsetzen. Wir fordern ein Recht auf Bildung und Erziehung für jeden jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Sprache, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung oder Behinderung. Wir legen dabei einen umfassenden Inklusionsbegriff zugrunde. Und wir formulieren „die Herstellung und [den] Erhalt des vorurteilsfreien Miteinanders ohne Benachteiligungen wegen einer Behinderung, des Geschlechtes, der sexuellen Identität und aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ als „Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen“.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen.

Diskriminierung an Schulen ist vielfältig. Diese wollen wir in allen Bereichen effektiv bekämpfen. Einen Fortschritt im Kampf gegen Diskriminierungen sehen wir bei einer derartigen Schulgesetzänderung leider nicht. Ob eine explizite Verankerung des Diskriminierungsschutzes im Schulgesetz allerdings konkrete Vorteile mit sich bringt, d.h. zum Abbau von Diskriminierungen führen kann, müssen wir noch prüfen lassen. Schulgesetzänderungen ohne einen zu erwartenden Mehrwert werden wir nicht anstreben.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hinsichtlich 1. und 2. ist deutlich zu machen, dass dies bereits umgesetzt wird.

Wir wollen nicht nur bei den Lehrer*innen Änderungen, sondern auch am Grundsatz. Wir wollen die Erteilung von Noten durch individuelle Rückmeldungen an die Schüler*innen zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ersetzen. Auf dem Weg dorthin wollen wir solchen Rückmeldungen, ergänzend zu Schulnoten, einen größeren Raum geben. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung prägen die Schule. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind das die richtigen Antworten. Solche individuellen Rückmeldungen tragen im Übrigen auch dazu bei, (unreflektierte) Diskriminierung zu verringern, da sie eine genauere Auseinandersetzung mit der Schülerin oder dem Schüler erfordert. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten künftig einen Schwerpunkt einnehmen. Durch verstärkte fächerübergreifende Lehrerfortbildungen wollen wir jeden Lehrenden stärken, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag selbstbewusst und sicher in der alltäglichen Unterrichtspraxis umzusetzen. Einen Anreiz für Fortbildungen wollen wir unter anderen durch die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes setzen, überdies haben wir bereits in diesem Jahr ein Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule eingerichtet, das für solche Zwecke eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch für die Vielfalt innerhalb des Lehrkörpers einsetzen.

Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität müssen, neben fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissen­schaftlichen Inhalten, in der Aus- und Weiterbildung (angehender) Lehrer*innen ein stärkeres Gewicht bekommen. Viele Module für Studierende oder Angebote im Fortbildungskatalog für Lehrkräfte zu diesem Themenfeld sind freiwillig. Es braucht gezielte Anreize zur Teilnahme, auch damit vorgehaltene Angebote nicht aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt. Bisher hinkt die Diversität im Lehrerzimmer der Vielfalt im Klassenzimmer hinterher. Deshalb wollen wir etwa die Anerkennungsverfahren ausländischer (Bildungs-)Abschlüsse vereinfachen und gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten. Sachsen leidet an einem eklatanten Lehrermangel. Schon aus dem Grund sind qualifizierte Lehrkräfte egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts willkommen.

In Zukunft muss der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in Lehramtsausbildung sowie bei -weiterbildungen vermittelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen und Themen müssen jedoch auch fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Schulen müssen dazu in der Lage sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu verkörpern und diese zu leben. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Feste Quoten zur Besetzung der Lehrerschaft lehnen wir jedoch ab. Bei der Auswahl sollen die Fähigkeiten (worein soziale und menschliche Eigenschaften durchaus zählen) und die Freude am Lehren im Mittelpunkt stehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu. 1. und 3. ist deutlich zu machen, dass dies nicht geplant ist. Hinsichtlich 2. sehen wir die Verantwortung in erster Linie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung dies sicher zu stellen.

Die Themen sollten in die Weiterentwicklung der Landesantidiskriminierungsstrategie einfließen Dabei halten wir bspw. die Einrichtung eines Beauftragten beim Landesamt für Schule und Bildung für überlegenswert.

An Schulen sind Vertrauenslehrer*innen und Beratungslehrer*innen, aber auch andere Lehrkräfte, Schulleitung oder Schulkonferenz Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungserfahrungen. Zielführender als eine generelle Verpflichtung der einzelnen Schule, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen vorzuhalten, ist es aus unserer Sicht, vorhandenes Material wie den Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ bekannter zu machen und Schulleitung sowie Schulaufsicht sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, wie der Antidiskriminierungsbeauftragten des Berliner Senats, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. An Hochschulen sind Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgesehen. Daneben sind die Beauftragtenstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – an den Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eigene Beauftragtenstellen für die Belange von LSBTIQ*-Personen etwa existieren an keiner sächsischen Hochschule. Gesonderte Mittel für die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen erhalten die Hochschulen derzeit keine. Wir wollen die Hochschulen im Rahmen von verbindlich wirkenden Zielvereinbarungen einerseits stärker in die Pflicht nehmen, setzen uns andererseits im Haushalt aber auch für gesonderte Mittel zur Förderung von Vielfalt ein.

Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Sowohl in Schulen als auch in Hochschulen muss es eine Beschwerde- bzw. Ombudsstelle geben, an die sich Betroffene wenden können. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und bei ihrer Arbeit entlasten. Im Bereich der Schulen ist es zum einen wichtig, dass sich die Schüler einer erwachsenen Person anvertrauen können. Jedoch sehen wir in diesem Bereich auch viel Potenzial bei engagierten Schülern, wie beispielsweise den AGs/GTAs der Streitschlichter. Die Errichtung eines gesonderten Antidiskriminierungsbeauftragen für Schulen planen wir nicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Aktuell beinhaltet das Sächsische Schulgesetz kein Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Lediglich für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik wird per Verordnung ein Zulassungsverfahren festgelegt, wobei in den Kriterien diskriminierende Inhalte nicht explizit als Ablehnungskriterium genannt werden. Auch die in § 60 des Schulgesetzes genannten Vorgaben bleiben zu vage, um Lernmittel mit diskriminierenden Inhalten umfänglich auszuschließen.

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Nein

Lehrkräfte haben die pädagogische Verantwortung den Bildungsauftrag aus dem Artikel 1 des sächsischen Schulgesetzes umzusetzen. Diesen haben wir in dieser Legislaturperiode neu gestaltet und entsprechend der vielfältigen Welt in der wir leben, angepasst. § 1 Abs. 5 besagt u. a. : „Die Schüler sollen insbesondere lernen, allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten.“ Danach müssen sich Lehrer*innen und Lehr- und Lernmittel ausrichten.

Die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz gehören zu den Zulassungskriterien für Lehr- und Lernmittel. Wir GRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch sehen wir die faktische Abschaffung der Schulbuchzulassung deswegen, weil es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei solchen Vorfällen bisher nicht funktioniert. Dabei geht es uns nicht darum, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen oder die pädagogische Freiheit der Lehrer*innen zu beschneiden. Aber wir erwarten, dass eine Stelle in der Schulaufsicht geschaffen wird, an die man sich in Fällen diskriminierender Inhalte wenden kann, die anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüft und bei Verstößen aus dem Verkehr zieht.

In der entsprechenden Verordnung heißt es: Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit. DIE LINKE strebt keine Änderung der Zulassungsverordnung an, sie vertraut den zuständigen Lehrkräften, dass sie bei der Auswahl der Schulbücher das Augenmerk u.a. auf die Diskriminierungsfreiheit. Sie sind schließlich die Fachleute. Aus auftretenden Fehlern kann man lernen.

In den Lehrmaterialien soll die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert werden. Diskriminierung hat in Schulbüchern nichts verloren. Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir
Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin überprüfen und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten. Quoten für die Abbildung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zum Beispiel in den Aufgabenstellungen, halten wir allerdings nicht für zielführend.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Schulgesetz macht explizit das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage deutlich. Die Grundlagen für eine entsprechende Bildungsgerechtigkeit sind damit geschaffen, und wir werden uns für die entsprechende Umsetzung weiter einsetzen.

Wir setzen uns für das „längere gemeinsame Lernen“ ein. Grundlage ist für uns der kluge Gesetzentwurf des Volksantrags „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnen- differenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Wichtig sind außerdem die pädagogischen Konzepte in den Schulen, in denen das Thema Vielfalt zu berücksichtigen ist.

Wir GRÜNE wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Mit modernen Konzepten wollen wir Chancengerechtigkeit und Leistung in einer neuen Kultur des Lernens verbinden. Den Schwerpunkt legen wir auf die individuelle Förderung aller Schüler*innen. Dabei begreifen wir Vielfalt als Bereicherung. Das längere gemeinsame Lernen leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache wollen wir durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget ablösen, mit dem bedarfsgerecht Schulassistent*innen und sonderpädagogische Lehrkräfte finanziert werden können. Bildungsbenachteiligungen müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb wollen wir Bildungseinrichtungen in einem herausfordernden sozialen Umfeld mit einem Bildungsbonus unterstützen, mit dem zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Auch Ganztagsschulen haben einen hohen Einfluss auf den Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Wir wollen ein Programm GanztagPlus zur Förderung integrierter Ganztagsschulen auflegen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden.

DIE LINKE setzt sich für die Einführung der Gemeinschaftsschule ein. In Verbindung mit einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur bietet das längere gemeinsame Lernen eine sinnvolle pädagogische Lösung. Erfahrungen im Umgang mit sozialer und kultureller Verschiedenheit gehören zum schulischen Lernen genauso wie der Unterricht in den Naturwissenschaften. Wir brauchen im Freistaat Sachsen eine Pädagogik der Vielfalt in Gemeinsamkeit. Wer den schulischen Auftrag auf Leistungserbringung verengt und nicht auch soziales Lernen einbezieht, der muss sich nicht wundern, wenn Rohheit und Gewalt zunehmen.

Frage 1: Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, muss man feststellen, dass wir in Sachen Bildungsgerechtigkeit viel Nachholbedarf haben. Dabei sind insbesondere die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsferneren Familien sowie die noch immer hohen Schulabbrecherquoten in Sachsen zu nennen. Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt werden kann. Wir setzen daher u.a. auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren. Für nicht sinnvoll erachten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft.
Frage 2: Durch eine qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen und es ist nicht weiteres geplant.

Zu 2.: Dies ist bereits Gegenstand der Ausbildung.

Zu 3.: Bei der Staatskanzlei wird eine entsprechende Stelle im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes eingerichtet worden.

Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet.

Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, den Anteil von Polizist*innen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen. Hier gilt es in erster Linie, mögliche Anwärter*innen gezielt anzuwerben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel für die Fortbildung der Polizei im Bereich interkultureller Bildung, Prävention und Inklusion vom Landtag zur Verfügung gestellt wurden. Die Aus- und Fortbildung in Sachen interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung muss jedoch weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Dafür müssen die aktuellen Ausbildungsinhalte bei der Polizei evaluiert und ggf. angepasst werden. Zudem sollten auf Polizist*innen als Ansprechpartner*innen für von Diskriminierung besonders betroffene Gruppen spezialisiert werden. Zur Vermeidung von Racial Profiling fordern wir ein Quittungssystem für Betroffene von polizeilichen Kontrollen. Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat 2018 einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer unabhängigen Polizeikommission eingebracht, die unabhängig arbeitet und für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen zuständig ist. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.

In der Debatte über „Racial Profiling“ und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:

  • Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
  • Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden.
  • Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
  • Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
  • Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
  • Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Diversität in der Personalstruktur der sächsischen Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kritierien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.
Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Sachsen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
    1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das inhaltliche Konzept, die Spielplanaufstellung und Umsetzung liegen allein in der Verantwortung des Intendanten mit den künstlerischen Leitern.

Kulturpolitik ist für uns, ein Klima zu schaffen und Rahmenbedingungen zu fördern, in denen die Freiheit und Experimentierfreude von Kunst und Kultur sich entfalten kann, der freie gesellschaftliche Diskurs ermöglicht wird und Teilhabegerechtigkeit aller Menschen gewährleistet wird. Kulturelle Vielfalt auf unterschiedlichen Ebenen ist ein Gut, das wir schützen und entwickeln. So setzt unser Konzept der kulturellen Bildung auch den Fokus auf Teilhabegerechtigkeit in den Themen Inklusion und Interkulturalität. In der Projektförderung der Kulturstiftung haben wir eine neue Fördersparte „Interkultureller Dialog“ aufgelegt. Zudem gibt es weitere Unterstützungsinstrumente des Geschäftsbereichs des SMGI, welche auf eine Förderung der Interkultur und kulturellen Vielfalt abzielen. Wir unterstützen die „Erklärung der Vielen“, in denen sich viele Künstler, Museen, Theater, Verbände, Festivals und Vereine zusammengeschlossen haben, um ein Signal zu setzen, dass Kunst und Kultur Toleranz, Vielfalt und Respekt nicht nur unterstützen, sondern auf sie angewiesen sind.

Wir wollen allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Weder Wohnort noch Geldbeutel, Herkunft noch Behinderung dürfen Menschen von einer intensiven Begegnung mit Kultur und Kunst ausschließen. Kunst ist frei, sie muss nicht gefallen und sie darf nicht dienen. Nur so kann sie ihre innovative Kraft entwickeln und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnen. Kultur aus Vielfalt basiert auf liberalen Grundwerten und verkörpert eine lebendige Demokratie. Aus dieser Haltung heraus schätzen wir auch die Vielfalt der Inhalte und Formen künstlerischen Ausdrucks und stehen für Aufklärung zu diskriminierungsfreier Kulturarbeit. Förderprogramme können gesellschaftliche Offenheit bestärken. In Bezug auf die Personalstrukturen fordern wir ein Diversitätskonzept für die Personalentwicklung in den Kulturverwaltungen und -einrichtungen.

Grundsätzlich geht DIE LINKE davon aus, dass die Künste überkommene Glaubens- und Wertüberzeugungen reflexiv hinterfragen, kritische Distanz zu ererbten Rollen und Normen einnehmen und die zugeschriebenen Identitäten von Individuen und Gruppen in Frage stellen. Inwiefern eine gesonderte Förderung anzustreben ist, um spezifische Projekte zu unterstützen, muss im Einzelnen erörtert werden. DIE LINKE wird mit den Vertreterinnen und Vertretern Kultur und Kunst die Repräsentanz von marginalisierten Bevölkerungsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen diskutieren und Absprachen treffen, wie dem Missstand abzuhelfen ist.

Die sächsische Kulturlandschaft auf Grundlage von Artikel 21 SächsVerf ist bereits jetzt herausragend und einzigartig. Die bestehenden Förderinstrumente und Förderregularien sind weiterzuentwickeln, um unnötige Bürokratie abzubauen und Schwerpunkte zu setzen. Neben den überregionalen Kulturangeboten gilt es auch, die regionale, kulturelle Vielfalt zu stärken. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sind angehalten, eine Grundversorgung mit Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung aufrechtzuerhalten. Wir setzen weiterhin darauf, dass die Diversität auch im Bereich der Kulturförderung stärker Berücksichtigung finden wird. Wir wollen, dass alle Sachsen an Kunst und Kultur teilhaben und sie auch selbst gestalten können. In unserer freien Kunst- und Kulturlandschaft ist es
dabei auch wichtig, dass sich Künstler kritisch mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und sich mit ihrer Kunst gegen Diskriminierungstendenzen wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

In der SPD Sachsen gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die mit ihrer Arbeit wichtige Perspektiven der Antidiskriminierungsarbeit einbringen. Dazu gehören etwa die AG Selbstaktiv oder die AG Migration und Flucht. Wir achten außerdem nach dem Reißverschlussprinzip darauf, dass unsere Listen mindestens im Geschlechterverhältnis 60:40 besetzt sind. Die Arbeit in der SPD steht auch Nicht-Mitgliedern offen, sodass alle Bevölkerungsgruppen sich an den politischen Prozessen innerhalb der SPD beteiligen können, sofern sie unser Grundverständnis teilen. Wir können und müssen uns aber auch weiterentwickeln. Ein Ziel ist dabei vor allem eine vielfältigere Mitgliedschaft, etwa im Geschlechterverhältnis oder in Bereich Migration.

Nicht nur bei der innerparteilichen politischen Willensbildung wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stark auf Transparenz gesetzt, und Partei und Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen achten bei ihren Veranstaltungen auf möglichst weitgehende Barrierefreiheit. Ziel ist, den Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen zu ermöglichen, in eigenem Selbstbewusstsein eigene Interessen, Bedürfnisse und Positionen zu vertreten. Die Mandatsträger*innen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen auf Landesebene sind seit langem nach Frauen und Männern quotiert; mit den Wahlen im Mai konnten wir den Anteil von Frauen mit Mandaten erneut steigern. Wie bei anderen Parteien, Verbänden und Institutionen ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen mit Migrationshintergrund und von älteren Menschen noch ausbaufähig. Es bleibt eine andauernde Herausforderung, Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen Zugang zu Informationen, Veranstaltungen, Netzwerken sowie Sach- und Personalentscheidungen zu verschaffen.

Da gerade die Politik ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, eigene Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Interkulturalität und Inklusion sind ebenso fest verankert. Um Ausgrenzung aufgrund von finanziellen Ressourcen zu vermeiden, gibt es bei uns stets Kostenerlasse bzw. -zuschüsse. Finanzielle Vorleistungen sind bei Nominierungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Büro- und Veranstaltungsräume werden nach der Maßgabe der barrierefreien Zugänglichkeit ausgesucht. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir auf Anfrage Gebärdendolmetscher_innen ebenso wie Kinderbetreuung an. Auf Parteitagen werden Nachteilsausgleichsräume zur Verfügung gestellt. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe zu ermöglichen und eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen zu leisten. Für weitere Anregungen sind wir immer offen.

Unser Ziel ist es, intern durch eine Kultur des gegenseitigen Respekts offen für alle liberalen Mitstreiter zu sein und dabei eine Gemeinschaft zu bilden, in der sich jeder wohl fühlt. Barrieren in der Kommunikation versuchen wir
abzubauen, die Parteitage werden soweit möglich barrierefrei ausgestaltet, Gebärdendolmetscher kommen jedoch bisher nur selten zum Einsatz. Uns ist es wichtig, dass jeder am Parteileben partizipieren kann. Für uns steht dabei
jedoch keine Personengruppe im Zentrum, sondern jede einzelne Person mit all ihren Stärken, Wünschen und Besonderheiten.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Betroffenen Gruppen und Interessenvertretungen sind prinzipiell bei der Er- und Überarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubinden. Für uns beispielhaft sind die Erarbeitungsprozesse, die Petra Köpping mit ihrem Geschäftsbereich durchgeführt hat. Dies soll auch der Anspruch für weitere Beteiligungsverfahren sein.

Die Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen in Gesetzgebungsverfahren ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns für die Selbstvertretung von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung etwa in Landesbeiräten ein, welche Beratungs- und Anhörungsrechte gegenüber Ministerien haben. In Fachgesprächen stehen wir im direkten Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Um die politische Teilhabe zu stärken, fordern wir ein aktives und passives Wahlrecht für Ausländer*innen auf kommunaler Ebene, die dauerhaft in Sachsen leben. Mit der Kampagne „Meine Stimme fehlt! Meine Stimme zählt!“ hat die GRÜNE Fraktion im Landtag die Öffnung des Kommunalwahlrechts gefordert und einen Gesetzesentwurf bereits vorgelegt.

Wir sind sehr gut vernetzt mit vielen verschiedenen Akteur_innen der Zivilgesellschaft, mit Verbänden, Vereinen und Initiativen. Für Gesetzesvorhaben oder anderen parlamentarischen Initiativen beziehen wir sehr häufig Expert_innen in die Ausarbeitung ein. Darüber hinaus stehen wir grundsätzlich immer als Ansprechpartner für Hinweise, Anmerkungen oder Fragen zur Verfügung.

Diskriminierungsrisiken wollen wir frühzeitig erkennen, in dem wir den Dialog frühzeitig suchen. Weiterhin ist es wichtig, dass alle Parteien offen sind, da die politische Willensbildung immer am Besten über Parteien erfolgt. Durch ein gutes, respektvolles und kommunikatives Miteinander werden wir auch Diskriminierungen in Zukunft weiter zurückdrängen.

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